• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Gewerkschaft kritisiert ungesetzliche Ueberwachung von Mitarbeitern

In ihrer aktuellsten Aussendung kritisiert die Oesterreichische Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) eine Haeufung ungesetzlicher Praktiken zur Ueberwachung von Privatangestellten. Sie bezieht sich im konkreten Fall auf den Sportartikel-Diskonter Sports Direct, der kuerzlich durch hohe Verluste sowie die Uebernahme der Sport-Handelskette Intersport Eybl / Sports Experts in den Medien stand.

Sports Direct hatte dem Nachrichtenmagazin Profil zu Folge einen Detektiv zur Ueberwachung eines 42-jaehrigen Mitarbeiters waehrend eines laengerfristigen Dienstausfalls engagiert. Der ehemalige Filialleiter befand sich laut Kurier wegen der Behandlung seines Burn-Out-Syndroms seit etwa einem Jahr im Krankenstand.
Mit Hilfe eines GPS-Ortungsgeraets, das vom Detektiv am Auto des Mitarbeiters angebracht worden war, wurde im Zeitraum einer Woche ein 29-seitiges Protokoll ueber die Taetigkeiten des Angestellten angefertigt. Anhand des Protokolls unterstellte Sports Direct ein "nicht gesundheitsfoerderndes Verhalten" und sprach eine fristlose Kuendigung aus.

Die Gewerkschaft vertritt den ehemaligen Mitarbeiter nun vor Gericht und ist ueberzeugt, dass der Dienstnehmer Recht erhalten wird und die Kuendigung vom Konzern zurueckgenommen werden wird muessen. In der heutigen Pressemeldung der GPA-djp fordert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, die Handelskette zu sofortiger Unterlassung auf:

"Die heute vom Magazin profil veröffentlichen Praktiken der Überwachung von Beschäftigten durch Detektivbüros im Auftrag von Unternehmen sind ungesetzlich und verstoßen gegen die Menschenwürde. Wir fordern an erster Stelle den Sportartikelhändler Sports Direct auf, derartige Bespitzelung von Beschäftigten sofort einzustellen".


Kein Einzelfall

Im Jahr 2013 geriet Palmers in die Medien, nachdem in kurzer Zeit mehrere Mitarbeiterinnen ohne rechtliche Grundlage fristlos entlassen worden waren. Die Kuendigungen wurden damit gerechtfertigt, dass die Frauen waehrend des Krankenstands das Haus verlassen hatten. Die Arbeiterkammer klagte Palmers im Namen der Angestellten und gewann vor Gericht, da in keinem Fall vom Arzt Bettruhe oder Hausarrest verordnet worden war.

In einem Fall wurden von Palmers Detektive eingesetzt, die eine kranke Angestellte beobachten sollten. Versehentlich wurde aber ihre Schwester beschattet und die tolpatschigen Verfolger sogar dabei beobachtet, wie sie sich am Auto der Frau zu Schaffen machten, die daraufhin die Polizei alarmierte. In einem weiteren Fall fuehrte eine Markierung auf einem Facebook-Foto zur firstlosen Kuendigung. Auch diese musste spaeter unter Protest von Palmers zurueckgenommen und die ehemalige Mitarbeiterin entschaedigt werden.

Weitere Konzerne wie Lidl, Schlecker, Amazon oder KiK machten in den vergangenen Jahren Schlagzeilen, nachdem Mitarbeiter systematisch ausgespaeht worden waren. Die Konzerne griffen dabei zu unterschiedlichsten Mitteln wie dem Einholen von Bonitaets-Informationen ihrer VerkaeuferInnen, Detektiven, Kameraueberwachung sowie dem Lesen der Firmen-E-Mails und der Beobachtung auf sozialen Netzwerken. Besonders hervorgetan hat sich in diesem Zusammenhang der Versandhaendler Amazon, der laut Frankfurter Allgemeine die Totalueberwachung der Mitarbeiter zur Optimierung von Prozessen perfektioniert haben soll.

Eine bereits im Jahr 2004 durchgefuehrte Hitachi-Studie legte nahe, dass mindestens 50 % der oesterreichischen Grossunternehmen ihre Mitarbeiter ueberwachen. Vielfach werden derartige Massnahmen hinter neutralen Bezeichnungen wie "Betriebs-Audit", "Fernwartung", "Protokollierungspflicht" oder "Kostenstellenrechnung" versteckt und von Mitarbeitern oder dem Betriebsrat oftmals nicht als Ueberwachungsmassnahmen wahrgenommen.


Berechtigtes Interesse?

Dienstgeber, die bei Krankenstaenden ihrer Mitarbeiter von Entgeltfortzahlungen betroffen sind, haben laut ihren Vertretern ein berechtigtes Interesse an der Vermeidung von Krankenstaenden. In Österreich beliefen sich laut dem Fehlzeitenreport 2014 die direkten Kosten fuer Krankenstaende im Jahr 2012 auf 3,2 Milliarden Euro bzw. 1 % des BIP. Davon werden 2,7 Mrd. Euro von Unternehmen und 580 Millionen Euro von den Sozialversicherungen getragen.
Neben den direkten Kosten, verursacht der krankheitsbedingte Ausfall eines Mitarbeiters auch Produktivitaetsabnahme und Wertschoepfungsverluste, die nicht direkt quantifizierbar sind. Diese werden von den oesterreichischen Sozialversicherungstraegern fuer das Jahr 2012 auf 0,8 bis 1,7 % des BIP geschaetzt.

Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Oesterreich, verteidigt daher das bedenkliche Vorgehen vieler Unternehmen so:

Den heimischen Unternehmen liegt es fern, den gerechtfertigten Krankenstand erkrankter Mitarbeiter zu kriminalisieren. Gleichzeitig müsse es aber möglich sein, eine ernsthafte Diskussion über das Thema Krankenstandsmissbrauch zu führen.


Wie weit darf die Ueberwachung von Mitarbeitern gehen?

Wie weit Dienstgeber bei der Kontrolle Ihrer Arbeitnehmer gehen duerfen, wird, trotz einer Vielzahl an verfuegbaren Gerichtsurteilen, noch immer heftig diskutiert. Neben der grundsaetzlich erlaubten Beschaeftigung von Detektiven gibt es fuer Unternehmen auch die Moeglichkeit, eine Pruefung der Krankenstaende durch die Krankenkassen selbst zu veranlassen. In beiden Faellen muessen jedoch belegbare Zweifel an der Echtheit einer Erkrankung vorliegen, damit sich der Arbeitgeber bei der Ueberwachung nicht ins strafrechtliche Abseits begibt.

Die Beweispflicht fuer das Vorliegen des Entlassungsgrundes liegt in jedem Fall beim Arbeitgeber. Nicht nur muss er nachweisen, dass ein Arbeitnehmer im Krankenstand das Haus verlassen hat, sondern auch, dass dies dazu geeignet war, den Genesungsprozess negativ zu beinflussen.

Die oesterreichische Wirtschaftskammer raet Unternehmen sehr gruendlich bei der Sachverhaltsdarstellung vor zu gehen:

Vor Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte sollte der Arbeitgeber den ihm zugetragenen Sachverhalt genau überprüfen und Beweismittel sichern lassen. Dies kann mittels einer Detektei, Zeugen oder Bildmaterial geschehen. Von Anfang an sollte auch ein Protokoll der Vorkommnisse angefertigt werden, um Monate später vor Gericht sämtliche Daten sofort verfügbar zu haben.

In begründeten Verdachtsmomenten kann an die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung mit dem Ersuchen einer Krankenstandsüberprüfung übermittelt werden. Diese nimmt in weiterer Folge Kontakt mit dem krankschreibenden Arzt auf und überprüft auch den Krankenstand über den chefärztlichen Dienst.

Videoueberwachung des Arbeitsplatzes

Ein gerne genutztes Mittel zur Kontrolle der Mitarbeiter am Arbeitsplatz, ist die Videoueberwachung, zu der es unterschiedlichste Urteile gibt. Prinzipiell wird eine deutlich gekennzeichnete Videoueberwachung im Bereich von Kassen von Gerichten gedulded. Sollen Mitarbeiter von Kameras ueberwacht werden, bedarf dies jedoch eines konkreten Verdachts auf strafbare Handlungen eines bestimmten Mitarbeiters, muss vom Betriebsrat genehmigt und zeitlich begrenzt sowie verhaeltnismaessig sein. Anlasslose Videoueberwachung von Mitarbeitern wurde in Gerichtsurteilen als nicht rechtmaessig eingestuft.

Lesen der E-Mails von Mitarbeitern

Die Oesterreichische Gesellschaft fuer Datenschutz haelt dazu fest:

Das generelle Lesen von allen Mails aller Mitarbeiter ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Das Lesen der Geschäftspost ist selbst ohne besondere Vereinbarung zulässig, private Kommunikation darf generell nicht zur Kenntnis genommen werden. Sollen E-Mails zu anderen als betrieblichen Zwecken ausgewertet werden (Missbrauchserkennung) bedarf dies einer Vereinbarung mit den Mitarbeitern. Einen konkreten Verdacht vorausgesetzt dürfen E-Mails aber zur Anzeige an Strafbehörden übermittelt werden.

Prinzipiell kann Angestellten der Empfang von persoenlichen Mails untersagt werden, wodurch der Arbeitgeber geschaeftliche E-Mails von Mitarbeitern lesen darf. Ist eine Nachricht jedoch offensichtlich privat an den Mitarbeiter gerichtet, darf diese nicht zur Kenntnis genommen werden. Der Empfang privater E-Mails kann nicht untersagt werden, da der Emfpaenger darauf nur begrenzt Einfluss nehmen kann.


Das Streben nach Steigerung der Effizienz und dem Ausschluss jeglichen Risikos oder Zufalls veranlassen immer mehr Unternehmen dazu, Ihren Mitarbeitern genauer ueber die Schulter zu Blicken und deren Arbeitsschritte bis ins kleinste Detail zu verfolgen. Die Vielzahl an Streiks im Privatsektor aber auch von Oeffentlich-Bediensteten und Studierenden, die Europa im vergangenen Jahr erlebt hat, zeichnen ein klares Bild von Unzufriedenheit und Misstrauen.
Es wird die Aufgabe der Politik sein, neue Rahmenbedingungen, die durch neu entstandende Moeglichkeiten zur Ueberwachung, den virtuellen Marktplatz sowie international agierende Grosskonzerne notwendig geworden sind, zu schaffen, um eine zunehmende Missachtung von Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitern und Kunden zu verhindern.

Klar scheint zu sein, dass nicht alles was technisch machbar automatisch auch legitim ist.

<3

Quellen:

 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Was soll der Scheiß? Wenn ich krank bin und zum Arzt gehe, muss ich ja wohl auch das Haus verlassen. Oder zur Apotheke. Oder zum Einkaufen, weil ich ja nicht verhungern oder verdursten möchte.

Wie haben die sich das vorgestellt?

Die Überschrift ist übrigens suboptimal, da man weder den Namen der Gewerkschaft noch des Unternehmens erfährt. "Österreichische Gewerkschaft der Privatangestellten kritisiert Überwachung bei Sportsdirect" wäre zwar ewig lang, aber informativer.
 

electric.larry

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  • #3
Rechtlich gesehen, kann man natuerlich im Krankenstand einkaufen gehen. Auch alles moegliche sonst kann man machen, wenn man keine Bettruhe verordnet hat. Das mussten die Palmers und andere ja auch schmerzlich hinnehmen.
 

Larius

OutOfOrder

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Jein. Es kommt drauf an was du machst:

-) Kaufst du bsp. beim Spar gschwind Lebensmittel ein weil du nichts mehr zuhause hast wird dir niemand wirklich was tun können. Ggfs. klagt dann nämlich die Arbeiterkammer wegen Unsachgemäßer Kündigung.
-) Gehst du jetzt, obwohl du krank geschrieben bist, zum Saturn oder Palmers und bist dort längere Zeit zugange dann kann es durchaus dazu führen das du eine Abmahnung bzw. Kündigung ausgesprochen bekommst.

In dem Fall von Sports Direct geht es dann um das GPS Gerät, womit da massiv in die Privatsphäre eingegriffen worden ist. Wenn er nur beobachtet wird geht es "gerade noch so" in Ordnung, aber das ist schon alles. Wobei hierbei die Frage ist, was ein gesundheitsförderndes Verhalten für jemanden mit Burnout ist. Aber das haben die Gerichte zu entscheiden bzw. man müsste wissen was der Mann alles gemacht hat.
 

electric.larry

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  • #6
@Neo: Siehe die verlinkten Texte im Startpost :) Zwar nicht direkt eine Shopping Tour, aber durchaus aehnliche Situationen.
 

Larius

OutOfOrder

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@Neo: Quelle kann ich dir jetzt keine direkt sagen, sondern nur was ich damals in der Rechtskunde-Vorlesung mitbekommen hab. Du darfst nichts machen was den Genesungsprozess negativ beeinflusst. Ergo wenn du der Firma sagst "oh ich lieg mit hohen Fieber im Bett, verdammte Grippe!" dann solltest du auch nur das Notwendigste erledigen. Wenns Lebensmitteln sind, ok, wenn du dir stattdessen neue TVs anschauen gehst kann es durchaus Konsequenzen haben.
 

Bruder Mad

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Ich werde jetzt nicht den ganzen Links folgen und mir tonnenweise Text geben. Aber sofern ich nicht bettlägrig krank geschrieben bin,
wird mir der AG bestimmt nicht rechtskonform wegen eines Besuchs eines Warenhauses kündigen können.

Es mag sicherlich Situationen geben (Migräne), wo ich als krank geschriebener AN Lärm und Stress vermeiden sollte, aber den kann
ich auch im Supermarkt haben...
 

electric.larry

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  • #9
@Neo: Interessant sind etwa die Beispiele vom Bundesvorsitzenden der Berufsdetektive in der Wirtschaftskammer Oesterreichs, bei denen Detekteien bzw. deren Auftraggeber ordentlich daneben gehauen haben und Kuendigungen widerrufen mussten:

Eine Frau reist im Krankenstand nach Teneriffa. Wie sich herausstellte, war das für ihren Gesundungsprozess nötig. Ein Mobbingopfer geht ins Kaffeehaus – tachiniert aber nicht, sondern tut dies auf ausdrückliches Anraten seines Arztes, um sich zu entspannen.

Quelle: Der Standard
 

Larius

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@Neo: Ähm, doch, kann er und wird er auch wohl wenn er den Verdacht hat, dass du blau machst. Wenn du nämlich meinst "oh mir gehts so schlecht, ich lieg mit ner Grippe im Bett" und dann gesehen wirst wie du munter und fröhlich shoppen gehst dann wird das durchaus Konsequenzen haben. Bettruhe hin oder her (das wird AFAIK gar nicht mal mehr verordnet weil man da eh auf den Hausverstand der Leute hofft), sowas ist in den meisten Fällen n absolutes No-Go weil man dann sagen kann "Ah, der Herr X ist zu krank zum Arbeiten aber geht fröhlich einkaufen?". Außerdem wird da seitens der Krankenkassa bestimmt auch was kommen weil man so den Genesungsprozess rauszögert.

Wenn du jetzt bsp. eine halbe Stunde spazieren gehst wird niemand was sagen, aber das wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein (siehe das bzgl. Mobbingopfer, wieder eingewöhnen in ein Umfeld kann sehr wohl zur Förderung der Gesundheit heran gezogen werden, muss aber genaustens mit dem Arzt abgeklärt werden).
 

Bruder Mad

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Natürlich muss ich als AN alles tun, was einer schnellen Genesung förderlich ist. Dementsprechend wird ein Arzt (und hat es bei mir auch schon) durchaus anordnen,
dass man z.B. nicht allzu viel laufen sollte, wenn man z.B. ein kaputtes Knie hat. "Hausverstand ist da nicht, gerade bei Arbeitsunfällen.

Und wenn ich jetzt beispielsweise einen Arm gebrochen habe, hindert mich nichts daran, auf Shoppingtour zu gehen. Ich kann zwar mit dem gebrochenen Arm nicht arbeiten,
aber durch die Gegend laufen sollte da kein Problem darstellen. Da kann der AG meinen, was er will... Ich bin da nicht in der Beweispflicht, sondern er.
Und wenn er meint, mir deswegen eine Abmahnung reindrücken zu müssen... bitte! Da würde ich aber - falls vernünftig reden nichts hilft - gegen vorgehen.


Nicht nur muss er nachweisen, dass ein Arbeitnehmer im Krankenstand das Haus verlassen hat, sondern auch, dass dies dazu geeignet war, den Genesungsprozess negativ zu beinflussen.

Der zweite Teil des Satzes ist das, was relevant ist! Aber hier kommt natürlich wieder dein "Hausverstand" ins Spiel...
 

Larius

OutOfOrder

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@Neo: Ein gebrochener Arm muss nicht unbedingt ein Grund sein um in den Krankenstand zu gehen. Wenn du bsp. eine Tätigkeit ausführst, wo du nicht zwingend beide Arme brauchst um deinen Job zu erledigen, kann es durchaus sein das du mit dem Gips arbeiten gehen musst. Dabei kommt es dann halt wieder auf gewisse Umstände an, aber man wird nicht sofort in den Krankenstand geschickt.

Und wenn du mit der Gipshand einkaufen gehst und die Hand dabei schwer belastest beeinflusst du wiederrum den Genesungsprozess.
 

joschi

gesperrt

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Es ist kompliziert & kommt auf den Einzelfall an.
Es kann schon sein, dass man mit festgestellter AU einkaufen gehen kann.

PS: oder sonstwas machen kann: Schwimmbad, Bordell, Auslandsreisen, usw.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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@Neo: Ein gebrochener Arm muss nicht unbedingt ein Grund sein um in den Krankenstand zu gehen. Wenn du bsp. eine Tätigkeit ausführst, wo du nicht zwingend beide Arme brauchst um deinen Job zu erledigen, kann es durchaus sein das du mit dem Gips arbeiten gehen musst. Dabei kommt es dann halt wieder auf gewisse Umstände an, aber man wird nicht sofort in den Krankenstand geschickt.

Und wenn du mit der Gipshand einkaufen gehst und die Hand dabei schwer belastest beeinflusst du wiederrum den Genesungsprozess.

Jetzt fängst du - im Gegensatz zu hier - an, genau zu definieren? Bisschen spät zwar, aber auch wieder zu verallgemeinernd.
Wenn ich z.B. Handwerker bin, ist ein gebrochener Arm ein K.O.-Kriterium. Warum sollte ich da nicht einkaufen gehen können und mit der anderen Hand 'ne schwere Tasche tragen können?

joschi hat da schon irgendwie recht... Und deine Aussage aus #4 war halt so definitiv nicht richtig bzw. nichtssagend. Aber egal...
 
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