• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Gewaltenteilung funktioniert nicht

simpliziss

gelangweilt

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Im Falle Wulff hat sich nichts "hochgeschaukelt". Die berichteten Fakten haben gestimmt.

Es wurde auch nie behauptet, daß er bestochen wurde sondern daß es Hinweise gab und daß seine Beziehungen zu seinen "Freunden" selsam waren. Und das gehört auch zur normalen jounalistischen Arbeit. Sonst hätte es ja wohl auch eine Gegendarstellung von Wulff gegeben.

http://www.spiegel.de/politik/deuts...kraeftigt-freundschaft-zu-wulff-a-821910.html

Wer keine Distanz zu Maschmeyer halten kann ist für des höchste Amt ungeeignet. Nicht zu fassen überhaupt diese "Freundsachaft" :m

Letzten Endes ist er an seinen vielen Freunden gescheitert und nicht am "Hochschaukeln" durch die Medien.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Das Problem ist, dass diese 3 Gewalten nicht zusammenarbeiten können/wollen in vielen Fällen. Das BVerfG hat schon sehr viele Entscheidungen gefällt, welche die Politiker null die Bohne interessiert haben. Beispiel das mit der Gleichstellung homosexueller Paare mit heterosexuellen Paaren oder dass der Regelsatz für Bedürftige nicht ausreichend berechnet wurde und auch nicht nachvollziehbar zusammengebastelt wurde oder dass die VDS verfassungwidrig ist. Was passierte? Homosexuelle Paare dürfen immer noch nicht heiraten und Kinder adoptieren (wenn sie geeignet sind nach den Kriterien, die es hier gibt), der Hartz 4 Satz ist immer noch nicht vernünftig berechnet und aufgeschlüsselt worden, VDS wird jetzt wieder verstärkt gefordert und auch zwischendurch einfach mal so alles und jeder überwacht, bis es auffällt bzw. auffliegt und dann zurückgerudert.

Entscheidungen des BverfG sind bindend.
 

simpliziss

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Das stimmt so generell leider nicht. Zumal Entscheidungen des BVerfG selten konkrete Vorgaben für die Rechtsprechung enthalten.

Es gibt zB BGH-Urteile, die generell nicht umgesetzt werden. Dann muß man den Klageweg noch einmal beschreiten.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Das stimmt so generell leider nicht. Zumal Entscheidungen des BVerfG selten konkrete Vorgaben für die Rechtsprechung enthalten.

Es gibt zB BGH-Urteile, die generell nicht umgesetzt werden. Dann muß man den Klageweg noch einmal beschreiten.

Der BGH urteilt in zivil- und strafsachen, hat also keine aufgabe als "hüter der verfassung". Die entscheidungen des bverfg sind deswegen nicht konkret ausgestaltet, da es sonst eine legislative aufgabe übernehmen würde, was dem prinzip der gewaltenteilung zuwider läuft. Nichtsdestotrotz muss die politik die entscheidungen des bverfg gegebenenfalls umsetzen.
 

simpliziss

gelangweilt

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Weiß ich doch alles. :D

Abgesehen davon sind alle Gerichte "Hüter der Vefassung".

Das BVefG kann in der Tat in Einzelfällen Fristen für die Umgestaltung von Gesetzen nach seinen Vorgaben erlassen. Bei Nichtbeachtung kann es sogar selbst Gesetzestexte schreiben.

Ich wollte nur dem Automatismus widersprechen, daß Urteile höherer Gerichte eine Bindungskraft hätten. Das ist schon deswegen nicht möglich, da es vor Gericht immer um den Einzelfall geht. Und die sind nunmal nicht alle gleich.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Abgesehen davon sind alle Gerichte "Hüter der Vefassung".

Jein, alle anderen Gerichte entscheiden nach Gesetzen unterhalb des Verfassungsrang, bei Zweifeln wird das BverfG angerufen. Die mittelbare Wirkung der Grundrechte lasse ich mal außen vor.

Das BVefG kann in der Tat in Einzelfällen Fristen für die Umgestaltung von Gesetzen nach seinen Vorgaben erlassen. Bei Nichtbeachtung kann es sogar selbst Gesetzestexte schreiben.

Ich wollte nur dem Automatismus widersprechen, daß Urteile höherer Gerichte eine Bindungskraft hätten. Das ist schon deswegen nicht möglich, da es vor Gericht immer um den Einzelfall geht. Und die sind nunmal nicht alle gleich.

Kann es das? Wäre mir neu.
Ich sprach nur von Entscheidungen des BverfG. Und diese sind bindend. Entscheidungen des BGH, oder andere Gerichte sind nur teilweise bindend, insofern das ein Abweichen von ihnen von einem anderen Gericht begründet werden muss.
 

simpliziss

gelangweilt

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Seonendseounli schrieb:
Entscheidungen des BGH, oder andere Gerichte sind nur teilweise bindend, insofern das ein Abweichen von ihnen von einem anderen Gericht begründet werden muss.

Sagte ich das nicht mit Hinweis auf jeden Einzelfall? Wir reden hier ja auch nicht über einen totalen rechtlichen Wildwuchs.

Mit Bezug auf die Möglichkeiten des BVefG:

Seonendseounli schrieb:
Kann es das? Wäre mir neu.

Dann such danach. Kommt ja auch sehr selten vor. Und das beweist, daß das System insgesamt sehr gut funktioniert. :T

Mindestens eine Fristsetzung durch das BVerfG sollte Dir begegnet sein.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Sagte ich das nicht mit Hinweis auf jeden Einzelfall? Wir reden hier ja auch nicht über einen totalen rechtlichen Wildwuchs.

Mit Bezug auf die Möglichkeiten des BVefG:



Dann such danach. Kommt ja auch sehr selten vor. Und das beweist, daß das System insgesamt sehr gut funktioniert. :T

Mindestens eine Fristsetzung durch das BVerfG sollte Dir begegnet sein.

Ich meinte die gesetzgebungskompetenz des bverfg.
 

Pleitgengeier

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Und bitte keine weiteren Beispiele die mit Polizeigewalt zu tun haben, bei diesen Fällen gibt es fast immer einfach einen Zustand in dem der Polizei schlicht nichts bewiesen werden kann, das hat nichts mit Gewaltenteilung zu tun.
Dass es unter den Polizisten schwarze Schaafe gibt und diese ausgerechnet bei Einheiten, die bei Demos für Ruhe sorgen sollen, gehäuft vorkommen, ist aber schon lange bekannt (dazu gibt es auch Berichte von Polizisten selbst)
Es wäre also nun an der Legislative, Dienstnummern (niemand hier fordert Namensschilder) vorzuschreiben damit solche Gewalttäter in Uniform belangt werden können.

Dass das nicht passiert, zeigt, dass der aktuelle Missstand entweder niemanden interessiert oder sogar gewünscht ist.
Ich will damit sagen dass die Gewaltenteilung eher sogar zu gut funktioniert, alle decken sich gegenseitig weil die Bevölkerung immer einen davon braucht um gegen einen anderen was unternehmen zu können.


Das Verfassungsgericht ist wirklich eine positive Ausnahme, aber eben auch nicht mehr.
 

simpliziss

gelangweilt

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Ich meinte die gesetzgebungskompetenz des bverfg.

Das habe ich schon verstanden.

Das Gericht hat auch keine "normale" Gesetzgebungskompetenz. Es kann aber Regelungen beschließen, die in ihrer Wirkung mit einer normalen Gesetzgebung vergleichbar sind.

Ich weiß auch nicht, ob das schonmal vorgekommen ist aber das Gericht hat dem Gesetzgeber schonmal Fristen für Änderungen an Gesetzen gesetzt.

(Da müßte ich jetzt auch nach suchen. :D)
 

Nero

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Wer keine Distanz zu Maschmeyer halten kann ist für des höchste Amt ungeeignet.

Statt "ungeeignet" wolltest Du sicher sagen "wie geschaffen".

Der Bundespräsident ist von der Konstruktion her eine Schaufensterpuppe, mehr nicht.

Dass das nicht passiert, zeigt, dass der aktuelle Missstand entweder niemanden interessiert oder sogar gewünscht ist. Ich will damit sagen dass die Gewaltenteilung eher sogar zu gut funktioniert, alle decken sich gegenseitig weil die Bevölkerung immer einen davon braucht um gegen einen anderen was unternehmen zu können.

Was verstehst Du eigentlich unter Bevölkerung? Gehören Polizeibeamte nicht dazu? Die mögen nämlich keine Dienstnummernschilder. Meinst Du, der ganze Beamtenapparat habe sich gegen die Bevölkerung verschworen? Ein Komplott?
 
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Seonendseounli

Dummes Zeug

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Das habe ich schon verstanden.

Das Gericht hat auch keine "normale" Gesetzgebungskompetenz. Es kann aber Regelungen beschließen, die in ihrer Wirkung mit einer normalen Gesetzgebung vergleichbar sind.

Ich weiß auch nicht, ob das schonmal vorgekommen ist aber das Gericht hat dem Gesetzgeber schonmal Fristen für Änderungen an Gesetzen gesetzt.

(Da müßte ich jetzt auch nach suchen. :D)

Die Fristen habe ich nicht in Abrede gestellt, aber woher hast du die Information das es Gesetze (oder VOs) erlassen kann?
 

simpliziss

gelangweilt

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Das ist schwierig zu recherchieren. :D (dauert noch, behalte ich aber im Auge)

Ich meine mich zu erinnern, daß das Gericht zur Änderung eines Gesetzes eine Frist setzen kann und selber eine Regelung beschließen kann, wenn die Frist durch Untätigkeit des Gesetzgebers überschritten wird.

Nur in diesem Fall. Das Gericht betreibt natürlich keine eigene Politik zumal es ja nur auf Antrag tätig werden kann.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Was verstehst Du eigentlich unter Bevölkerung? Gehören Polizeibeamte nicht dazu? Die mögen nämlich keine Dienstnummernschilder.
Sicher dass ALLE Polizeibeamte dagegen sind? Oder nur die schwarzen Schafe unter ihnen?
Raser sind sicher auch gegen Nummernschilder am KFZ...
 

hasennase

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H
@Seonendseounli

Über eine Anordnung kann das BVG wenn es es für geboten hält direkt eingreifen zudem hattest du selber die Frage aufgeworfen aber woher hast du die Information das es Gesetze (oder VOs) erlassen kann?
 

Draugas

Drogen?

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  • #39
Ich wollte ja auch eher das Gewaltenteilungssystem als solches besprechen. Was ich mich dabei frage ist besonders: Ist das Volk vollkommen in diesen drei Säulen enthalten, oder ist das Volk außerhalb? "Alle Macht im Staat geht vom Volke aus" ist ja als Satz ganz toll, aber praktisch leben wir in einer repräsentativen Demokratie mit nahezu keinerlei direktdemokratischen Elementen. Was bedeutet, dass das Volk nur ein mal alle vier oder fünf Jahre die Macht hat, seine Vertreter zu wählen, und dann auf Jahre wieder praktisch entmachtet ist. Meiner Meinung nach ist das Volk somit gar nicht in den drei Säulen enthalten (bis auf die Vertreter aus dem Volk, die Posten in den drei SÄulen bekleiden, aber nicht das Volk selbst).

Wenn die Gewaltenteilung nicht funktioniert - und das tut sie häufig nicht, s. Geheimgerichte und NSA, Guantanamo, oder sogar jetzt die Situation in Hamburg, welche unabhängig von einer Diskussion über richtig oder nicht einfach eine Überschreitung der polizeilichen Kompentenz darstellt, die eigentlich kassiert werden muss - muss das Volk als korrigierende Kraft auftreten, wie z.B. damals bei der Citizens' Commission to Investigate the F.B.I. geschehen. Daher bin ich der Meinung, dass das Volk die fünfte (oder eher: die erste) Säule im Staat sein sollte.

Ich glaube, dass Gewaltenteilung nicht per se ein "korrektes" System ist, da es zu starke Bande zwischen den drei Säulen nicht verhindert. Ich sage nicht, dass das System schlecht ist; ich fordere auch nicht ein perfektes System; ich glaube aber, dass man sich auf das System dennoch nicht zu stark verlassen sollte. Die Polizei ist zu stark mit unserer sicherheitsbesessenen Politik verbunden und mit der Staatsanwaltschaft eh. Gerichte sind nicht neutral und häufig mit Parteicoleur eingefärbt, und korrigieren somit die Legislative nicht. Das Hauptproblem ist somit v.a., dass die drei Säulen kaum getrennt sind.
Die Lösung hierfür wäre natürlich ein strenges Befolgen des Satzes "Alle Macht im Staat geht vom Volke aus". Nur: Ist das Volk dafür auch geeignet und überhaupt willens, ein guter Regent zu sein? Ich fürchte, dass es das (noch) nicht ist.
 
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