• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfügung

Commodo

NGBler

Registriert
17 Mai 2014
Beiträge
151
Problem: Bei Google taucht als Webseiten-Titel ein veralteter Inhalt auf, welcher Markenrechtlich geschützt ist (durfte vor Ende der Zusammenarbeit genutzt werden).

Inhalt ist auf der Homepage bereits geändert, allerdings haftet man auch für Google-Ergebnisse:
= das Ding muss neu indexiert werden / die aktuellen Inhalte sollen angezeigt werden bei der Suche

Die Google-Hotline meinte man kann in den Webmaster-Tools auch Seitenangaben ändern, eventuell ist dort ja noch etwas altes hinterlegt. Sie konnte mir aber nicht sagen wo man das einstellt weil sie keinen Zugriff auf die Tools hatte ........

Ich habe vollen Zugriff auf die Tools und sämtliche Logins um das Problem zu beheben, aber da ich mich damit nicht auskenne und das zum ersten Mal mache wollte ich fragen, ob sich jemand damit auskennt und mir weiterhelfen kann.

Meine Freundin (Webseitenbetreiberin) rotiert nämlich schon, wenn die Verfügung erlassen wird kostet das richtig richtig Asche (5000-7000€), was die Privatinsolvenz bedeuten würde.

Danke an alle die helfen können :beer:.
 

mathmos

404

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
4.415
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Den Treffer solltest du mittels https://www.google.com/webmasters/tools/removals entfernen lassen können. Das Indexieren des neuen Inhalts sollte der Google-Bot automatisch machen. Beides wird aber nicht von heute auf morgen klappen.
 

theSplit

1998
Veteran Barkeeper

Registriert
3 Aug. 2014
Beiträge
28.573
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Interessantes Problem (wenn auch nicht witzig...), falls dieses Removal-Tool die Löschung in irgendeiner Form bestätigt, würde ich mir dies abspeichern und dann zur Gegenpartei schicken das Aktionen unternommen worden sind von eurer Seite.

Ich glaube damit sollte man in so einem Fall auf der sicheren Seite sein, da man eigentlich alle erdenkliche Hebel in Bewegung gesetzt hat um das "Verschwinden" der "bösen Daten" aus Google im Zusammenhang mit der Webseite voranzutreiben. Würde ich mal ganz stark vermuten...

Was auf Seiten dritter steht, wenn es einem Zusammenhang gibt, wäre ja auch außerhalb eures Einflussbereiches... außer man beauftragt die Löschung der Suchergebnisse - aber das wäre schon etwas sehr crazy zu verlangt und wäre vermütlich auch nur durch die Gegenpartei möglich und auch gar nicht mehr eure Aufgabe.
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

Registriert
1 Dez. 2014
Beiträge
6.066
Ort
Code Azure
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

---
 
Zuletzt bearbeitet:

Commodo

NGBler

Registriert
17 Mai 2014
Beiträge
151
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Was auf Seiten dritter steht, wenn es einem Zusammenhang gibt, wäre ja auch außerhalb eures Einflussbereiches...
Jein ... man haftet auch für Google Cache und muss sich um die Entfernung solcher Sachen kümmern (frag mich aber nicht nach juristischen Details).
Aber wenn die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt und/oder klagt kommen erstmal die Prozesskosten und wie das Verfahren dann verläuft ist natürlich auch offen, also riesiges Kostenrisiko und frisst Zeit ohne Ende.

Ist eine IT-Anwaltskanzlei und sie weiss daher auch die Rechtslage, darum auch die Dringlichkeit.

Nach der 5. Anfrage auf Entfernen der Suchergebnisse in den Webmaster-Tools (wurde bisher immer abgelehnt) ist der falsche Titel jetzt endlich raus, Gott sei Dank :beer:.

Damit können wir nun fröhlich ins Wochenende starten, Danke an alle die sich die Mühe gemacht haben den Text zu lesen :).
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.507
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Interessant wenn dem so ist. Hätte ich jetzt nicht gedacht.
 

Xypro

NGBler

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
341
Ort
127.0.0.2 !!
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Finde ich auch interessant - war mir bisher auch nicht bekannt/bewusst, dass man für Googles Cache verantwortlich ist :eek:

Kleiner Tipp: dokumentiere die Versuche und Unternehmungen die Löschungen zu veranlassen. Telefonate mit Zeit und Inhalten notieren, E-Mails, Screenshots...
In solchen Fällen kommt i.d.R. die Frage nach dem "schuldhaften Versäumnis auf". Wenn ihr belegen könnt, dass und was ihr unternommen habt seid ihr i.d.R. euren Pflichten ausreichend nachgekommen.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Ja, dafür ist man auch verantwortlich. Allerdings nur insoweit man Einfluss darauf nehmen kann.
Wenn Google sich weigert zu löschen, dann kann man die Verantwortung auf Google abwälzen.
Dazu braucht man dann aber auch Belege.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Und was ist mit archive.org? :unknown:
 

mathmos

404

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
4.415
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Die rechtliche Seite mal außer Acht gelassen, kann man einfach eine E-Mail an info@archive.org schicken und um Löschung bitten. Der Crawler (ia_archiver) lässt sich bei Bedarf auch zuverlässig über die robots.txt aussperren.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Bei urheberrechtlich geschützten Inhalten musst du gewöhnlich sämtliche Verbreitungen unterbinden. Cache von Suchmaschinen, Archive etc.
Dass das realitätsfern ist, habe ich ja bereits gesagt.
 

Commodo

NGBler

Registriert
17 Mai 2014
Beiträge
151
  • Thread Starter Thread Starter
  • #14
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg


"Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die rechtliche Bewertung des OLG Zweibrücken überzeugt inhaltlich nicht wirklich.

Schaut man sich nämlich die gänge Rechtsprechung zu den Pflichten eines Unterlassungsschuldners an, so setzen die Gerichte hier durch die Bank sehr strenge Maßstäbe an. So verlangt der BGH beispielsweise, dass bei einer rechtswidrigen Firmierung der Schuldner nach Abgabe einer Unterlassungserklärung aktiv auf Online-Dienste wie gelbeseiten.de, Google Maps und 11880.com zugehen und sich dort um eine entsprechende Änderung bemühen muss (BGH, Urt. v. 13.11.2013 - Az.: I ZR 77/13). "

BGH-Urteile binden normalerweise AG, LG und OLG, keine Ahnung wieso das hier anders ist.
Aber auf das Urteil würde ich mich nie im Leben verlassen wenn ich das Prozessrisiko abwägen muss.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Das, was Commodo sagt und auch in dem Artikel steht: Das ist keineswegs gängige Rechtsnorm.
Sich auf dieses Urteil zu verlassen, halte ich für viel zu risikoreich. Bei dem Risiko dass gerade das für den eigenen Fall zuständige Gericht nicht der Entscheidung des OLG Zweibrücken folgt und den üblichen (Höhen der) Vertragsstrafen, würde ich eher den Suchmaschinenbetreiber kontaktieren.

Allerdings wird auch auf einen anderen Punkt eingegangen:

Grundsätzlich müsse der Schuldner einer Unterlassungserklärung alle ihm möglichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Ihm ist es durchaus möglich und zumutbar Google mit der Löschung der Inhalte zu beauftragen. Verweigert Google jedoch eine Löschung, so ist es i.A. nicht zumutbar, dass man gegenüber Google eine Löschung durchsetzt. Daher wäre es wichtig sowohl die Lösch-Anfrage, als auch Googles Ablehnung zu dokumentieren.
 

CroneKorkN

★ ☆ ☆ ☆ ☆

Registriert
6 Aug. 2014
Beiträge
289
Ort
0176 323 223 71
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Ich kann mir vorstellen, der wesentliche Unterschied ist, dass im vorigen Urteil die Seite vom admin selbst mithilfe der Google Webmaster Tools verwaltet wurde und somit davon auszugehen ist, dass ihm die Existenz des Caches bewusst ist. Im letzteren Fall kann dem Beschuldigten keine Kenntnis des Caches unterstellt werden, somit war es ihm nicht möglich diese Verletzung zu unterbinden.
 
Zuletzt bearbeitet:

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

@CroneKorkN Es gibt ein Sprichwort: "nicht wissen schützt vor Strafe nicht"
Vielleicht mal ein krasses Beispiel, aber dir dürften sicherlich die Parallelen auffallen: Der Verkauf von waffenfähigem Plutonium an Diktatoren ist ja nicht plötzlich deshalb in Ordnung, weil du nicht wusstest, dass man damit nicht handeln darf.
 
Oben