Unter besonderen Bedingungen müsse chronischen Schmerzpatienten der Anbau von Cannabis zur eigenen Therapie erlaubt sein, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Köln.
Damit wurde der Klage von drei Kranken stattgegeben, die schon länger die Erlaubnis besaßen, zu Therapiezwecken Cannabis aus der Apotheke zu beziehen.
Voraussetzung sei demnach eine ärztliche Bescheinigung, dass alle herkömmlichen Therapieformen ausgeschöpft seien. Kann sich weiterhin der Patient den Kauf der Arznei nicht leisten, so hat er die Möglichkeit, eine Erlaubnis zum Eigenanbau zu beantragen.
Diese Möglichkeit bleibe eine "Notlösung" und die Erfüllung der Bedingungen müsste in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, so das Gericht.
Quelle: Zeit Online
Damit wurde der Klage von drei Kranken stattgegeben, die schon länger die Erlaubnis besaßen, zu Therapiezwecken Cannabis aus der Apotheke zu beziehen.
Voraussetzung sei demnach eine ärztliche Bescheinigung, dass alle herkömmlichen Therapieformen ausgeschöpft seien. Kann sich weiterhin der Patient den Kauf der Arznei nicht leisten, so hat er die Möglichkeit, eine Erlaubnis zum Eigenanbau zu beantragen.
Diese Möglichkeit bleibe eine "Notlösung" und die Erfüllung der Bedingungen müsste in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, so das Gericht.
Quelle: Zeit Online