- Thread Starter Thread Starter
- #21
Nein aber schon irgendwie damit verbunden. Ist schon eine verdammt bescheidene Situation, und als Angehöriger nochmal extra doof.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Wenn ich richtig verstanden habe, geht es doch um die Dinge, die A nach dem Tode von B bei einem Auszug mitnehmen würde. Wohin willst Du die denn jetzt räumen und was macht A in der Zeit ohne die Sachen.Für mich zieh ich da irgendwie die Schlüsse raus, dass man solange noch machbar das raus räumen sollte was geht.


)Besser wäre es wohl gewesen A das ewige Nutz- und Nießrecht (Nießbrauch) einzuräumen. Wie auch immer, dafür ist es nun wohl zu spät.Person A ist Rentnerin, und Mutter von Person B.
Beide wohnen in einem Haus, dass A vor einigen Jahren an B überschrieben hat. A besitzt kein Wohnrecht, darf als Mutter aber selbstverständlich im Haus wohnen... Die Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht wirklich klar getrennt. Gibt also eine Küche ein Wohnzimmer usw.
B hat relativ viele Schulden, die so nie zurück gezahlt werden können. Das Haus deckt diese Summen bei weitem nicht. Nun ist es wohl so, dass B in absehbarer Zeit sterben wird.
Was passiert nun, wenn B stirbt. Das Erbe wird niemand annehmen, Haus geht also an die Bank.
Das ist eine echt gute Frage. Wie ist das Wohnverhältnis denn nach außen geregelt? Gibt es Mietverträge o.ä.?Wie lange hat A noch Zeit um aus zu ziehen?
Ich schätze, dass es auf eine Pfändung hinauslaufen wird - da bin ich mir allerdings unsicher.Wie entscheidet sich welche Möbel usw. A gehören und welche B gehört haben, also an die Bank gehen?
Wenn B offiziell in Insolvenz ist, kann er nicht mehr einfach Vermögenswerte überschreiben. Insbesondere bei Immobilien gilt, wenn ich mich recht entsinne, dass alles, was < 1 Jahr vorher überschrieben wurde trotzdem "zurückverlangt" werden kann.
... , wird man dann angeschrieben oder muss man das Erbe von sich aus abschlagen, also auf jemanden zu gehen?
Worauf stützte sich bei dir denn die "Kenntnissnahme" wenn du gar keinen Bescheid bekommen hast?Beim Nachlassgericht wurde genau nach dem Datum der Kenntnissnahme gefragt
Worauf stützte sich bei dir denn die "Kenntnissnahme" wenn du gar keinen Bescheid bekommen hast?