Frage zum Mietrecht

linkinpark2020

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Hallo zusammen.

Ich habe bis vor kurzem in einer Wohnung gewohnt, diese dann aber aufgrund eines Praktikums in einer anderen Stadt spontan verlassen müssen. Ich habe fristgerecht zum 31.03.2014 gekümmert, den Vermieter aber über mein Auszieh-Vorhaben informiert und gesagt, dass ich mich auch vor Ablauf der Kündigungsfrist um einen Nachfolger kümmern würde, damit ein fließender Übergang schon vor Ablauf der Kündigungsfrist stattfindet. Das habe ich dann auch getan und einen Nachmieter gefunden, der am 28.01.2014 die Schlüssel der Hausverwaltung bekommen und einen Mietvertrag unterschrieben hat. Das heißt: ich habe am 25.01. mein Abnahmeprotokoll unterschrieben und den Schlüssel abgegeben. Der Nachmieter hat einen neuen Mietvertrag zum 28.01. unterschrieben. Wichtig: es wurden 2 komplett unabhängige Verträge voneinander gemacht, d.h. es handelt sich nicht um einen Untermietvertrag oder ähnliches.
Nun die Frage: wer muss für die Januar-Miete ab dem 25.01. aufkommen? Ich? Der Nachmieter? Theoretisch bin ich ja noch Mieter bis zum 31.03., habe aber eben auch seit dem 25.01. keinen Schlüssel mehr.
Wäre schön, wenn jemand vom Fach dazu kurz ein Statement abgeben könnte. Andere Tipps in allen Ehren, aber Laienwissen oder Bauchgefühl hilft mir da wenig weiter.

Danke euch :)
 
Verträge sind wichtig und nicht ein Abnahmeprotokoll oder die Schlüsselabgabe.
Rein theoretisch könntest du deinem Nachmieter auch drei Monate vorher den Schlüssel überlassen, ein Abnahmeprotokoll unterschreiben und trotzdem bis zum Ende deiner Mietzeit weiter bezahlen.

Hat also der neue Mieter den Mietvertrag mit Mietbeginn ab 28.01. unterschrieben? Oder hat er am 28.01. den Mietvertrag unterschrieben mit Mietbeginn 01.02. oder 01.03.2014?

Du zahlst also
1. Bis zum Ende deiner Mietzeit
2. Bis ein neuer Mietvertrag in Kraft tritt, wenn dies vor Ende deiner Mietzeit passiert.

Edit: Da man Miete immer im Voraus bezahlt, hast du die Miete für Januar bereits komplett bezahlt, also erhältst du evtl. eine Zahlung vom Vermieter zurück, WENN der neue Mietvertrag ab 28.01.14 läuft.
Das gleiche gilt übrigens für die Nebenkosten. Ich gehe mal davon aus, dass du die Zählerstände notiert und an die jeweiligen Unternehmen übermittelt hast.
 
dass der Vermieter doppelt kassiert dürfte auch kein Problem sein.
Wenn du deinen Videofilm den du bis 22Uhr bezahlt hast schon um 20 Uhr zurück bringst darf der auch weiter vermietet werden.
 
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