[Politik und Gesellschaft] Görlitz: Notarzt droht Fahrverbot

blitzer-3293907_640.jpg Der 34-jährige Internist Vratislav Prejzek musste am 6. Januar dieses Jahres zu einem Notfalleinsatz fahren, bei dem es sich, wie er selbst sagte, um eine "lebensbedrohliche Situation" handelte. Da der diensthabende Notarzt zu diesem Zeittpunkt noch in einen anderen Vorfall verwickelt, sprang Prejzek ein. In der Girbigsdorfer Straße wurde er bei der Fahrt zum Einsatz mit 84 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt.

Die Folge sind neben einer Strafe von insgesamt 308 Euro zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Prejzek konnte mit einer Bestätigung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes belegen, dass es sich hierbei um einen Notfalleinsatz gehandelt hatte. Die zuständige Abteilung des Ordnungsamts Görlitz vertritt jedoch die Ansicht, dass keineswegs eine lebensbedrohliche Situation vorlag.

Da Prejzek 62 Kilometer von seiner Praxis entfernt wohnt und ohne Führerschein auch nicht in der Lage wäre, Hausbesuche durchzuführen, ist es besonders das Fahrverbot, das ihm Sorgen bereitet, auch wenn die Strafe und die Punkte ebenfalls ärgerlich sind.

Prejzek sieht sich im Recht, möchte jedoch keinen Widerspruch einlegen. Stattdessen kündigte er auf seiner an, dass er sich gezwungen sieht, seine Praxis aufgrund dieses Vorfalls zum 30. Juni zu schließen.

Bürgermeister Michael Wieler erklärte, dass man durchaus bereit wäre, den Fall nochmal genau zu prüfen und den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zurückzuziehen. Nur dazu müsse Prejzek zunächst Widerspruch einlegen.


Bild:
Quelle:
 
Zuletzt bearbeitet:
ja klar - aber einmal ist die Quelle der Bürger und die Leitstelle entscheidet und einmal gibt die Leitstelle das Hilfeersuchen weiter *geraten*
 
steht doch relativ eindeutig in der quelle:
Der Einsatz von Herrn Prejzek am 06.01.2018 wurde zwischen der Besatzung des Rettungswagens und ihm selbst abgesprochen und anschließend von der Leitstelle veranlasst.
also vom RTW angefordert und von der leitstelle veranlasst.. von noteinsatz steht da aber nichts..
 
@Novgorod: Wenn der Rettungswagen einen NOTARZT da haben will, dann weil die eigenen medizinischen Kenntnisse nicht ausreichen, um eine lebensgefährliche Situation auszuschließen und zeitgleich es dringend genug ist, dass es nicht bis zum Eintreffen im Krankenhaus warten kann (falls überhaupt Transportfähigkeit vorliegt, deren Fehlen auch auf einen kritischen Zustand hindeutet). Deshalb hab ich geschrieben: Wenn eine medizinisch ausgebildete Einsatzkraft einen Notarzt da haben will, dann nicht, weil der Kaffee vom Notarzt besser schmeckt als der eigene, sondern weil sie selbst keine lebensbedrohliche Situation ausschließen können - ergo: potentiell lebensbedrohlicher Zustand, ergo: NOTFALL, ergo: Einsatz von Sonderrechten.

Ganz klarer Fall.
 
Wenn der Rettungswagen einen NOTARZT da haben will, dann weil die eigenen medizinischen Kenntnisse nicht ausreichen, um eine lebensgefährliche Situation auszuschließen

Hätten die mal besser diesen Beamten angerufen - der kann eine lebensgefährliche Situation ausschließen ohne den Patienten überhaupt zu sehen :)
 
ergo: potentiell lebensbedrohlicher Zustand, ergo: NOTFALL, ergo: Einsatz von Sonderrechten.

ist das eine meinung oder eine gesetzliche richtlinie? du sagst also, dass es sich immer automatisch um einen notfall mit sonderrechten handelt, wenn der RTW einen arzt anfordert, richtig? das bedeutet also, dass es einen vom ordnungsamt genannten garnicht geben kann, wenn der arzt vom RTW bestellt wurde.. das ließe sich dann aber doch ganz einfach mit einem blick ins gesetzbuch aufklären, oder? :unknown:
 
@Novgorod: Also ich fahr seit über 10 Jahren Einsätze, d. h. ich argumentiere nicht wie einige hier aus dem warmen Wohnzimmersessel, sondern aus dem Einsatzgeschehen heraus. PRAKTISCH wird so gefahren, d. h. im Zweifel wird lieber zu viel als zu wenig Geschütz aufgefahren. Was das Gesetzbuch sagt, ist mir auch eigentlich ziemlich scheißwurst, wenn es drum geht, dass vor mir einer liegt, dessen Gesundheitszustand ich als kritisch einstufe und ich einen Notarzt haben will, der mir das entweder bestätigt oder Entwarnung gibt. Ich will mir hinterher nicht vorwerfen müssen (selbst wenn das kein Staatsanwalt oder Richter tut, was aber ziemlich sicher der Fall sein wird), dass ich zu zögerlich gehandelt habe.

Wenn mir also irgendein Beamter der Stadt hinterher den Schlaubi Schlumpf gibt und mir sagt, dass das alles nicht so schlimm gewesen wäre, dann wär ich ohne Zögern der erste, der ihm das nächste Mal die Einsatzverantwortung überträgt. Dann stirbt halt mal einer, ist mir im Grunde genommen auch egal - eine Leiche mehr oder weniger macht den Bock auch nicht mehr fett. Irgendwie zynisch, dass dann die Schadenfreude überwiegt, wenn der schlaue Sessel vor einem anderen schlauen Sessel erklären muss, warum der Notarzt da nicht angebracht war, und sich selbiger auf dem Stuhl daneben ans Hirn langt.

Da sitzen Leute auf dem Karren, die 3 Jahre Ausbildung und unzählige Stunden Einsatzerfahrung haben. Die stecken mich locker weg. Die wollten einen Notarzt haben und haben dem offenbar gesagt, was sie für bedenklich halten. Der Notarzt hat das wohl genauso gesehen und auch die Leitstelle, sonst hätte die wohl nicht den Notarzt alarmiert. Was der Arsch auf seinem Sessel in einen Pressebericht schreibt, ist scheißegal, der hat weder die Kenntnis, noch die Befugnis, da irgendwas zu quasseln, denn der ist kein ausgebildeter RA/NA/SanH und war vor allem gar nicht dabei.
 
ist das eine meinung oder eine gesetzliche richtlinie? du sagst also, dass es sich immer automatisch um einen notfall mit sonderrechten handelt, wenn der RTW einen arzt anfordert, richtig? das bedeutet also, dass es einen vom ordnungsamt genannten garnicht geben kann, wenn der arzt vom RTW bestellt wurde.. das ließe sich dann aber doch ganz einfach mit einem blick ins gesetzbuch aufklären, oder? :unknown:

Ich weiß gar nicht, warum man darüber diskutieren muss. Mal echt jetzt. Wenn man einen Notarzt (NOTArzt) veranlasst umgehend zu erscheinen, dann ist wohl klar, dass der nicht mal eben ein paar Aspirin ausliefern soll, oder? Die schimpfen sich nicht umsonst Notarzt, sondern werden eingesetzt, wenn Not am Mann ist? Was hätte er machen sollen? Mit dem Bus da hin gondeln und nachher seine Lizenz verlieren, weil er falsch gehandelt hat?
 
Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo mir der Notarzt ein Schmerzmittelrezept nach Hause gebracht hat.
Wie bereits in einer anderen Antwort zu lesen, handelt es sich hier wohl um den "Kassenärztlichen Notdienst", oder auch Ä-Not. Erreichbar über die 116117, kommt ein Hausarzt auch nach den Praxiszeiten und am Wochenende nach Hause. Dieser ist nicht für Notfälle gedacht und geeignet. Er kann kleinere Untersuchungen machen, Medikamente verschreiben oder auch im Zweifel ins Krankenhaus einweisen. Bis dieser vor Ort ist, kann es durchaus Stunden dauern.

Ein Notarzt darf/kann im Rahmen seines Einsatzes keine Medikamente verschreiben. Wir haben alles, was wir benötigen, mit dabei. Wenn du von uns Medis kriegst, gerade Schmerzmittel, dann kommst du mit.

ist das eine meinung oder eine gesetzliche richtlinie? du sagst also, dass es sich immer automatisch um einen notfall mit sonderrechten handelt, wenn der RTW einen arzt anfordert, richtig?
Der Notarzt-Indikationskatalog (unterschiedlich für jeden Kreis) gibt vor, in welchem Fällen der NA initial mit zu einem Notfall fährt. Dazu kommen dann noch die Nachforderungen durch andere Einsatzmittel von der Einsatzstelle, da das Team bzw der Patient ärztliche Hilfe benötigt. Dabei ist es egal, ob es ein lebensbedrohlicher Zustand ist oder z.B. eine Nachforderung zur Schmerztherapie. Das NEF, also das Fahrzeug mit dem NA an Bord, fährt idR immer mit Sondersignal aufgrund der Dringlichkeit der Einsätze. Es gibt nur sehr, sehr wenige Ausnahmen, z.B. die Anforderung von einer Klinik für eine Sekundärverlegung.
 
Was das Gesetzbuch sagt, ist mir auch eigentlich ziemlich scheißwurst

die einstellung finde ich ein wenig problematisch, auch wenn sie gut gemeint ist.. niemand spricht dir die fähigkeit ab, eine notsituation einzuschätzen, aber hier geht es um die abwägung, ab wann eine gefährdung unbeteiligter zumutbar ist, um in einer potentiellen notsituation zu helfen.. dafür gibt es aus gutem grund verbindliche gesetze und richtlinien, weil "frei schnauze" einfach kein zuverlässiger standard ist.. auch ist mir nicht klar, wie du drauf kommst, dass "schlaubi schlumpf" hier eine medizinische einschätzung der notsituation trifft.. den vorliegenden fakten zu folge beruft sich das ordnungsamt auf das protokoll der leitstelle, wonach es kein notärztlicher einsatz war - diese entscheidung hat also die leitstelle getroffen, nicht das ordnungsamt.. falls es dabei lediglich streitigkeiten über wortbedeutungen und intentionen gibt, lässt sich das doch problemlos auf dem rechtsweg aufklären :unknown:..

Der Notarzt-Indikationskatalog (unterschiedlich für jeden Kreis) gibt vor, in welchem Fällen der NA initial mit zu einem Notfall fährt. Dazu kommen dann noch die Nachforderungen durch andere Einsatzmittel von der Einsatzstelle, da das Team bzw der Patient ärztliche Hilfe benötigt. Dabei ist es egal, ob es ein lebensbedrohlicher Zustand ist oder z.B. eine Nachforderung zur Schmerztherapie. Das NEF, also das Fahrzeug mit dem NA an Bord, fährt idR immer mit Sondersignal aufgrund der Dringlichkeit der Einsätze. Es gibt nur sehr, sehr wenige Ausnahmen, z.B. die Anforderung von einer Klinik für eine Sekundärverlegung.

also ist es möglich (wenn auch ggf. unüblich), dass es in diesem fall kein notarzteinsatz war?

ein arzt wird nicht automatisch zum notarzt, wenn er seine praxis verlässt..
 
Die Zusatzqualifikation "Notfallmedizin" (so heißt es glaube ich).

Und bevor das jetzt so weiter geht: Wirf noch mal einen Blick in den Bericht.
 
Da werde ich keine Antwort finden.
Mich interessiert halt, was einen Notfalleinsatz ausmacht.
Ein Notfallwagen ja wohl nicht.
Also ist es die Zusatzqualifikation, die einen Unterschied macht?

Wenn jetzt niemand entsprechendes dagewesen wäre, die Leitstelle aber einen anderen Arzt erreichen hätte können, dann wäre es gesetzlich unmöglich, daraus einen notärztlichen Einsatz, der die Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtfertigt, zu machen?
 
Deine Aussage vor einer Stunde war noch: "Er ist doch gar kein Notarzt!" gefolgt von einem "Was macht einem zum Notarzt?". Jetzt geht es plötzlich doch darum, was einen Notfalleinsatz selbst ausmacht? Dann schau doch in das Rettungsdienstgesetz deines Wunschbundeslandes.

Beispiel NRW:
(2) Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.


Wenn jetzt niemand entsprechendes dagewesen wäre,..
Dieser Fall, dass "niemand" verfügbar ist, sollte bestenfalls nicht eintreten. Es wird der nächstmögliche alarmiert, vielleicht aus der Nachbarstadt oder bei den Kollegen im Nachbarkreis über deren Leitstelle. Die Anfahrtzeit ist entsprechend deutlich länger.
 
Ich habe die Frage halt erweitert, von 'kann ein Notarzt zum Notarzt mit Notfalleinsatz werden, auch wenn er keinen Dienst hat', zu 'kann im Notfall auch ein normaler Arzt zum Notarzt mit Notfalleinsatz werden'?

Durch die Abstufung hätte ich jetzt gerne 2 Antworten, sofern jemand in der Lage ist, sie zu beantworten
 
Als Görlitzer kenne ich die Girbigsdorfer Straße.
Die 30-Zone dort ist ein Witz. Die Straße ist breit genug und geht kilometerweit geradeaus. Jeder sieht jeden schon auf hunderte Meter im Voraus, wenn er wagen sollte auf die Straße zu tapsen.

Der einzige Grund für die 30-Zone dort ist, daß ein großes städtisches Krankenhaus in dieser Straße liegt, und die Leute ggf. ihre Ruhe und keine Rennen vor ihrem KH haben wollen.

Wenn ich jetzt als im-Notfall-tätiger Arzt unterwegs bin, und nach Befinden niemanden schädige, behindere oder gefährde, dann werd ich ganz sicher nicht mit 30 Km/h herumfahren, wenn ich Martinshorn und Blaulicht an habe. Das wäre schon ein wenig bizarr, nach der Vorgabe "Eile mit Weile" zum Einsatz "gebraust". :>
Logisch fährt der dort flotter. Die Straße gibt locker 80 Km/h her, ohne daß man irgendwen gefährdet. - Wenn immer ich dort langfahre, halte ich immer alle auf, weil ich da freilich korrekterweise 30 fahre. Die anderen Verkehrsteilnehmer finden das jedes Mal überhaupt nicht witzig und fahren mir fast auf die Rückbank auf. Aber hey... da ist ein 30-Zone-Schild.. also fahr ich auch 30, wenn ich keinen zwingenden Grund habe schneller zu fahren... etwa Vulkanausbruch und Frau entbindet gleich. :>
 
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