[Politik und Gesellschaft] Görlitz: Notarzt droht Fahrverbot

blitzer-3293907_640.jpg Der 34-jährige Internist Vratislav Prejzek musste am 6. Januar dieses Jahres zu einem Notfalleinsatz fahren, bei dem es sich, wie er selbst sagte, um eine "lebensbedrohliche Situation" handelte. Da der diensthabende Notarzt zu diesem Zeittpunkt noch in einen anderen Vorfall verwickelt, sprang Prejzek ein. In der Girbigsdorfer Straße wurde er bei der Fahrt zum Einsatz mit 84 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt.

Die Folge sind neben einer Strafe von insgesamt 308 Euro zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Prejzek konnte mit einer Bestätigung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes belegen, dass es sich hierbei um einen Notfalleinsatz gehandelt hatte. Die zuständige Abteilung des Ordnungsamts Görlitz vertritt jedoch die Ansicht, dass keineswegs eine lebensbedrohliche Situation vorlag.

Da Prejzek 62 Kilometer von seiner Praxis entfernt wohnt und ohne Führerschein auch nicht in der Lage wäre, Hausbesuche durchzuführen, ist es besonders das Fahrverbot, das ihm Sorgen bereitet, auch wenn die Strafe und die Punkte ebenfalls ärgerlich sind.

Prejzek sieht sich im Recht, möchte jedoch keinen Widerspruch einlegen. Stattdessen kündigte er auf seiner an, dass er sich gezwungen sieht, seine Praxis aufgrund dieses Vorfalls zum 30. Juni zu schließen.

Bürgermeister Michael Wieler erklärte, dass man durchaus bereit wäre, den Fall nochmal genau zu prüfen und den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zurückzuziehen. Nur dazu müsse Prejzek zunächst Widerspruch einlegen.


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Naja, das mit dem Klinikum, Hauptverkehrsstraße für das Klinikum so wie es aussieht. Aber klar, das man da jemanden "mitnimmt" - diese Wahrscheinlichkeit liegt höher, wird nicht ohne Grund eine verkehrsberuhigte Zone sein. Zumal, was hätte er gemacht wenn in ein anderer Verkehrteilnehmer behindert hätte? - "Schnell mal überholen" ? Aber die Zeit steht nirgendwo, wann der Einsatz gewesen ist, glaube ich.

Normalerweise sagt man immer "der Zweck heiligt die Mittel" - aber in diesem Fall geht das auf Kosten der anderen, spätestens wenn er statt einen Menschen zu retten, 1-4 in den Tod gerissen hätte, wäre es zu einem schweren Unfall gekommen.

Also ich bin nicht für nen "Freifahrtsschein" vor allem nicht im Privatfahrzeug und ohne "Vorwarnung" anderer die dann entsprechend reagieren könnten oder zumindest gewarnt werden.
 
Allerdings auch, ohne besondere Kennzeichnung und im Privat PKW wird auch für andere Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlich das es sich um einen ärztlichen Einsatz und Notfall handelt, darüber kann man ja theoretisch diskutieren, warum es so etwas für Rettungs und Einsatzkräfte in der Form nicht gibt...

Er hätte aber auch jemanden verletzen können bei seiner Fahrt, wie hier auch schon gesagt wurde, eben weil ohne besondere "Auszeichnung" des Fahrzeugs und daher auch als Gefahr für Dritte.
Eine Kennzeichnung ist nicht nötig.. weder für ihn, noch für zivile Streifen- oder Videowagen, SEK-Einsatzfahrzeuge oder freiwillige Feuerwehr auf dem Weg zum Gerätehaus oder was auch immer. Genauso muss ich auch mit gekennzeichneten Fahrzeugen nicht die Signalanlage nutzen.
Man muss immer vorsichtig sein.. passieren kann immer was, ob mit oder ohne Signal. Wen was passiert, muss das natürlich geprüft werden. Ich habe mit dem RTW auch schon ein Auto weggerammt, weil die mich (mit Signal) nicht gesehen/gehört hat.

Nur in dem o.g. mit dem Arzt ist nichts passiert. Nur ein Foto. Ein "was-wäre-wenn" ist relativ irrelevant.

Deutschland ist sowieso sehr, sehr konservativ was die Signalanlagen angeht. Selbst die normalen Fahrzeuge sind doch häufig beschissen gekennzeichnet bzw. beleuchtet. Wenn es nach einigen gehen würde, reicht sogar ein altes Drehspiegelblaulicht mittig auf dem Auto. Kotflügelblitzer, die den Querverkehr warnen etc sind hier größtenteils tabu und verboten(!)
Die Cops haben außer dem Dachbalken auch nix drauf.. keine Frontblitzer oder ähnliches und selbst das LED Blinkmuster ist extrem schlecht.
Diskutieren kann man da über vieles..
 
Es geht nicht darum, ob du am Sonntag, bei einer roten Ampel als Füßgänger stehen bleibst wenn die Straße Fahrzeugleer ist.... so kleinkariert ist hier niemand.

Es geht nur darum, wenn jeder "Hilfscherrif" sich das recht raus nimmt zu fahren wie er will, ohne wie jeder andere geprüft werden zu müssen oder gewisse Regeln einzuhalten oder anderen die "Gefahr zu signalisieren", nimmt das falsche Züge an.

Das StVo-Vergehen ist erst mal da. Und er kann es widerlegen bzw. die Überschreitung berechtigen, wo ist das Problem?
Wenn er es nicht tut, sein Problem.
 
Prejzek konnte mit einer Bestätigung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes belegen, dass es sich hierbei um einen Notfalleinsatz gehandelt hatte. Die zuständige Abteilung des Ordnungsamts Görlitz vertritt jedoch die Ansicht, dass keineswegs eine lebensbedrohliche Situation vorlag. [...] Bürgermeister Michael Wieler erklärte, dass man durchaus bereit wäre, den Fall nochmal genau zu prüfen und den Bußgeldbescheid gegebenenfalls zurückzuziehen. Nur dazu müsse Prejzek zunächst Widerspruch einlegen.

So wie ich es verstehe, hat Prejzek bereits nachgewiesen, dass es sich um einen Notfalleinsatz gehandelt hat, nur hat das zuständige Ordnungsamt dem nicht zugestimmt...
 
Hast du dir das Video angesehen? - Warum sagt der OB, wenn ein Grund bestand: "nehmen wir das Verbot + Bußgeld wieder zurück, er muß nur Widerspruch einlegen." ?

Scheint ja doch nicht ganz so durch zu sein.
 
0:45 im Video wird gesagt, dass der Nachweis nicht akzeptiert wurde. Soll er jetzt nochmals einen Nachweis erbringen, damit nun genau geprüft wird? Wurde dann ja wohl vorher nicht, oder?
Sagt ja wohl auch der Bürgermeister...
 
ab 1:43 - "wenn er es belegen kann, "vermutlich unter Bezeugung des Rettungsassisten" wird das Verfahren zurückgezogen."

Edit:
Aber erst mal ist er dran, weil er zu schnell gefahren ist.
 
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Tja, jetzt müsste man erst einmal genau wissen, wie der Nachweis aussah und wann er eingegangen ist.
Ich bin aber jetzt (auch aus eigener Erfahrung bei etwas ähnlichem) einfach mal voreingenommen und behaupte, dass das Amt da etwas überreagiert hat und es jetzt nicht eingestehen will.
Wir werden sehen...
 
Du sagst das Amt will nicht eingestehen, selbst der OB sagt, "wir würden es wegfallen lassen wenn du dich äußerst/meldest"....

Brauchst du noch mehr Bestätigung? ;)
 
Wir würden es wegfallen lassen... wenn er Widerspruch einlegt.
Heißt er hat schon einen Beweis erbracht, der wurde nicht akzeptiert. Jetzt rudert der OB zurück und sagt, wenn er Widerspruch einlegt, dann schauen wir weiter.... Juhuu, wie toll.
 
Ich habe das eher so verstanden, "nach dem Verfahren des Bußgeldes" - da hat auch der Sachbearbeiter nix mit zu tun....

Also jetzt ist das Bußgeld raus, "du hast 2 Wochen um Widerspruch einzulegen." - Hat übrigens jeder?! "Und du kannst es begründen. Tue es dann."
 
Während der Streit ums Knöllchen mittlerweile bundesweit Schlagzeilen produziert, hat Oberbürgermeister Siegfried Deinege am Freitag Nachmittag den betroffenen Arzt in dessen Praxis besucht. Die Ergebnisse dieses zweistündigen Gesprächs sollen am Sonnabend bekannt werden, sagte Arzt Vratislav Prejzek auf Nachfrage von MDR SACHSEN.

Ich sagte doch, abwarten...
 
Also ich verstehe das so:

Arzt hat folgendes getan / Meinung des Arztes_
1. Fährt Einsatz
2. Wird geblitzt
3. Bekommt Brief
4. beschwert sich beim Amt per Telefon oder geht vorbei oder schreibt einen Brief + den "Beweis" das es ein Einsatz war ohne das Schreiben des Amtes zu benutzen da er der Meinung ist das das Schreiben falsch ist.
5. Amt möchte das er Einspruch einlegt
6. Arzt findet das blöd...

Amt:
1. Blitzt einen Autofahrer
2. Schickt Brief raus
3. Bekommt einen Anruf / Schreiben was auch immer - was aber auf Wunsch des Arztes nichts mit dem Amts-Schreiben zu tun hat und soll das Schreiben für "ungültig" erklären.
4. Amt sagt das das nicht geht.


Meine Meinung:
Ein Autofahrer ist zu schnell gefahren also muss das Amt darauf reagieren da nicht zu erkennen ist das das nicht korrekt ist.
Im Anschreiben kann jeder dazu Stellung nehmen falls etwas nicht korrekt sein sollte - das verweigert er aber explizit.
Wenn immer darauf verwiesen wird das er einen Einspruch einlegen soll hat er das schlicht nicht gemacht - da er ja denkt den Brief unrechtmäßig erhalten zu haben - aber genau das finde ich nicht - soll man vorher den zu schnell fahrenden anrufen und fragen ob er Arzt im Einsatz ist?
 
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