Unter besonderen Bedingungen müsse chronischen Schmerzpatienten der Anbau von Cannabis zur eigenen Therapie erlaubt sein, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Köln.
Damit wurde der Klage von drei Kranken stattgegeben, die schon länger die Erlaubnis besaßen, zu Therapiezwecken Cannabis aus der Apotheke zu beziehen.
Voraussetzung sei demnach eine ärztliche Bescheinigung, dass alle herkömmlichen Therapieformen ausgeschöpft seien. Kann sich weiterhin der Patient den Kauf der Arznei nicht leisten, so hat er die Möglichkeit, eine Erlaubnis zum Eigenanbau zu beantragen.
Diese Möglichkeit bleibe eine "Notlösung" und die Erfüllung der Bedingungen müsste in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, so das Gericht.
Damit wurde der Klage von drei Kranken stattgegeben, die schon länger die Erlaubnis besaßen, zu Therapiezwecken Cannabis aus der Apotheke zu beziehen.
Voraussetzung sei demnach eine ärztliche Bescheinigung, dass alle herkömmlichen Therapieformen ausgeschöpft seien. Kann sich weiterhin der Patient den Kauf der Arznei nicht leisten, so hat er die Möglichkeit, eine Erlaubnis zum Eigenanbau zu beantragen.
Diese Möglichkeit bleibe eine "Notlösung" und die Erfüllung der Bedingungen müsste in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, so das Gericht.
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Und selbst mit dem ganzen Equipment kommt das noch viel billiger. Rechne mal was ein Kilo Gras kostet ;-)



