Fragen zum Erbrecht

War-10-ck

střelec
Teammitglied
Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.689
Ort
Schießstand
Demjenigen, dem ein besserer Titel einfällt soll mein ewiger Dank und ein virtueller Cookie zu teil werden...

Normalerweise mache ich so einen Person A-B gefasel nicht aber in dieser Situation möchte ich lieber nicht konkreter werden, wenn nicht unbedingt nötig. Ich hoffe ihr verzeiht mir das.
Person A ist Rentnerin, und Mutter von Person B. Beide wohnen in einem Haus, dass A vor einigen Jahren an B überschrieben hat. A besitzt kein Wohnrecht, darf als Mutter aber selbstverständlich im Haus wohnen... Die Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht wirklich klar getrennt. Gibt also eine Küche ein Wohnzimmer usw.
B hat relativ viele Schulden, die so nie zurück gezahlt werden können. Das Haus deckt diese Summen bei weitem nicht. Nun ist es wohl so, dass B in absehbarer Zeit sterben wird.
Was passiert nun, wenn B stirbt. Das Erbe wird niemand annehmen, Haus geht also an die Bank.

Wie lange hat A noch Zeit um aus zu ziehen?
Wie entscheidet sich welche Möbel usw. A gehören und welche B gehört haben, also an die Bank gehen?

Solltet ihr noch was an Infos brauchen einfach nachfragen...
 
Vermutlich weil B ja relativ viele Schulden hat und du somit nicht mehr einfach Vermögenswerte überschreiben kannst.

Da würden die Gläubiger wohl klagen.

War ja genau das Problem beim Herrn Schlecker, der hat das auch so versucht.
 
Wenn auf dem Haus eine Hypothek liegt, würde das wenig bringen.

Wie entscheidet sich welche Möbel usw. A gehören und welche B gehört haben, also an die Bank gehen?
Stellt die Möblierung denn noch einen monetären Wert dar?
Sind doch wahrscheinlich alles schon ältere Möbel (ausser wenn sich B deswegen so verschuldet hätte). Da täte dann A bei einem Auszug dem Gläubiger wohl eher einen Gefallen, wenn Sie diese mitnähme.
Ansonsten müsste im Einzelfall A belegen können, was ihr gehört ... und für den Rest sich mit dem Nachlassverwalter einigen (der aber wahrscheinlich auch froh wäre, alles los zu sein, was er nicht selber zu Geld machen könnte).
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #5
Naja einiges an Möbeln hat eher einen, sagen wir mal historischen Wert. Wenn Ihr ein Haus gebaut und euer Leben lang darin gelebt habt wollt ihr sicherlich auch etwas mitnehmen wenn ihr dann ausziehen müsst. Also kann man da nicht von vornherein Sachen raustragen sondern muss alles erst absegnen lassen? Rechnungen oder sowas wirds nicht mehr geben. Zum Beispiel gehts auch um einen etwas neueren Fernseher, der ließe sich theoretisch schon noch zu Geld machen.
 
Stimmt natürlich was ihr beiden sagt. Da hatte ich nicht dran gedacht.

Was das ausziehen aus dem Haus betrifft, da wird ihr die Bank wohl einen Termin stellen zu welchen Zeitpunkt das Haus geräumt werden muss. Dazu kommt noch das Erbschaftssachen auch immer etwas dauern, ca 3-6 Monate manchmal auch länger wenn die Vermögensverhältnisse unklar sind. Je nach dem wie schnell oder langsam der Nachlassverwalter arbeitet. Wenn A sich diese ganze Ungewissheit in diesem Zeitraum nicht antun will sollte sie eventuell nach Möglichkeit bereits vorher ausziehen.

Edit:

So wie ich das jetzt sehe, reden wir hier nicht wegen ein paar Tausender?

Zum Beispiel gehts auch um einen etwas neueren Fernseher, der ließe sich theoretisch schon noch zu Geld machen.

Wenn der TV nicht gerade einen immensen Wiederverkaufswert hat wird sich wohl niemand der Gläubiger (Bank?) die Mühe machen das Gerät zu veräußern.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #7
Vorher ausziehen ist aus familientechnischen Umständen wohl leider keine Option. Aber dann kann man wohl nur abwarten was man nachher mit dem Vermögensverwalter absprechen kann.
 
@War-10-ck:

Wie gesagt. A sollte genügend Zeit haben nachdem B verstorben ist.
Ich hatte letztes Jahr erst einen Todesfall in der Familie. Das ganze hat über ~ 5 Monate gedauert bis die Erbschaft durch war und das obwohl alles Testamentarisch klar geregelt war.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #9
Wobei es ja eigentlich auch eher nicht ums Erbe geht sondern was eben nicht vererbt wird, weil es von vornherein Person A gehört hat. ;)
 
Hat Person A eventuell eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eintragen lassen?
Man sollte nämlich bei einer vorweggenommenen Erbfolge und der Übertragung zu Lebzeiten von Vermögen nie aus dem Auge verlieren, daß der Beschenkte der Immobilie vor demjenigen versterben kann, von dem er die Immobilie erhalten hat.
Dann geht die Immobilie im Falle des vorzeitigen Ablebens Von Person B wieder an Person A zurück und nicht an die Gläubiger von Person B

Sollte das nicht zutreffen, wüßte ich einen anderen Thread-Titel, den ich aber besser nicht nenne:D
 
Mir ist auch unklar warum kein unbegrenzten Nießbrauch Recht gegenüber Person A eingeräumt wurde. Geht das vllt nachträglich?
 
der gedanke kam mir auch, und ich habe daraufhin 'wohnrecht nachträglich' gegoogelt. grundsätzlich ist die nachtragung des wohnrechts ins grundbuch gegen ein entgelt möglich. da es aber nur ein nachtrag ist, ist dieses recht gegenüber dem recht der bank nachrangig. das würde also nichts bringen. zugrunde gelegt habe ich die antworten von und .
 
Nur so ein Gedanke: B könnte das Haus an A vermieten mit längerer Laufzeit. afaik sind Zeitverträge nur zu Lasten des Mieters unzulässig. Den Vertrag würde die Bank erben.
Nachtteil, dazu müßte A tatsächlich jeden Monat miete zahlen, damit das als echter Vertrag einen Chance auf Anerkennung hätte.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #14
Auf dem Haus liegen Schulden, die den Wert des Hauses übersteigen. Das Haus ließe sich nicht zu Geld machen. Zudem ist es auch so, dass Person A so oder so nicht mehr alleine in dem Haus leben würde. Ich weiß zwar nicht was eine Rückauflassungsvormerkung genau ist, bezweifle aber stark, dass so etwas eingerichtet wurde. Ein Wohnrecht bzw. Nießbrauch wurde deswegen nicht eingerichtet, da das Haus als Sicherheit für die Bank von B hinterlegt wurde. Wäre da ein Wohnrecht drauf, könnte die Bank wenig mit anfangen, weil es sich nicht einfach verkaufen ließe. War also Bedingung der Bank und lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern.

Es geht also nicht darum, das Haus zu bekommen. Das ist mit den ganzen Schulden belastet und eh in einem Zustand wo es kaum jemand kaufen würde. Mehr gehts mir um Einrichtungsgegenstände, wie Bänke ein oder zwei Schränke, TV Geschirr und sowas.
 
Ich würde im Zweifel damit mal zum Anwalt gehen. Auch wenn die betroffenen offenbar eine Abneigung dagegen haben, ich kann mir sonst kaum erklären warum man an die Dinge, die uns hier spontan einfallen, nicht gedacht hat als die Immobilie übertragen wurde. Denn das sind meines Wissens nach keine besonderen Dinge, sondern sind Dinge die eigentlich üblich sind.
(Oder eben mal abchecken ob nicht vllt DOCH dran gedacht wurde!).
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #16
Ja das mit dem Anwalt liegt in den Händen der Betroffenen. Ist nicht so einfach, da Person B nicht mehr wirklich dazu in der Lage ist irgendwas zu entscheiden und Person A in einem alter wo sowas auch nicht mehr wirklich zumutbar ist. Zumal ein Anwalt auch wieder Kostet und wie gesagt eh schon kein Geld da ist. Mal schaun, was die Einrichtung an der Interesse besteht so Wert ist, wahrscheinlich wird die Bank bzw. der Vermögensverwalter das eh nicht haben wollen.
 
googel mal nach der eigentumsvermutung. das meiste behandelt den besitz von ehepartnern und deren rechte im scheidungsfall, aber vielleicht kannst du daraus etwas ableiten. oder du findest die nadel im heuhaufen, die einen fall wie diesen behandelt ;)
 
Haus entrümpeln und Hausrat einlagern kostet auch Geld.
Kann man eigentlich von ausgehen das die Froh sind wenn das leer geräumt ist. Also mit der Bank reden
Der Hausrat dürfte wohl nur noch einen ideellen Wert für Person A bedeuten, aber keinen materiellen Wert für die Bank haben.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #19
Hab unter dem Stichwort das gefunden, hört sich so ähnlich an auch wenn etwas anders.

Für mich zieh ich da irgendwie die Schlüsse raus, dass man solange noch machbar das raus räumen sollte was geht. Alles andere kann wohl lange auf sich warten lassen und ist mit einigem Aufwand und Laufereien verbunden. Zumal man Person A das auch kaum zumuten kann. Und Verwandte die helfen könnten sind min 200km entfernt.
 
Zurück
Oben