[Netzwelt] Gerichtsurteil: Vater muss WhatsApp von den Mobilgeräten seiner Töchter entfernen

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat einem Vater die familiengerichtliche Auflage gemacht, auf den Mobilgeräten seiner beiden unter 16 jährigen Töchter den Messenger WhatsApp oder andere derartige Anwendungen zu deinstallieren und regelmäßig zu kontrollieren, daß sich keine derartigen Programme auf den Geräten befinden.

Hintergrund ist, daß über den Zeitraum von etwa einem Jahr ein ehemaliger Schulfreund des Vater die Töchter mittels sogenannter Sextings belästigt haben soll.

Weitere Auflagen sind, daß der Vater strikt den Kontakt des Mannes zu seinen Töchtern zu unterbinden hat. Des weiteren soll er sicherstellen, daß jedes Kind nur jeweils ein internetfähiges Smartphone oder Tablet bis maximal 12,9'' besitzt. Einmal im Monat soll er mit den Kindern Gespräche über die Nutzung ihrer Geräte führen.

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Ich muss gestehen, das ist ein recht interessantes Urteil. Auf der einen Seite ist es vollkommen Schwachsinnig, allerdings auch nachvollziehbar wenn man sich den kompletten Artikel durchliest.

Warum ist es schwachsinnig: Es betreibt keinen Opferschutz sondern schränkt die Rechte des Opfers weiter ein. Das wäre ungefähr so wie wenn man - unverschuldet! - in einen vorsätzlichen Verkehrsunfall verwickelt wird und der Richter sagt "joah, um dich zu schützen darfst du nie wieder in ein Auto steigen!". Warum man, explizit, den Kindern den Zugang so einschränkt ist mir nicht verständlich - es wird genügend Freunde geben die WhatsApp und andere Messenger verwenden. Die dürfen ja, lt. Urteil, nicht am Handy drauf sein und müssen auch vom Vater überprüft werden. Vor allem können die Kinder ja nach wie vor belästigt werden - Facebook, Foren, Telefonanrufe. Da hat der Richter einfach nicht nachgedacht und einen Schnellschuss gemacht.

Auf der anderen Seite verstehe ich es, vor allem im Bezug auf Sorgerecht, dass hier halt ein Schutz passieren muss. Allerdings wäre hier eine einstweilige Verfügung wohl das Effektivste gewesen anstatt solch einem Schnellschuss. Ich mein, das geht 1 Jahr und die 16 Jahre alte Tochter stellt erst dann ne Anzeige? Da hats aber doch a bissl was anderes auch.
 
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