• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Freiberufler neben dem Arbeitsverhältnis

War-10-ck

střelec
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Moin zusammen,
bei mir ergibt sich nun wahrscheinlich in nächster Zeit die Möglichkeit freiberuflich neben meinem Job ein wenig Geld dazu zu verdienen.
Das ganze würde so aussehen, dass ich wohl ein Kleingewerbe(?) anmelde und auf Stundenbasis arbeite. Derjenige, der mir das ganze Angeboten hat würde mir Kunden vermitteln und die Rechnungen stellen. Am Ende eines jeden Monats stelle ich eine Rechnung an ihn für meine geleistet arbeit und er überweist mir meinen Stundenlohn + Fahrtkosten. Klingt das so okay?

Ich bin in der ganzen Matherie so leider gar nicht drin. Mir wurde gesagt solange ich unter 400€ bleibe brauche ich auch keine Steuern zahlen. Stimmt das? Obwohl ich hauptberuflich auch noch gut Geld verdiene... Gibts da andere Abgaben die Vater Staat von mir haben möchte?

Konkret geht es übrigens um sowas ähnliches wie PC Hilfe für Privatpersonen sowie ggf. für kleinere Gruppen oder auch Lehrgänge für Firmen, wobei das sicherlich erst später Thema werden würde.

Was gibts zu beachten und so überhaupt? Bin Dankbar für Tips!
 
Zuletzt bearbeitet:

badboyoli

only a bad old bastard
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Also gar keine Steuern stimmt so nicht ganz. Wenn du im Jahr unter 17.500 € mit deinen Einkünften aus dem Kleingewerbe liegst, zahlst du keine Umsatzsteuer, Gewerbesteuer usw. Was du sehr wohl zahlst ist Einkommensteuer. Diese wird aber erst auf Grundlage der jährliche privaten Einkommensteuererklärung berechnet.
 

godlike

Warp drölf
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Genau das. Bleibst du unter der Grenze zahlst du nur die normale Einkommenssteuer. Wird es mehr kommt Umsatzsteuer, die du auf Rechnungen ausweisen musst!, dazu. Ab 25k kommt dann noch ne Gewerbesteuer. Bis dahin hast du aber eh Übung in der Materie nehme ich an :D
 

War-10-ck

střelec
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  • #4
Okay, also muss ich (wenn ich unter 400€ bleibe) einmal am Ende des Jahres bei meiner Steuererklärung mit angeben wie viel ich insgesamt in dem Jahr verdient habe und zahle dann da Lohnsteuer, mehr nicht?

Kann ich irgendwo nachsehen wie viel Lohnsteuer ich ca. einrechnen sollte. Sowas wie ein Rechner wo ich mein Bruttolohn aus der Festanstellung und dem Kleingewerbe eingebe und dann ausgerechnet wird was ich am Ende noch abdrücken muss?
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Erstmal wäre zu klären, ob du dann wirklich einer selbstständigen Arbeit nachgehst, oder ob es nicht doch nur eine Scheinselbstständigkeit ist. Von vorne herein nur einen Auftraggeber einzuplanen, wäre schon mal ein Kriterium für eine Scheinselbstständigkeit.

Kommst du zu dem Schluss, dass du wirklich selbstständig tätig wirst, muss entschieden werden, ob du wirklich freiberuflich oder gewerblich tätig wirst. "PC Hilfe" wäre wohl eine gewerbliche Tätigkeit, Lehrgänge, je nach Art, gegebenenfalls freiberuflich.

Wichtig wäre gegebenenfalls noch, was dein jetziger Arbeitgeber dazu sagt, wenn du mit ihm bezüglich einer Nebentätigkeit irgendwas vertraglich geregelt hast.
 

War-10-ck

střelec
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  • #7
Wo genau liegt der unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich? Für mich definiert sich PC-Hilfe eher wie Lehrgang mit einem Teilnehmer. Wo zieht man da die Linie? Hat eine Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit einen Vorteil ggü. einem Gewerbe, oder andersrum?
 

BurnerR

Bot #0384479

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Du solltest auch in deinen Arbeitsvertrag schauen, was dein Arbeitgeber dazu sagt.
Welche Tätigkeiten freiberuflich ausgeübt werden hat der Gesetzgeber definiert.
 

Stitch

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Da wo dein Weihnachtsbaum wech kommt
Moin,
wenn du tatsächlich unter 450 Euro monatlich bleibst, könnte dich dein Bekannter doch als Minijobber auf 450 Euro Basis einstellen (erst mit dem Arbeitgeber abklären). Du zahlst keine Lohnsteuer und Sozialabgaben, dein Minijobarbeitgeber zahlt eine pauschale an die Knappschaftskasse.

Wenn du nur für einen Auftraggeber tätig bist, ist das eine Scheinselbstständigkeit und somit nicht erlaubt. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass die Arbeitgeber ihre Angestellten in eine Scheinselbstständigkeit entlassen, um dadurch Sozialabgaben zu sparen.
 

loopzone

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@War-10-ck:

Du musst dir im Klaren darüber sein, dass du am Jahresende mit all deinen Einnahmen steuerlich veranlagt wirst. Das bedeutet du musst dir absolut sicher sein welche Rechtsform dein Unternehmen haben soll. Völlig unbeachtet ist bisher die Frage der Sozialversicherung. Das ist ein nicht zu vernachlässigender Punkt.

Geh' zu einem Steuerberater und lass dir von dem helfen. Sämtliche Beratungen im Internet sind zwar kostenlos, könnten aber im Nachhinein sehr teuer werden.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Nen Nebenjob neben seinem normalen Hauptberuf als Angestellter einzugehen ist jetzt aber auch ein sehr üblicher use-case und nicht sonderlich komplex, mMn kann man da schon genug Infos zusammensuchen auf einschlägigen Portalen.
 

War-10-ck

střelec
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  • #12
Okay scheint mir alles etwas komplexer als zuanfang vermutet. Gibts ne grobe Idee wie viel ich für einen Steuerberater zahlen würde? Oder kommt das immer aufs Individuelle an?

So wie ich das verstanden habe kann ich auch das erste halbe Jahr ohne irgendwas anzumelden arbeiten und dass dann einfach bei der Lohnsteuer am Ende als zusätzliche Einkunft angeben. Stimmt das? Würde Sinn machen um erstmal rauszufinden ob das alles was für mich ist bevor ich da groß was drauf aufbaue und Geld reinstecke.
 

loopzone

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@BurnerR:
Es gibt aber nicht DIE EINE Lösung. So stellt sich mir unweigerlich die Frage ob er ein Gewerbe anmelden muss. Das hätte zur Folge, dass Gewerbesteuer abzuführen ist. Das ist aber nur dann der Fall wenn er neben Dienstleistungen auch Hardware verkauft. Ich habe als beratender Ingenieur nie Gewerbesteuer zahlen müssen. Dann muss man allerdings seine Rechnungen auch entsprechend schreiben.

Die Lohnsteuer ist nur ein Teil des gesamten Kostenkomplexes. Wenn er am Jahresende veranlagt wird, kann es passieren, dass er in eine andere Steuerklasse rutscht und das Experiment unrentabel macht. Als Freelancer müssen die Krankenkassenbeiträge zu 100% allein getragen werden. Das heißt es werden im Normalfall die vollen 15 % fällig.

Weil nur War-10-ck alleine alle Einzelheiten kennt, ist es aus meiner Sicht wichtig einen Steuerberater aufzusuchen. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie teuer Unbedachtheiten werden können.
 

virtus

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die Möglichkeit freiberuflich neben meinem Job ein wenig Geld dazu zu verdienen.
Das ganze würde so aussehen, dass ich wohl ein Kleingewerbe(?) anmelde
Freiberuflich != Gewerbe
Wenn du freiberuflich arbeitest, brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Wenn du als Gewerbetreibender auftrittst, kannst du nicht gleichzeitig freiberuflich tätig sein.
[Natürlich geht beides parallel, du kannst einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, aber eben nicht in gleicher Sache.]

Wo genau liegt der unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich? Für mich definiert sich PC-Hilfe eher wie Lehrgang mit einem Teilnehmer. Wo zieht man da die Linie? Hat eine Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit einen Vorteil ggü. einem Gewerbe, oder andersrum?
Freiberufler sind Katalogberufe. Das Gesetz führt eine Liste mit Berufen, die darunter fallen. Das sind vor Kultur, technische Berufe, Heilberufe etc. Eine Liste verlinke ich dir unten. Freiberufler kannst du als Abgrenzung zu Gewerbetreibenden verstehen. Folglich muss ein Freiberufler kein Gewerbe anmelden und natürlich auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Viel zum Nachlesen:

  1. Katalogberufe (beachte "Ähnliche Berufe")
  2. Was sind Katalogberufe
  3. gesetzlicher Hintergrund
  4. Unterschied Freiberufler und Gewerbetreibender
 

keinbenutzername

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@BurnerR:
Es gibt aber nicht DIE EINE Lösung. So stellt sich mir unweigerlich die Frage ob er ein Gewerbe anmelden muss. Das hätte zur Folge, dass Gewerbesteuer abzuführen ist. Das ist aber nur dann der Fall wenn er neben Dienstleistungen auch Hardware verkauft.

das halte ich für falsch.
Ein Gewerbe anmelden muss wer eine Gewinnerzielungsabsicht hat.
Gewerbesteuer zahlt man ab einem gewissen Gewinn.

Ich würde an deiner Stelle vielleicht mal genau recherchieren bevor du hier Halbwissen verbreitest.
 

virtus

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Ein Gewerbe anmelden muss wer eine Gewinnerzielungsabsicht hat.
Ganz so stimmt das natürlich nicht. Nach dieser Definition müsste ausnahmslos jeder ein Gewerbe anmelden, denn jeder verspricht sich von jeder seiner Handlungen einen Gewinn. Sei es nur, dass man der Freundin ein Kompliment macht, um sie ins Bett zu bekommen. (Übertreibung) :rolleyes:
In so fern kannst du dir auch selbst an die Nase greifen, wenn du von unrecherchiertem Halbwissen redest.

Um es noch mal zu sagen: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und du wirst mir wohl zustimmen, dass auch Freiberufler durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Jo, bis auf die Freiberufler.
Aber abgesehen davon ist die Definition so allgemein, dass ansonsten so ziemlich jeder darunter fällt.
 

keinbenutzername

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Ganz so stimmt das natürlich nicht. Nach dieser Definition müsste ausnahmslos jeder ein Gewerbe anmelden,...

Um es noch mal zu sagen: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und du wirst mir wohl zustimmen, dass auch Freiberufler durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht haben.


.....

...

natürlich müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden.
Das wurde nie von mir anders gesagt.
Wer ein Freiberufler ist sollte sich übrigens durch Onkel Googel auch recherchieren lassen.

Von Freiberuflern abgesehen (um es nochmal deutlich zu sagen) muss jeder der eine Gewinnerzielungsabsicht hat (Kohle machen will) ein Gewerbe anmelden.
Egal wie wenig er verdient oder denkt zu verdienen oder verdienen wird.
Und ja, Landwirtschafliche Tätigkeit auch ausgenommen...
Sicher trifft das auch für den TS zu.
 

virtus

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@keinbenutzername:
Wir reden hier doch vom speziellen Fall des TS und nicht von irgendwelchen hypothetischen Annahmen, oder?

Sicher trifft das auch für den TS zu.
Nach der Beschreibung dessen, was der TS vor hat, ist er allerdings Freiberufler.

Nach Katalogberufe fallen regelmäßig auch Informatiker unter Freiberufler. Die prinzipielle Einordnung in eine mögliche freiberufliche Tätigkeit ist damit gegeben. Schauen wir uns die Charakterisierung an:

Bei Ausübung eines freien Berufs muss der persönliche Arbeitseinsatz gegenüber dem Einsatz von Kapital eine besondere Rolle spielen. Ein Angehöriger eines freien Berufs bleibt aber auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Hilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient.
Können wir hier als gegeben ansehen. "PC Hilfe" ist nicht mit Kapital, sondern durch persönlichen Einsatz zu bewerkstelligen.

Voraussetzung ist, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen.
Auch diesen Punkt können wir als erfüllt ansehen. Der TS wird natürlich aufgrund seiner Fachkenntnisse (IT) und nicht z.B. aufgrund seines guten Aussehens leitend und natürlich eigenverantwortlich tätig sein, denn er hat letztlich dafür Rechnung zu tragen, dass ein von ihm bearbeitetes IT Problem gelöst wird.
 

War-10-ck

střelec
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  • #20
Bin ich eigenverantwortlich, wenn mir die besagt Kontaktperson die Namen der Kunden und die vermittelt und die Rechnung stellt? Dann bekomme ich am Ende des Monats ja das Geld von ihm, so richtig Selbstständig und Eigenverantwortlich hört sich das für mich leider nicht an.

Wenn ich ganz normal auf 400€ Basis angestellt würde muss ich dann auch noch ein Gewerbe anmelden oder ist das wieder etwas anderes?
 
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