Gewaltenteilung funktioniert nicht

Draugas

Drogen?
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Ich möchte hier eine These aufstellen, die zugleich meine Meinung wiederspiegelt: Die Gewaltenteilung funktioniert nicht. Ich bringe ein paar Beispiele:




Naja, und über die Legislative brauchen wir erst gar nicht reden :D
Ich habe nur zwei Beispiele rausgesucht, aber in letzter Zeit gibt es immer mehr davon. Gerichte - Hoffnungsträger des Volkes, welche immer wieder verfassungswidrige Gesetze korrigieren müssen wie schon häufig während der Legislaturperioden unter Merkel (Beispiele: Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und das Wahlrecht) - tun dies immer häufiger auch nicht. Auf Gerichte kann man sich nicht verlassen, da Richter auch Menschen sind und ebenso Fehler machen, s. obiges Beispiel. Die Kooperation aus Staatsanwaltschaft und Polizei verhindert, dass man sich gegen unsachgemäße und unverhältnismäßige Staatsgewalt nicht wehren kann.

Funktioniert Gewaltenteilung noch? (Meine These, offensichtlich: nein, tun sie nicht). Warum funktionieren sie nicht? Ist der Ansatz bereits nicht perfekt, oder hapert es nur an der Umsetzung, weil die "falschen Leute" sich gegenseitig kontrollieren? Alleine wegen Missbesetzungen, da dürften die meisten Leute mir hier zustimmen, kann die Legislative ihre Rolle hierbei kaum wahrnehmen. Braucht es vielleicht noch eine weitere Gewalt, neben den drei "Offiziellen" und der Presse? Wenn ja, wie sieht die aus? Und warum ist das Volk nicht im Gewaltenteilungs-Säulensystem, wenn doch alle macht vom Volke ausgeht? De facto ist das Volk für vier bzw. fünf Jahre entmachtet.
 
Du scheinst Perfektion zu erwarten?

Die gibt es aber nunmal nicht. Wahrscheinlich würdest Du auch als "Vorsitzender Richter" Fehler beim Urteilsspruch machen.

Du hängst wahrscheinlich der Illusion des Perfektionismus an und Du scheinst zu glauben, daß es bei allen Fragen ein "Richtig" und ein "Falsch" gäbe.
 
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  • #3
Ich bin kein Perfektionist, und fordere dies auch nicht von Politikern. Ich habe ja bereits im Startpost geschrieben, dass Richter auch Menschen sind und somit Fehler machen.

Die Frage ist, ob das System angemessen funktioniert (was ich nicht glaube, da - ich vermute, das siehst du genau so - die Legislative bspw. größtenteils fehlbesetzt ist); angemessen funktionieren kann; und was man machen kann, um es zu verbessern. Folge meiner These ist, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass sich die Gewalten selber korrekt kontrollieren. Ich grüble ferner, ob mehr direkte Demokratie dafür evtl. eine Lösung sein kann. Da bin ich mir aber nicht so sicher, wenn man sich Umfragen zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit bestehenden Partnerschaftsmodellen anschaut.

Ein weiteres Beispiel, auch wenn es sich nicht auf das Drei-Säulen-Modell bezieht, ist bspw. .
 
Du bildest Dir Dein Urteil aus einzelnen Vorgängen und das macht Deine Kririk fehlerhaft weil Du dadurch eine Fehlermöglichkeit des Systems ausschließen willst.

Wenn Du "Angemessenheit" forderst, müßtest Du diese erst definieren damit man überhaupt mit Deiner Kririk umgehen kann.

Oder einfacher: "Wieviele Fehler dürfen es sein?"

Ein weiteres Beispiel....

Ja eben. Ein Beispiel ist nicht die Regel.
 
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  • #5
Drehen wir deine Frage um: Wie willst du solche Fehler quantifizieren? Wenn man nicht richtig quantifizieren kann, muss man mit Beispielen arbeiten. Es ist auch nicht sinnvoll, wenn ich jetzt ein Dutzend Links ausgrabe. Machbar wäre das; repräsentativ hingegen nicht, und durchlesen würde die schon mal gar keiner.
 
Offensichtlich erkennst Du nicht, daß bei Deiner Bewertung jedes Beispiels Deine Meinung einfließt und das hat mit Objektivität nichts zu tun.

Probier es aus und bring nur ein Beispiel. Du wirst sehen, daß hier die Meinungen bei der Bewertung unterschiedlich sind, :D
 
Direkte Demokratie? Populismus bähhh

Direkte Demokratie + ( fähiger Populist + Bild) = ?????
Definitiv nichts gutes.
 
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  • #8
@simpliziss: Dessen bin ich mir bewusst. Nicht umsonst habe ich in meinem Post gesagt, dass ich eine These aufstelle.
Gehen wir noch weiter: Was ist denn objektiv? Du wirst mir bestimmt zustimmen, dass homosexuelle Partnerschaften gleichgestellt werden sollten mit heterosexuellen Partnerschaften. Ebenso, dass Polizisten nicht Falschaussagen machen sollten um ihre Kollegen zu schützen. Ist das nun ein Problem, davon auszugehen, dass dies falsch ist? Deine Kritik an Objektivität trifft auf 90% aller Posts hier im P&G zu, ebenso auf deine. Nicht umsonst sind Posts Meinungen.

Magst du mir definieren, was objektiv richtige Entscheidungen sind?

Wenn wir Entscheidungen nicht evaluieren können, ist jede Entscheidung richtig - dann kann auch jeder in Legislative, Exekutive und Judikative gleich machen, was er will.

Wenn du willst, können wir auch sagen, dass falsche Entscheidungen solche sind, wo eine kontrollierende Instanz mit einer Entscheidung eines der beiden Kriterien nicht erfüllt: (1) Vormals geteilte Gewalt wird geeint, und (2) - das wichtigere: Verfassungsbruch wird nocht korrigiert. Punkt (2) trifft auf die beiden Beispiele in Anfangspost zu.
 
Draugas schrieb:
Was ist denn objektiv? Du wirst mir bestimmt zustimmen, dass homosexuelle Partnerschaften gleichgestellt werden sollten mit heterosexuellen Partnerschaften.

Du willst schon wieder etwas mit einem Beispiel beweisen. Man sollte auch nicht gleich in die aktuelle Themenkiste greifen; das klingt zwar dramatisch aber es geht am Problem vorbei.

Nicht umsonst sind Posts Meinungen.

Du sagst es. :p

Magst du mir definieren, was objektiv richtige Entscheidungen sind?

Nein,

und das sollte aus meinem Text hervorgehen.
 
Die Gewaltenteilung funktioniert schon in der Theorie nicht?

Nein. Du bringst ja Beispiele aus der Praxis.

Aber Beispiele aus den USA und aus Deutschland?


Was ist jetzt das Thema. Gewaltenteilung allgemein oder innerhalb eines bestimmten Landes?
 
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  • #11
Nein,

und das sollte aus meinem Text hervorgehen.
Wenn wir keine Methoden haben, Entscheidungen zu bewerten, sind alle Entscheidungen gleich gut. Ferner habe ich in meinem letzten Post zwei mögliche Kriterien aufgezeigt, die ganz objektiv Entscheidungen bewertbar machen. Nicht hinsichtlich meiner eigenen Moralvorstellungen, sondern hinsichtlich von axiomatisch aufgestellten Regeln (die Verfassung) sowie einem weiteren Postulat, nämlich der Beibehaltung der Gewaltenteilung. Alle von mir gebrachten Beispiele verletzen diese zwei Kriterien.


@KaPiTN: Gewaltenteilung allgemein. Ein theoretisches Konstrukt muss sich dennoch in der Praxis beweisen.
 
@draugas

viele entscheidungen unterliegen auch den veränderungen der gesellschaftlichen normen. dinge die heute strafbar sind waren früher straffrei oder umgekehrt. es gibt ein nord südgefälle.
wenn du in hamburg gegen einen fahnenmast pinklest wirst du nicht so hart bestraft als wenn du das in niederbayern machst.
deine erwartungen sind absurd hoch.
dein erstes beispiel ist die entscheidung eines einzigen richters zu diesem thema gegen die bereits berufung eingelegt wurde. völlig unbedeutend.
wenn der supreme court in absehbarer zeit dazu urteilen muss ob daten zur privatspähre = geschützes zuhause gehören sieht die welt komplett anders aus.
die einzelfälle aus deinem zweiten link taugen nicht als beispiel.
 
Die Gewaltenteilung funktioniert weitestgehend. In DE korrigiert das BverfG in schöner Regelmäßigkeit die Legislative bei Verfassungswidrigen Gesetzen. Ich möchte nicht auf die Rechtssysteme anderer Länder eingehen, besonders nicht auf das der USA. Da kann man sowieso nur in Ansätzen von einem Rechtsstaat sprechen.

Wo hapert das System denn deiner Meinung nach? Und bitte keine weiteren Beispiele die mit Polizeigewalt zu tun haben, bei diesen Fällen gibt es fast immer einfach einen Zustand in dem der Polizei schlicht nichts bewiesen werden kann, das hat nichts mit Gewaltenteilung zu tun.
 
Das Problem ist, dass diese 3 Gewalten nicht zusammenarbeiten können/wollen in vielen Fällen. Das BVerfG hat schon sehr viele Entscheidungen gefällt, welche die Politiker null die Bohne interessiert haben. Beispiel das mit der Gleichstellung homosexueller Paare mit heterosexuellen Paaren oder dass der Regelsatz für Bedürftige nicht ausreichend berechnet wurde und auch nicht nachvollziehbar zusammengebastelt wurde oder dass die VDS verfassungwidrig ist. Was passierte? Homosexuelle Paare dürfen immer noch nicht heiraten und Kinder adoptieren (wenn sie geeignet sind nach den Kriterien, die es hier gibt), der Hartz 4 Satz ist immer noch nicht vernünftig berechnet und aufgeschlüsselt worden, VDS wird jetzt wieder verstärkt gefordert und auch zwischendurch einfach mal so alles und jeder überwacht, bis es auffällt bzw. auffliegt und dann zurückgerudert.
 
Vielleicht sollte sich der TS mal informieren, was mit Gewaltenteilung in einer Demokratie gemeint ist.



Jedenfalls hat das nichts mit einem eventuellen Gewalt-Exzess eines Polizisten zu tun. :D
 
Es ist doch so: Ein besseres Mittel gegen Willkürherrschaft hat noch keiner erfunden. Aber die Gewaltenteilung kann auch nur funktionieren, wenn sie von der Bevölkerung geschätzt und respektiert wird.

In den USA hat sie funktioniert. Die waren auch schon auf der schiefen Bahn und haben dank Gewaltenteilung immer wieder die Kurve gekriegt, zuletzt unter Nixon.

In Deutschland hat sie 1933 nicht funktioniert, weil die Menschen und die wichtigen gesellschaftlichen Gruppen die Verfassung, die sie vorsah, nicht verteidigt haben. Und wenn sie abgeschafft wird, kann sie ja auch nicht mehr funktionieren. Das Ergebnis ist bekannt.
 
Nixon? Da war es aber wohl eher die 4. Gewalt.
 
Die hätte ohne das vom Repräsentantenhaus angestrengte Amtsenthebungsverfahren nichts bewirkt.

Doe Presse deckt auf und macht Stimmung, aber eine Gewalt ist sie nicht, obgleich man sie so nennt.
 
Andersherum. Ohne die Arbeit von Woodward und Bernstein hätte gar kein Verfahren gedroht und er wäre nicht zurückgetreten. Ist aber OT. Im Prinzip hast Du ja Recht.
 
Das Problem ist ja auch, dass es Pressekampagnen gibt, die ungerechtfertigt sind und sich einfach hochschaukeln, die gegen Wulff war so eine. Und am Ende ist keiner dafür verantwortlich zu machen, es war eben "die Presse". Macht muss aber an Verantwortung gebunden sein.

Bei den drei Gewalten ist sie das. Man weiß nachher, wer wofür gestimmt hat. Man weiß, welches Gremium entschieden hat. Im Unterschied zu "der Presse" trägt es Verantwortung.

Das ist ein Schutz davor, dass eine Massenhysterie unmittelbar bestimmend für politische Entscheidungen wird.
 
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