Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfügung

Commodo

Neu angemeldet
Registriert
17 Mai 2014
Beiträge
149
Problem: Bei Google taucht als Webseiten-Titel ein veralteter Inhalt auf, welcher Markenrechtlich geschützt ist (durfte vor Ende der Zusammenarbeit genutzt werden).

Inhalt ist auf der Homepage bereits geändert, allerdings haftet man auch für Google-Ergebnisse:
= das Ding muss neu indexiert werden / die aktuellen Inhalte sollen angezeigt werden bei der Suche

Die Google-Hotline meinte man kann in den Webmaster-Tools auch Seitenangaben ändern, eventuell ist dort ja noch etwas altes hinterlegt. Sie konnte mir aber nicht sagen wo man das einstellt weil sie keinen Zugriff auf die Tools hatte ........

Ich habe vollen Zugriff auf die Tools und sämtliche Logins um das Problem zu beheben, aber da ich mich damit nicht auskenne und das zum ersten Mal mache wollte ich fragen, ob sich jemand damit auskennt und mir weiterhelfen kann.

Meine Freundin (Webseitenbetreiberin) rotiert nämlich schon, wenn die Verfügung erlassen wird kostet das richtig richtig Asche (5000-7000€), was die Privatinsolvenz bedeuten würde.

Danke an alle die helfen können :beer:.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Den Treffer solltest du mittels entfernen lassen können. Das Indexieren des neuen Inhalts sollte der Google-Bot automatisch machen. Beides wird aber nicht von heute auf morgen klappen.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Interessantes Problem (wenn auch nicht witzig...), falls dieses Removal-Tool die Löschung in irgendeiner Form bestätigt, würde ich mir dies abspeichern und dann zur Gegenpartei schicken das Aktionen unternommen worden sind von eurer Seite.

Ich glaube damit sollte man in so einem Fall auf der sicheren Seite sein, da man eigentlich alle erdenkliche Hebel in Bewegung gesetzt hat um das "Verschwinden" der "bösen Daten" aus Google im Zusammenhang mit der Webseite voranzutreiben. Würde ich mal ganz stark vermuten...

Was auf Seiten dritter steht, wenn es einem Zusammenhang gibt, wäre ja auch außerhalb eures Einflussbereiches... außer man beauftragt die Löschung der Suchergebnisse - aber das wäre schon etwas sehr crazy zu verlangt und wäre vermütlich auch nur durch die Gegenpartei möglich und auch gar nicht mehr eure Aufgabe.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

---
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Was auf Seiten dritter steht, wenn es einem Zusammenhang gibt, wäre ja auch außerhalb eures Einflussbereiches...
Jein ... man haftet auch für Google Cache und muss sich um die Entfernung solcher Sachen kümmern (frag mich aber nicht nach juristischen Details).
Aber wenn die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt und/oder klagt kommen erstmal die Prozesskosten und wie das Verfahren dann verläuft ist natürlich auch offen, also riesiges Kostenrisiko und frisst Zeit ohne Ende.

Ist eine IT-Anwaltskanzlei und sie weiss daher auch die Rechtslage, darum auch die Dringlichkeit.

Nach der 5. Anfrage auf Entfernen der Suchergebnisse in den Webmaster-Tools (wurde bisher immer abgelehnt) ist der falsche Titel jetzt endlich raus, Gott sei Dank :beer:.

Damit können wir nun fröhlich ins Wochenende starten, Danke an alle die sich die Mühe gemacht haben den Text zu lesen :).
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Interessant wenn dem so ist. Hätte ich jetzt nicht gedacht.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Finde ich auch interessant - war mir bisher auch nicht bekannt/bewusst, dass man für Googles Cache verantwortlich ist :eek:

Kleiner Tipp: dokumentiere die Versuche und Unternehmungen die Löschungen zu veranlassen. Telefonate mit Zeit und Inhalten notieren, E-Mails, Screenshots...
In solchen Fällen kommt i.d.R. die Frage nach dem "schuldhaften Versäumnis auf". Wenn ihr belegen könnt, dass und was ihr unternommen habt seid ihr i.d.R. euren Pflichten ausreichend nachgekommen.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Ja, dafür ist man auch verantwortlich. Allerdings nur insoweit man Einfluss darauf nehmen kann.
Wenn Google sich weigert zu löschen, dann kann man die Verantwortung auf Google abwälzen.
Dazu braucht man dann aber auch Belege.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg



Liest sich wie ein Urteil aus 2005, wo die Justiz das Internet und seine funktionsweise nur vom hörensagen kannte. Interessant auch, dass das Gericht google als die einzig nennenswerte Suchmaschine ansieht.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Und was ist mit archive.org? :unknown:
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Die rechtliche Seite mal außer Acht gelassen, kann man einfach eine E-Mail an info@archive.org schicken und um Löschung bitten. Der Crawler (ia_archiver) lässt sich bei Bedarf auch zuverlässig über die robots.txt aussperren.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Bei urheberrechtlich geschützten Inhalten musst du gewöhnlich sämtliche Verbreitungen unterbinden. Cache von Suchmaschinen, Archive etc.
Dass das realitätsfern ist, habe ich ja bereits gesagt.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #14
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg


"Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die rechtliche Bewertung des OLG Zweibrücken überzeugt inhaltlich nicht wirklich.

Schaut man sich nämlich die gänge Rechtsprechung zu den Pflichten eines Unterlassungsschuldners an, so setzen die Gerichte hier durch die Bank sehr strenge Maßstäbe an. So verlangt der BGH beispielsweise, dass bei einer rechtswidrigen Firmierung der Schuldner nach Abgabe einer Unterlassungserklärung aktiv auf Online-Dienste wie gelbeseiten.de, Google Maps und 11880.com zugehen und sich dort um eine entsprechende Änderung bemühen muss (BGH, Urt. v. 13.11.2013 - Az.: I ZR 77/13). "

BGH-Urteile binden normalerweise AG, LG und OLG, keine Ahnung wieso das hier anders ist.
Aber auf das Urteil würde ich mich nie im Leben verlassen wenn ich das Prozessrisiko abwägen muss.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Das, was Commodo sagt und auch in dem Artikel steht: Das ist keineswegs gängige Rechtsnorm.
Sich auf dieses Urteil zu verlassen, halte ich für viel zu risikoreich. Bei dem Risiko dass gerade das für den eigenen Fall zuständige Gericht nicht der Entscheidung des OLG Zweibrücken folgt und den üblichen (Höhen der) Vertragsstrafen, würde ich eher den Suchmaschinenbetreiber kontaktieren.

Allerdings wird auch auf einen anderen Punkt eingegangen:

Grundsätzlich müsse der Schuldner einer Unterlassungserklärung alle ihm möglichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Ihm ist es durchaus möglich und zumutbar Google mit der Löschung der Inhalte zu beauftragen. Verweigert Google jedoch eine Löschung, so ist es i.A. nicht zumutbar, dass man gegenüber Google eine Löschung durchsetzt. Daher wäre es wichtig sowohl die Lösch-Anfrage, als auch Googles Ablehnung zu dokumentieren.
 
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

Ich kann mir vorstellen, der wesentliche Unterschied ist, dass im vorigen Urteil die Seite vom admin selbst mithilfe der Google Webmaster Tools verwaltet wurde und somit davon auszugehen ist, dass ihm die Existenz des Caches bewusst ist. Im letzteren Fall kann dem Beschuldigten keine Kenntnis des Caches unterstellt werden, somit war es ihm nicht möglich diese Verletzung zu unterbinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Google Suche - haftbar für veralteten Cache, Androhung einer einstweiligen Verfüg

@CroneKorkN Es gibt ein Sprichwort: "nicht wissen schützt vor Strafe nicht"
Vielleicht mal ein krasses Beispiel, aber dir dürften sicherlich die Parallelen auffallen: Der Verkauf von waffenfähigem Plutonium an Diktatoren ist ja nicht plötzlich deshalb in Ordnung, weil du nicht wusstest, dass man damit nicht handeln darf.
 
Zurück
Oben