Khelben2000
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Nochmal für dich zusammengefasst: Besuch der Freundin ist zu dulden.
Du hast es immer noch nicht gerafft. Gegen den Besuch der Freundin an sich ist nichts zu sagen ... so lange er sich auf die dem betreffenden Mitbewohner zur alleinigen Verfügung überlassenen Räumlichkeiten beschränkt.
PS: eine WG ist juristisch als GbR zu betrachten ... es schien so, als würde dir die korrekte Bezeichnung nicht geläufig sein. Insofern regelt das BGB das Verhältnis der WG-Mitglieder untereinander. Verträge, die Regelungen vorsehen, an die die einzelnen WG-Bewohner sich zu halten haben, können also durchaus von eben diesen WG-Bewohnern geschlossen werden, wobei der eigentliche Vermieter außen vor bleibt. Es handelt sich also mitnichten um eine "normale" Mieter-Vermieter-Situation.
Da du allerdings hartnäckig auf deiner Position beharrst, der Threadstarter sich ohnehin inzwischen aus diesem Thread verabschiedet haben dürfte und ich mit meiner Zeit weitaus besseres anzufangen habe, als sie an dich zu verschwenden, ist von meiner Seite aus hier Feierabend. Anhaltspunkte, wie weiter vorgegangen werden könnte, hat der Threadstarter hier sicher auch genügend gefunden ... sofern er deine Postings denn geflissentlich ignoriert hat.