In ihrer
Sports Direct hatte dem Nachrichtenmagazin Profil zu Folge einen Detektiv zur Ueberwachung eines 42-jaehrigen Mitarbeiters waehrend eines laengerfristigen Dienstausfalls engagiert. Der ehemalige Filialleiter befand sich
Mit Hilfe eines GPS-Ortungsgeraets, das vom Detektiv am Auto des Mitarbeiters angebracht worden war, wurde im Zeitraum einer Woche ein 29-seitiges Protokoll ueber die Taetigkeiten des Angestellten angefertigt. Anhand des Protokolls unterstellte Sports Direct ein "
Die Gewerkschaft vertritt den ehemaligen Mitarbeiter nun vor Gericht und ist ueberzeugt, dass der Dienstnehmer Recht erhalten wird und die Kuendigung vom Konzern zurueckgenommen werden wird muessen. In der
Kein Einzelfall
Im Jahr 2013 geriet Palmers in die Medien, nachdem in kurzer Zeit mehrere Mitarbeiterinnen ohne rechtliche Grundlage fristlos entlassen worden waren. Die Kuendigungen wurden damit gerechtfertigt, dass die Frauen waehrend des Krankenstands das Haus verlassen hatten. Die Arbeiterkammer klagte Palmers im Namen der Angestellten und gewann vor Gericht, da in keinem Fall vom Arzt Bettruhe oder Hausarrest verordnet worden war.
In
Weitere Konzerne wie Lidl, Schlecker, Amazon oder KiK
Eine bereits im Jahr 2004 durchgefuehrte Hitachi-Studie legte nahe, dass mindestens
Berechtigtes Interesse?
Dienstgeber, die bei Krankenstaenden ihrer Mitarbeiter von Entgeltfortzahlungen betroffen sind, haben laut ihren Vertretern ein berechtigtes Interesse an der Vermeidung von Krankenstaenden. In Österreich beliefen sich laut dem
Neben den direkten Kosten, verursacht der krankheitsbedingte Ausfall eines Mitarbeiters auch Produktivitaetsabnahme und Wertschoepfungsverluste, die nicht direkt quantifizierbar sind. Diese werden von den oesterreichischen Sozialversicherungstraegern fuer das Jahr 2012 auf 0,8 bis 1,7 % des BIP geschaetzt.
Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Oesterreich, verteidigt daher das bedenkliche Vorgehen vieler Unternehmen so:
Wie weit darf die Ueberwachung von Mitarbeitern gehen?
Wie weit Dienstgeber bei der Kontrolle Ihrer Arbeitnehmer gehen duerfen, wird, trotz einer Vielzahl an verfuegbaren Gerichtsurteilen, noch immer heftig diskutiert. Neben der grundsaetzlich erlaubten Beschaeftigung von Detektiven gibt es fuer Unternehmen auch die Moeglichkeit, eine Pruefung der Krankenstaende durch die Krankenkassen selbst zu veranlassen. In beiden Faellen muessen jedoch belegbare Zweifel an der Echtheit einer Erkrankung vorliegen, damit sich der Arbeitgeber bei der Ueberwachung nicht ins strafrechtliche Abseits begibt.
Die oesterreichische
Videoueberwachung des Arbeitsplatzes
Ein gerne genutztes Mittel zur Kontrolle der Mitarbeiter am Arbeitsplatz, ist die Videoueberwachung,
Lesen der E-Mails von Mitarbeitern
Die
Prinzipiell kann Angestellten der Empfang von persoenlichen Mails untersagt werden, wodurch der Arbeitgeber geschaeftliche E-Mails von Mitarbeitern lesen darf. Ist eine Nachricht jedoch offensichtlich privat an den Mitarbeiter gerichtet, darf diese nicht zur Kenntnis genommen werden. Der Empfang privater E-Mails kann nicht untersagt werden, da der Emfpaenger darauf nur begrenzt Einfluss nehmen kann.
Das Streben nach Steigerung der Effizienz und dem Ausschluss jeglichen Risikos oder Zufalls veranlassen immer mehr Unternehmen dazu, Ihren Mitarbeitern genauer ueber die Schulter zu Blicken und deren Arbeitsschritte bis ins kleinste Detail zu verfolgen. Die Vielzahl an Streiks im Privatsektor aber auch von Oeffentlich-Bediensteten und Studierenden, die Europa im vergangenen Jahr erlebt hat, zeichnen ein klares Bild von Unzufriedenheit und Misstrauen.
Es wird die Aufgabe der Politik sein, neue Rahmenbedingungen, die durch neu entstandende Moeglichkeiten zur Ueberwachung, den virtuellen Marktplatz sowie international agierende Grosskonzerne notwendig geworden sind, zu schaffen, um eine zunehmende Missachtung von Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitern und Kunden zu verhindern.
Klar scheint zu sein, dass nicht alles was technisch machbar automatisch auch legitim ist.
<3
Quellen:
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kritisiert die Oesterreichische Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) eine Haeufung ungesetzlicher Praktiken zur Ueberwachung von Privatangestellten. Sie bezieht sich im konkreten Fall auf den Sportartikel-Diskonter Sports Direct, der kuerzlich durch hohe Verluste sowie die Uebernahme der Sport-Handelskette Intersport Eybl / Sports Experts in den Medien stand. Sports Direct hatte dem Nachrichtenmagazin Profil zu Folge einen Detektiv zur Ueberwachung eines 42-jaehrigen Mitarbeiters waehrend eines laengerfristigen Dienstausfalls engagiert. Der ehemalige Filialleiter befand sich
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wegen der Behandlung seines Burn-Out-Syndroms seit etwa einem Jahr im Krankenstand.Mit Hilfe eines GPS-Ortungsgeraets, das vom Detektiv am Auto des Mitarbeiters angebracht worden war, wurde im Zeitraum einer Woche ein 29-seitiges Protokoll ueber die Taetigkeiten des Angestellten angefertigt. Anhand des Protokolls unterstellte Sports Direct ein "
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" und sprach eine fristlose Kuendigung aus.Die Gewerkschaft vertritt den ehemaligen Mitarbeiter nun vor Gericht und ist ueberzeugt, dass der Dienstnehmer Recht erhalten wird und die Kuendigung vom Konzern zurueckgenommen werden wird muessen. In der
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fordert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, die Handelskette zu sofortiger Unterlassung auf: "Die heute vom Magazin profil veröffentlichen Praktiken der Überwachung von Beschäftigten durch Detektivbüros im Auftrag von Unternehmen sind ungesetzlich und verstoßen gegen die Menschenwürde. Wir fordern an erster Stelle den Sportartikelhändler Sports Direct auf, derartige Bespitzelung von Beschäftigten sofort einzustellen".
Kein Einzelfall
Im Jahr 2013 geriet Palmers in die Medien, nachdem in kurzer Zeit mehrere Mitarbeiterinnen ohne rechtliche Grundlage fristlos entlassen worden waren. Die Kuendigungen wurden damit gerechtfertigt, dass die Frauen waehrend des Krankenstands das Haus verlassen hatten. Die Arbeiterkammer klagte Palmers im Namen der Angestellten und gewann vor Gericht, da in keinem Fall vom Arzt Bettruhe oder Hausarrest verordnet worden war.
In
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, die eine kranke Angestellte beobachten sollten. Versehentlich wurde aber ihre Schwester beschattet und die tolpatschigen Verfolger sogar dabei beobachtet, wie sie sich am Auto der Frau zu Schaffen machten, die daraufhin die Polizei alarmierte. In einem weiteren Fall
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. Auch diese musste spaeter unter Protest von Palmers zurueckgenommen und die ehemalige Mitarbeiterin entschaedigt werden.Weitere Konzerne wie Lidl, Schlecker, Amazon oder KiK
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n. Die Konzerne griffen dabei zu unterschiedlichsten Mitteln wie dem Einholen von Bonitaets-Informationen ihrer VerkaeuferInnen, Detektiven, Kameraueberwachung sowie dem Lesen der Firmen-E-Mails und der Beobachtung auf sozialen Netzwerken. Besonders hervorgetan hat sich in diesem Zusammenhang der Versandhaendler Amazon, der laut
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zur Optimierung von Prozessen perfektioniert haben soll. Eine bereits im Jahr 2004 durchgefuehrte Hitachi-Studie legte nahe, dass mindestens
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. Vielfach werden derartige Massnahmen hinter neutralen Bezeichnungen wie "Betriebs-Audit", "Fernwartung", "Protokollierungspflicht" oder "Kostenstellenrechnung" versteckt und von Mitarbeitern oder dem Betriebsrat oftmals nicht als Ueberwachungsmassnahmen wahrgenommen.Berechtigtes Interesse?
Dienstgeber, die bei Krankenstaenden ihrer Mitarbeiter von Entgeltfortzahlungen betroffen sind, haben laut ihren Vertretern ein berechtigtes Interesse an der Vermeidung von Krankenstaenden. In Österreich beliefen sich laut dem
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die direkten Kosten fuer Krankenstaende im Jahr 2012 auf 3,2 Milliarden Euro bzw. 1 % des BIP. Davon werden 2,7 Mrd. Euro von Unternehmen und 580 Millionen Euro von den Sozialversicherungen getragen.Neben den direkten Kosten, verursacht der krankheitsbedingte Ausfall eines Mitarbeiters auch Produktivitaetsabnahme und Wertschoepfungsverluste, die nicht direkt quantifizierbar sind. Diese werden von den oesterreichischen Sozialversicherungstraegern fuer das Jahr 2012 auf 0,8 bis 1,7 % des BIP geschaetzt.
Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Oesterreich, verteidigt daher das bedenkliche Vorgehen vieler Unternehmen so:
Den heimischen Unternehmen liegt es fern, den gerechtfertigten Krankenstand erkrankter Mitarbeiter zu kriminalisieren. Gleichzeitig müsse es aber möglich sein, eine ernsthafte Diskussion über das Thema Krankenstandsmissbrauch zu führen.
Wie weit darf die Ueberwachung von Mitarbeitern gehen?
Wie weit Dienstgeber bei der Kontrolle Ihrer Arbeitnehmer gehen duerfen, wird, trotz einer Vielzahl an verfuegbaren Gerichtsurteilen, noch immer heftig diskutiert. Neben der grundsaetzlich erlaubten Beschaeftigung von Detektiven gibt es fuer Unternehmen auch die Moeglichkeit, eine Pruefung der Krankenstaende durch die Krankenkassen selbst zu veranlassen. In beiden Faellen muessen jedoch belegbare Zweifel an der Echtheit einer Erkrankung vorliegen, damit sich der Arbeitgeber bei der Ueberwachung nicht ins strafrechtliche Abseits begibt.
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. Nicht nur muss er nachweisen, dass ein Arbeitnehmer im Krankenstand das Haus verlassen hat, sondern auch, dass dies dazu geeignet war, den Genesungsprozess negativ zu beinflussen.Die oesterreichische
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:Vor Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte sollte der Arbeitgeber den ihm zugetragenen Sachverhalt genau überprüfen und Beweismittel sichern lassen. Dies kann mittels einer Detektei, Zeugen oder Bildmaterial geschehen. Von Anfang an sollte auch ein Protokoll der Vorkommnisse angefertigt werden, um Monate später vor Gericht sämtliche Daten sofort verfügbar zu haben.
In begründeten Verdachtsmomenten kann an die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung mit dem Ersuchen einer Krankenstandsüberprüfung übermittelt werden. Diese nimmt in weiterer Folge Kontakt mit dem krankschreibenden Arzt auf und überprüft auch den Krankenstand über den chefärztlichen Dienst.
Videoueberwachung des Arbeitsplatzes
Ein gerne genutztes Mittel zur Kontrolle der Mitarbeiter am Arbeitsplatz, ist die Videoueberwachung,
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. Prinzipiell wird eine
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. Sollen Mitarbeiter von Kameras ueberwacht werden, bedarf dies jedoch eines konkreten Verdachts auf strafbare Handlungen eines bestimmten Mitarbeiters, muss vom Betriebsrat genehmigt und zeitlich begrenzt sowie verhaeltnismaessig sein.
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.Lesen der E-Mails von Mitarbeitern
Die
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:Das generelle Lesen von allen Mails aller Mitarbeiter ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Das Lesen der Geschäftspost ist selbst ohne besondere Vereinbarung zulässig, private Kommunikation darf generell nicht zur Kenntnis genommen werden. Sollen E-Mails zu anderen als betrieblichen Zwecken ausgewertet werden (Missbrauchserkennung) bedarf dies einer Vereinbarung mit den Mitarbeitern. Einen konkreten Verdacht vorausgesetzt dürfen E-Mails aber zur Anzeige an Strafbehörden übermittelt werden.
Prinzipiell kann Angestellten der Empfang von persoenlichen Mails untersagt werden, wodurch der Arbeitgeber geschaeftliche E-Mails von Mitarbeitern lesen darf. Ist eine Nachricht jedoch offensichtlich privat an den Mitarbeiter gerichtet, darf diese nicht zur Kenntnis genommen werden. Der Empfang privater E-Mails kann nicht untersagt werden, da der Emfpaenger darauf nur begrenzt Einfluss nehmen kann.
Das Streben nach Steigerung der Effizienz und dem Ausschluss jeglichen Risikos oder Zufalls veranlassen immer mehr Unternehmen dazu, Ihren Mitarbeitern genauer ueber die Schulter zu Blicken und deren Arbeitsschritte bis ins kleinste Detail zu verfolgen. Die Vielzahl an Streiks im Privatsektor aber auch von Oeffentlich-Bediensteten und Studierenden, die Europa im vergangenen Jahr erlebt hat, zeichnen ein klares Bild von Unzufriedenheit und Misstrauen.
Es wird die Aufgabe der Politik sein, neue Rahmenbedingungen, die durch neu entstandende Moeglichkeiten zur Ueberwachung, den virtuellen Marktplatz sowie international agierende Grosskonzerne notwendig geworden sind, zu schaffen, um eine zunehmende Missachtung von Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitern und Kunden zu verhindern.
Klar scheint zu sein, dass nicht alles was technisch machbar automatisch auch legitim ist.
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Quellen:
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Zwar nicht direkt eine Shopping Tour, aber durchaus aehnliche Situationen.