Seit 2013 ist jeder deutsche Haushalt dazu verpflichtet rund 17,98 Euro monatlich an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu zahlen. Diese Gebühr muss unabhängig davon, ob und wie viele Geräte sich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Haushalt bedienen, entrichtet werden.
Nun wurde vom Bundesministerium der Finanzen eine
Rund 32 Professoren aus ganz Deutschland wurden hierbei beauftragt, ein Gutachten über die Zwangsabgabe zu erstellen. Das Ergebnis des Gutachtens dürfte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vollends gefallen.
Bereits die Kurzfassung untermauert die andauernde Kritik an dem derzeitigen Zahlungsmodell:
"Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. [...] Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt" [...] (Seite 6)
Des Weiteren werde eine größere Transparenz gefordert, sowie ein kompletter Verzicht auf Werbefinanzierung, wodurch die bisherigen Gebühren eigentlich aufkommen sollten. Es müsse eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt gefunden oder sich für eine moderne Nutzungsgebühr ausgesprochen werden. Es wird ein Vergleich zu Zeitungs-Abonnements gezogen. Gezahlt werden solle nur dann, wenn das Angebot tatsächlich genutzt werden würde.
„Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt. Anstelle dieser Mischform sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Entweder man betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll. Dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit – im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen – eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt. Oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Clubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren.“ (Seite 34)
Derzeit bringt die Rundfunkgebühr rund sieben Milliarden Euro pro Jahr, laut Gutachtern sei dieser Betrag alles andere als angemessen und weit überdurchschnittlich. Ferner seien die Kosten der meisten Produktionen praktisch unabhängig von den eingenommen Gebührengeldern. (Seite 20)
Das Ziel der Professoren sei es, sowohl ARD als auch ZDF zu komprimieren. Aufgrund der Tatsache, dass die privaten Anstalten bereits ein sehr breites Spektrum an Programmauswahl anbieten, sollten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser nur noch das anbieten, was die Privaten bisher noch nicht in ihrem Programm führen. Alle weiteren Produktionen und Sendungen könnten eingespart werden. Die ÖR sollten nur dort in Erscheinung treten, wo das privatwirtschaftliche Programm eindeutige Defizite aufweist oder aufgrund ihres Daseins als private Institution nicht im Stande ist oder sein möchte. Beispielsweise im bildungspolitischen Sektor.
Das Gutachten zu den ÖR und der GEZ wurde bereits im Oktober fertiggestellt, jedoch erst an den Weihnachtsfeiertagen publik gemacht.
Die aktuelle Studie scheint das zu belegen, was viele Kritiker bereits seit Jahren anprangern. Durch die Veröffentlichung des Berichts könne es Haushalten darüber hinaus vereinfacht werden, die Zahlung der GEZ begründend zu beklagen, mit direktem Verweis auf das Gutachten des Bundesministeriums der Finanzen.
Nun wurde vom Bundesministerium der Finanzen eine
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veröffentlicht, wodurch die zukünftige Zahlung der GEZ-Gebühren hinfällig werden könnte.
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Rund 32 Professoren aus ganz Deutschland wurden hierbei beauftragt, ein Gutachten über die Zwangsabgabe zu erstellen. Das Ergebnis des Gutachtens dürfte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vollends gefallen.
Bereits die Kurzfassung untermauert die andauernde Kritik an dem derzeitigen Zahlungsmodell:
"Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. [...] Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt" [...] (Seite 6)
Des Weiteren werde eine größere Transparenz gefordert, sowie ein kompletter Verzicht auf Werbefinanzierung, wodurch die bisherigen Gebühren eigentlich aufkommen sollten. Es müsse eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt gefunden oder sich für eine moderne Nutzungsgebühr ausgesprochen werden. Es wird ein Vergleich zu Zeitungs-Abonnements gezogen. Gezahlt werden solle nur dann, wenn das Angebot tatsächlich genutzt werden würde.
„Denn aus ökonomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt. Anstelle dieser Mischform sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden. Entweder man betrachtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als ein Gut, das allen Bürgern gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden soll. Dann ist eine Finanzierung über Steuern sachgerecht, da sich damit – im Gegensatz zu den jetzigen Pflichtbeiträgen – eine Belastung nach der Leistungsfähigkeit gewährleisten lässt. Oder man trägt den veränderten technologischen Rahmenbedingungen Rechnung, die die Bereitstellung einer breiten Palette von Programmen als Clubgüter ermöglichen, und finanziert diese Programme durch nutzungsabhängige Gebühren.“ (Seite 34)
Derzeit bringt die Rundfunkgebühr rund sieben Milliarden Euro pro Jahr, laut Gutachtern sei dieser Betrag alles andere als angemessen und weit überdurchschnittlich. Ferner seien die Kosten der meisten Produktionen praktisch unabhängig von den eingenommen Gebührengeldern. (Seite 20)
Das Ziel der Professoren sei es, sowohl ARD als auch ZDF zu komprimieren. Aufgrund der Tatsache, dass die privaten Anstalten bereits ein sehr breites Spektrum an Programmauswahl anbieten, sollten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser nur noch das anbieten, was die Privaten bisher noch nicht in ihrem Programm führen. Alle weiteren Produktionen und Sendungen könnten eingespart werden. Die ÖR sollten nur dort in Erscheinung treten, wo das privatwirtschaftliche Programm eindeutige Defizite aufweist oder aufgrund ihres Daseins als private Institution nicht im Stande ist oder sein möchte. Beispielsweise im bildungspolitischen Sektor.
Das Gutachten zu den ÖR und der GEZ wurde bereits im Oktober fertiggestellt, jedoch erst an den Weihnachtsfeiertagen publik gemacht.
Die aktuelle Studie scheint das zu belegen, was viele Kritiker bereits seit Jahren anprangern. Durch die Veröffentlichung des Berichts könne es Haushalten darüber hinaus vereinfacht werden, die Zahlung der GEZ begründend zu beklagen, mit direktem Verweis auf das Gutachten des Bundesministeriums der Finanzen.
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Zuletzt bearbeitet:



... aber hey, die ÖR haben ja einen sonderauftrag an "unabhängigkeit", d.h. staatlich finanzierte schulen, unis, opern und theater dürfen und können die regierung nicht kritisieren, denn dafür fehlt ihnen logischerweise die unabhängige finanzierung durch landesgesetze und ministerpräsidenten (-> KEF).. naja, aber wenn die kids merkelisiert aus der schule kommen, werden sie wenigstens die unabhängigen tagesthemen schon auf den rechten pfad zurückbringen..