Fragen zum Erbrecht

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  • #21
Nein aber schon irgendwie damit verbunden. Ist schon eine verdammt bescheidene Situation, und als Angehöriger nochmal extra doof.
 
Für mich zieh ich da irgendwie die Schlüsse raus, dass man solange noch machbar das raus räumen sollte was geht.
Wenn ich richtig verstanden habe, geht es doch um die Dinge, die A nach dem Tode von B bei einem Auszug mitnehmen würde. Wohin willst Du die denn jetzt räumen und was macht A in der Zeit ohne die Sachen.

Wenn ich weiter richtig verstanden habe, handelt es sich doch im Wesentlichen um alten (aber nicht antiken) Hausrat, der sich nur schwer noch zu Geld machen liesse. Für einen Erben (die Bank) wäre das also vor allem Gerümpel, dessen Entsorgung sogar noch kosten würde.

Wenn dem wirklich so ist (kannst nur Du beurteilen), würde ich gar nichts machen.
Stirbt B wird vom Gericht ein Nachlassverwalter (nicht Vermögensverwalter, wie Du immer schreibst) bestimmt. Im einfachsten Fall können das die direkten Erben sein (wäre das dann A, oder hat B noch Kinder?). Wollen diese die Nachlassverwaltung nicht übernehmen, wird jemand anders vom Gericht bestimmt.
Im Fall der Möbel, die eh keinen monetären Wert (bzw. sogar einen negativen haben, da sie ja entsorgt werden müssten) haben, wird man sich mit dem schon einigen können. Entweder er bestätigt, dass der Hausrat nicht zur Erbmasse gehört oder aber er lässt sie durch eine kleine symbolische Summe aus der Erbmasse auslösen. So ein Nachlassverwalter ist auch eher bestrebt, seinen Aufwand zu minimieren.
 
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  • #23
Ja mit deinen Ausführungen liegst du da richtig. Erben kämen einige in Frage, hinauslaufen wird es aber auf die Bank.

Kann mir jemand sagen wie zügig sowas von statten geht, bis man sich dann mit einem Nachlassverwalter in Verbindung setzen kann und das geregelt ist?
Wenn man potentieller Erbe (also ggf. auch nicht der Primärerbe, oder wie das heißt) ist, wird man dann angeschrieben oder muss man das Erbe von sich aus abschlagen, also auf jemanden zu gehen?
 
Was die Zeitdauer so einer Angelegenheit betrifft, kann man keine Aussagen machen.
Leider hängt so was immer mit der Arbeitsdichte der einzelnen Gerichte zusammen.

Als Beispiel: in einer erbrechtlichen Angelegenheit war bei uns der *eigentlich* späteste gesetzte Termin der 01.12.2014
Wir warten immer noch :(

Je nach Verwandtschaftsgrad, vorhandenem oder eben nicht vorhandenem Testament wartet man auf Erbscheine,
Suche nach noch weiteren lebenden Angehörigen, Angehörige, die das Erbe annehmen, ausschlagen, Schriftkram....

Das alles ist sehr belastend :rolleyes:

(Aber ich glaube, wir haben hier mit @Skipjack einen guten Fang gemacht :T )
 
Hier hat das Amtsgericht 2012/13 aus angeblichem Personalmangel über 4 (in Worten: vier) Monate keinerlei Erbangelegenheiten bearbeitet.
Nach Auswechslung des Abteilungsleiters läuft alles wieder relativ zügig.

Hoffentlich liest Stadlers Chef mit.
 
Person A ist Rentnerin, und Mutter von Person B.
Beide wohnen in einem Haus, dass A vor einigen Jahren an B überschrieben hat. A besitzt kein Wohnrecht, darf als Mutter aber selbstverständlich im Haus wohnen... Die Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht wirklich klar getrennt. Gibt also eine Küche ein Wohnzimmer usw.
B hat relativ viele Schulden, die so nie zurück gezahlt werden können. Das Haus deckt diese Summen bei weitem nicht. Nun ist es wohl so, dass B in absehbarer Zeit sterben wird.
Was passiert nun, wenn B stirbt. Das Erbe wird niemand annehmen, Haus geht also an die Bank.
Besser wäre es wohl gewesen A das ewige Nutz- und Nießrecht (Nießbrauch) einzuräumen. Wie auch immer, dafür ist es nun wohl zu spät.
Das Haus dürfte zunächst an die Erben von B fallen. Nehmen diese das Erbe an, fallen jedoch auch die Schulden an den/die Erben.
Wird das Erbe - wie hier anzunehmen - nicht angenommen, dann fällt das Haus an die Gläubiger. Wer das ist, weiß B.


Wie lange hat A noch Zeit um aus zu ziehen?
Das ist eine echt gute Frage. Wie ist das Wohnverhältnis denn nach außen geregelt? Gibt es Mietverträge o.ä.?
Gäbe es einen länger (mehrere Jahre) bestehenden Mietvertrag, dann könnten die neuen Eigentümer der Immobilie die Mieterin nicht so einfach vor die Tür setzen.
Ohne schriftlichen Mietvertrag gibt es zumindest einen mündlichen ("du darfst natürlich weiter hier wohnen" reicht dafür in aller Regel bereits aus).
Normalerweise kannst du einen Mieter nicht einfach vor die Tür setzen. Dann müsste👎 der/ die neuen Eigentümer der Immobilie diese zunächst weitervermieten.


Wie entscheidet sich welche Möbel usw. A gehören und welche B gehört haben, also an die Bank gehen?
Ich schätze, dass es auf eine Pfändung hinauslaufen wird - da bin ich mir allerdings unsicher.
Normal ist, dass alles, was sich in der Immobilie von B befindet, gepfändet werden kann. Im Normalfall sind davon etwa Bett, Kühlschrank etc pp ausgeschlossen.
Wie gesagt, schätze ich lediglich, dass es zu der Pfändung kommen wird, mir würde spontan jedenfalls keine andere rechtliche Abwicklung dazu einfallen.
Da er nach seinem Tod aber keine Dinge mehr braucht, dürfte schlicht alles pfändbar werden. Das betrifft zunächst auch Dinge, die sich zum Pfändungszeitpunkt von Dritten in der Wohnung des Gepfändeten befinden. Sprich: Die Möbel, die A gehören, aber in der Wohnung von B stehen, können ebenfalls zunächst gepfändet werden.
Anschließend müsste A dann die Pfändung ihrer Gegenstände anfechten und würde diese wieder zurück erhalten. Wie der Nachweis funktioniert, dass es sich um ihre Gegenstände und nicht um die von B handelt, weiß ich allerdings nicht. Ich denke, dass das wohl ein komplexes Verfahren ist, da auch in der Rechtswelt klar sein wird, dass A nicht über 40-50 Jahre oder länger sämtliche Rechnungen und Kaufbelege aufheben wird und somit nicht mehr beweisen kann, dass es ihre Gegenstände sind, andererseits aber auch klar ist, dass A nicht einfach bei allem behaupten kann, es sei ihr und dann ohne jeglichen Nachweis alles heraus bekommt.


Ich würde sagen, dass A das Haus möglichst frühzeitig mit ihren Gegenständen verlassen sollte, um dieser Problematik zu entgehen.



Wie du weißt, bin ich kein Anwalt und der Sachverhalt hört sich nicht unbedingt so an, als sei das einer der Standardfälle, die du mal eben unter §1 Abs. 1 Satz (1) BGB nachschlagen kannst. Eventuell sollte man sich da im Voraus rechtliche Beratung suchen.



@War-10-ck:
Warum überschreibt B nicht einfach wieder das Haus an A :unknown:
Wenn B offiziell in Insolvenz ist, kann er nicht mehr einfach Vermögenswerte überschreiben. Insbesondere bei Immobilien gilt, wenn ich mich recht entsinne, dass alles, was < 1 Jahr vorher überschrieben wurde trotzdem "zurückverlangt" werden kann.
 
Ich habe jetzt leider nicht alles gelesen... ( Antworten )
Aber eine kurze Info zu dem Sachverhalt wollte ich da lassen!

Gerichte können, wenn sie dazu angehalten werden teilweise sogar Schenkungen 5 Jahre und länger rückwirkend rückgängig machen, wenn sich erschließt, dass Objekte wie Häuser oder größere Besitztümer mit dem Hintergrund des Kaiptalschutz übereignet wurden!

Es gibt dafür Fachanwälte,
die auch dringend aufgesucht werden sollten.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass es möglich sein soll, mit Personen aus dem nahen Ausland das über Schenkungen in irgendeiner Weise zu regeln... Genaueres bitte beim Anwalt!
 
... , wird man dann angeschrieben oder muss man das Erbe von sich aus abschlagen, also auf jemanden zu gehen?

Ich musste auch mal ein Erbe wegen Überschuldung ausschlagen. Leider hatte es die Nachlassverwalterin nicht so eilig damit mich zu informieren das ich jetzt an Stelle 1 der Erben stehe (alle anderen hatten schon ausgeschlagen) und so habe ich es nur durch zufall durch die Familie erfahren (war halt nur ein entfernter Verwandter). Dennoch besteht wohl die Regel, das man ein Erbe bis zu 6 Wochen nach Kenntnissnahme des eigenen Erbanspruchs ausschlagen kann. Beim Nachlassgericht wurde genau nach dem Datum der Kenntnissnahme gefragt, was in meinem Fall ca. 4 Wochen waren, da ich auf Bescheid der Nachlassverwalterin gewartet hatte.

Fazit: Warte nicht darauf, das dich jemand anschreibt, werde selbst aktiv (oder eben Person A) .....
 
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