• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Gerichtsurteil: Vater muss WhatsApp von den Mobilgeräten seiner Töchter entfernen

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat einem Vater die familiengerichtliche Auflage gemacht, auf den Mobilgeräten seiner beiden unter 16 jährigen Töchter den Messenger WhatsApp oder andere derartige Anwendungen zu deinstallieren und regelmäßig zu kontrollieren, daß sich keine derartigen Programme auf den Geräten befinden.

Hintergrund ist, daß über den Zeitraum von etwa einem Jahr ein ehemaliger Schulfreund des Vater die Töchter mittels sogenannter Sextings belästigt haben soll.

Weitere Auflagen sind, daß der Vater strikt den Kontakt des Mannes zu seinen Töchtern zu unterbinden hat. Des weiteren soll er sicherstellen, daß jedes Kind nur jeweils ein internetfähiges Smartphone oder Tablet bis maximal 12,9'' besitzt. Einmal im Monat soll er mit den Kindern Gespräche über die Nutzung ihrer Geräte führen.

Quellen:
heise.de
Gerichtsbeschluß
 
Zuletzt bearbeitet:

Seedy

A.C.I.D

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Man belästigt Mädchen
Mädchen darf nicht mehr Chatten?

lol?

Digitales muslimien hier?
 

Hezu

Ruhe in Frieden

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Weil ich mich das gestern auch schon gefragt habe: Das hier war eine familiengerichtliche Anordnung, die mit einem Gerichtsverfahren gegenüber des Jugendfreundes des Vaters nichts zu tun hat.

Und aus der Begründung lässt sich mehr oder weniger herauslesen, das die Beteiligten wohl alle nicht das sind, was man ansatzweise technisch begabt nennen könnte (freundlich ausgedrückt). Ergo diese recht harsch aussehenden Auflagen.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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geil.. und ne auflage, nach "ignorelist" zu googlen (naja, nachdem man bing fragt, was "googlen" ist), kam niemandem in den sinn? :m :D
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Einen Service freiwillig altersmäßig einzuschränken verstößt aber auch nicht gegen das Gesetz, oder?
 

glühwürmchen

Mag die 4 nicht

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@Kenobi van Gin: Freiwillig?

Ich vermute, es geht eher um Jugendschutz. So sind sie relativ sicher vor Schadensersatzforderungen bei sexuelle Belästigung von Kindern.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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@Kenobi van Gin: der anbieter kann tun was er will, aber niemand kann einem die nutzung verbieten, solange sie nicht gegen das gesetz verstößt...
 

Hezu

Ruhe in Frieden

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twitter.com/hezuma
Was für ne AGB eigentlich? Ich finde nur ne englischsprachige Legal Notice, aber keine deutschsprachigen AGB.

Wenn es da noch nicht mal was deutschsprachiges gibt, kann man auch nicht verlangen, das sich an solche Bedingungen behalten wird.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Midgard
Warum lassen sich Muslime den Schwanz beschneiden?

Weil die Uncut Version nicht für Minderjährige geeignet ist.
 

MatrixX

Der Auserwählte

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Matrix.. & Karlsruhe
Am besten den Mädchen ne neue Identität verschaffen, umsiedeln, hermetisch abriegeln und sämtliche Verbindungen zur Außenwelt kappen. Dann findet garantiert kein Sexting mehr statt.

jeweils ein internetfähiges Smartphone oder Tablet bis maximal 12,9'' besitzt
Schwanzlänge des Schulfreunds oder warum? :unknown:
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Der Anbieter kann einen doch sehr wohl von der Nutzung ausschließen, wenn man gegen seine AGB verstößt, oder nicht? Ob das jetzt den Richter dazu verpflichtet, sein Urteil wie passiert zu fällen, sei mal dahingestellt.

wie ich schon sagte: der anbieter darf alles im rahmen des gesetzes, in dem sinne hat man keinen anspruch auf irgendeine nutzung, wenn das dem anbieter aus einem beliebigen grund nicht passt - das ist aber auf keinen fall ein verbot der nutzung, jedenfalls kein rechtsverbindliches (ist ein nicht rechtsverbindliches verbot überhaupt ein verbot? ;)).. kein richter darf daher irgendwelche strafbewährten auflagen vorschreiben, nur um irgendein hausrecht durchzusetzen - das wäre so als würdest du in den knast kommen, weil du zur arbeit die falsche krawatte anziehst ;).. das urteil hat selbstverständlich einen anderen grund als die AGB einer firma, sonst dürfte der richter ziemlich schnell seinen job verlieren ;)..
 

bevoller

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@Kenobi van Gin: der anbieter kann tun was er will, aber niemand kann einem die nutzung verbieten, solange sie nicht gegen das gesetz verstößt...
Ich sehe schon, juristisch bist du eine absolute Niete. Natürlich darf ein Anbieter im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen, mit wem er Geschäfte macht. Und dazu gehört auch die Nutzung eines Messenger-Dienstes.
Untersagt er in seinen AGB die Nutzung des Dienstes für bestimmte Gruppen, handelt es sich gemäß Duden um ein Verbot.

Warum lassen sich Muslime den Schwanz beschneiden?
Weil die Uncut Version nicht für Minderjährige geeignet ist.
Der war aber böse... und gut. :D
 

Novgorod

ngb-Nutte

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jemand, der eine niete wie dich einstellt, darf dir auch laut vertrag verbieten, eine gelbe krawatte zu tragen - das ist rechtsverbindlich (im gesetzlichen rahmen), wenn du den vertrag unterschreibst! irgendein AGB-popup ist rechtlich genauso relevant wie der hinweis auf einer webseite, dass die nutzung von adblockern "verboten" ist :rolleyes:.. ohne verbindliche vertragsstrafen oder schadensersatzansprüche wirds schwierig, so ein "verbot" umzusetzen, nä?
 
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