Nun ja, dann bist du ja quasi wieder Angestellter (in deinem Zweitjob). Da brauchst du dann kein Gewerbe. Die Rechnungen usw. schreibst dann ja nicht du.
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Autsch! Technisch magst du ja versiert sein, aber dann lasse doch bitte solche gefährlichen steuerrelevanten Falschaussagen...Nach Katalogberufe fallen regelmäßig auch Informatiker unter Freiberufler. Die prinzipielle Einordnung in eine mögliche freiberufliche Tätigkeit ist damit gegeben.
Freiberufler ist, wer
- selbstständig und eigenverantwortlich tätig ist
- und eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt.
Einen einheitlichen Oberbegriff der freien Berufe gibt es nicht, so dass der in § 18 Abs.1 Nr.1 EStG aufgeführte Katalog freier Berufe (selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe) nicht abschließend ist.
Als Selbständiger in der IT haben Sie zwei Möglichkeiten, als Freiberufler eingestuft zu werden: Entweder als Ingenieur oder als beratender Betriebswirt.
In beiden Fällen haben Sie zwei Hürden zu überwinden: Sie müssen einen dem Beruf entsprechenden Abschluss vorweisen oder vergleichbare Kenntnisse glaubhaft machen können und Sie müssen in einem dem Beruf entsprechenden Bereich tätig sein. Hier hilft es, dass durch die Rechtsprechung dem Ingenieur der Diplom-Informatiker(FH) bzw. dessen Kenntnisse gleichgestellt wird. Somit kann auch ein Selbständiger als Informatiker ohne Studium sehr wohl als Freiberufler anerkannt werden, wenn es ihm gelingt, sein Wissen, das er sich auf andere Art und Weise angeeignet hat, plausibel darzustellen.
Die Tätigkeit dieses Selbständigen muss „ingenieurmäßig“ sein. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat dies Folgendermaßen konkretisiert: „Kernbereiche des Ingenieurberufs sind Forschung und Lehre, Entwicklung, Konstruktion, Planung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung, Vertrieb, Beratung, Versuchs- und Prüfungswesen, technische Verwaltung und Betriebsführung, Produktions- und Prozesssteuerung, Sicherheit, Patent- und Normenwesen.
Auf dem Gebiet der EDV und der Informationstechnik gehören zu den Tätigkeiten von Ingenieuren nicht nur die Entwicklung und Konstruktion von Hard- und Software. Die Tätigkeit eines Ingenieurs umfasst auch die Entwicklung von Betriebssystemen und ihre Anpassung an die Bedürfnisse des Kunden, die rechnergestützte Steuerung, Überwachung und Optimierung industrieller Abläufe, den Aufbau, die Betreuung und Verwaltung von Firmennetzwerken und -servern, die Anpassung vorhandener Systeme an spezielle Produktionsbedingungen und Organisationsstrukturen sowie die Bereitstellung qualifizierter Dienstleistungen, wie etwa Benutzerservice und Schulung. Informatik-Ingenieure arbeiten u.a. auch in der Netz- und Systemadministration, sie beurteilen die Leistungsfähigkeit von Rechnernetzen oder bewerten die Energieeffizienz bestehender Systeme“ (BFH, Urteil vom 22.09.2009, Az. VIII R 63/06).
.Bin ich eigenverantwortlich, wenn mir die besagt Kontaktperson die Namen der Kunden und die vermittelt und die Rechnung stellt? Dann bekomme ich am Ende des Monats ja das Geld von ihm, so richtig Selbstständig und Eigenverantwortlich hört sich das für mich leider nicht an.
Was nun? - Du arbeitest selbstständig für ihn, er wiederum arbeitet für den Kunden. (Vergleichbar ist das, wenn die Telekomiker dir einen Mitarbeiter aus einem Subunternehmen vorbei schicken. Du als Kunde hast letztlich die Telekom als Vertragspartner, diese wiederum das Subunternehmen. Der Mitarbeiter des Subunternehmens arbeitet für das Subunternehmen, nicht für die Telekom.Am Ende eines jeden Monats stelle ich eine Rechnung an ihn für meine geleistet arbeit und er überweist mir meinen Stundenlohn + Fahrtkosten.
Als Angestellter musst du kein Gewerbe anmelden.Wenn ich ganz normal auf 400€ Basis angestellt würde muss ich dann auch noch ein Gewerbe anmelden oder ist das wieder etwas anderes?
In wie fern sollte das nun meiner Aussage widersprechen oder in wie fern sollte durch dein Zitat meine Aussage als falsch dargelegt werden? Ich sehe das eher als Untermauerung dessen, was ich bereits geschrieben haben. Vielleicht solltest du nicht nur mit den Augen über einen Text fliegen, sondern auch mit Verstand lesen. Ich weiß, das ist eines der größten Probleme, in der deutschen Bildungsgeschichte. Die Leute lesen einen Text und haben 0 davon verstanden, aber ich bin überzeugt, dass du es schaffst, meine Aussage zu verstehen, wenn du dich nur ein bisschen anstrengst. Kleiner Wink mit dem Zaunpfahl: Beachte bitte meine genaue Formulierung!Autsch! Technisch magst du ja versiert sein, aber dann lasse doch bitte solche gefährlichen steuerrelevanten Falschaussagen...

Schnuggi, deine Formulierung macht es nicht wirklich besser, denn du hast es nicht begriffen. Du meinst also ernsthaft alle IT-ler sind freiberuflich tätig? Eines ist sicher: du bist freiberuflich, da Künstler.![]()