Erbsensuppe
ficken?
- Registriert
- 17 Juli 2013
- Beiträge
- 388
Moin, ich hab da mal ein Anliegen.
Und zwar musste ich heute als Zeuge für einen befreundeten Unternehmer aussagen. Es ging um eine Ordnungswidrigkeit. Die Tat wurde bereits im Vorfeld zugegeben. Ein verhängtes Bussgeld sollte im Vorfeld anstandslos bezahlt werden, doch wurden damit auch zusätzliche Kosten für die Behebung der Ordnungswidrigkeit verlangt.
Diese Kosten waren ungerechtfertigt, ich war selber daran beteiligt den Schaden am Tag danach restlos zu beseitigen.
Eine Behörde wollte sich nun die Beseitigung selber andichten und hat die Rechnung eines Unternehmens in Rechnung gestellt, welches die Ordnungswidrigkeit angeblich beseitigt haben will.
Das Gericht hat festgestellt das der Beklagte die OWi zwar begangen hat, auf Grund der freiwilligen Einlassungen im Vorfeld wurde das von der Behörde verhängte Bußgeld vom Gericht halbiert. Die Rechnung des Unternehmens, welche den Schaden beseitigt haben will, wurde der Behörde auferlegt, da der Beklagte glaubhaft nachweisen konnte, den Schaden unverzüglich selber beseitigt zu haben.
Nun zu meinem Anliegen, weiß jemand wer das Zeugengeld zahlt, oder in wie fern dies in die Gerichtskosten einfließt? Mir ist derzeit nicht bekannt, in wie fern die Kostennote aufgeteilt wurde, das erfahre ich frühestens morgen Abend. Ich habe den Zeugengeldantrag hier liegen, aber ich würde ihn nicht abgeben, wenn dem Beklagten dadurch zusätzliche Kosten enstehen würden.
Immerhin war ich notwendig um einen Vorwurf der geschädigten Behörde gegenüber dem Beklagten zu entkräften, was auch gelang. Moralisch hätte ich mir auch anderweitig nichts vorzuwerfen. Vor Gericht habe ich ausnahmsweise mal alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, aber ich weiß sicher, das die Firma, welche den angeblichen Schaden beseitigt haben will, mal so richtig gute Kontakte in eben die klagende Behörde hat, welche sie unter anderem jährlich in der Sägesaison nutzen womit sie auch mir schaden.
Wenn also die Möglichkeit besteht, das eventuelle Auslagen vom Kläger zu zahlen sind, würde ich das auch gern in Anspruch nehmen.
Vielleicht kennt sich da ja einer aus.
Edit//
Den Antrag auf Zeugengeld bekam ich direkt vom Richter, allerdings war die Dame aus der Kasse zu Tisch und ne halbe Stunde warten kam nicht in Frage.
LG
Und zwar musste ich heute als Zeuge für einen befreundeten Unternehmer aussagen. Es ging um eine Ordnungswidrigkeit. Die Tat wurde bereits im Vorfeld zugegeben. Ein verhängtes Bussgeld sollte im Vorfeld anstandslos bezahlt werden, doch wurden damit auch zusätzliche Kosten für die Behebung der Ordnungswidrigkeit verlangt.
Diese Kosten waren ungerechtfertigt, ich war selber daran beteiligt den Schaden am Tag danach restlos zu beseitigen.
Eine Behörde wollte sich nun die Beseitigung selber andichten und hat die Rechnung eines Unternehmens in Rechnung gestellt, welches die Ordnungswidrigkeit angeblich beseitigt haben will.
Das Gericht hat festgestellt das der Beklagte die OWi zwar begangen hat, auf Grund der freiwilligen Einlassungen im Vorfeld wurde das von der Behörde verhängte Bußgeld vom Gericht halbiert. Die Rechnung des Unternehmens, welche den Schaden beseitigt haben will, wurde der Behörde auferlegt, da der Beklagte glaubhaft nachweisen konnte, den Schaden unverzüglich selber beseitigt zu haben.
Nun zu meinem Anliegen, weiß jemand wer das Zeugengeld zahlt, oder in wie fern dies in die Gerichtskosten einfließt? Mir ist derzeit nicht bekannt, in wie fern die Kostennote aufgeteilt wurde, das erfahre ich frühestens morgen Abend. Ich habe den Zeugengeldantrag hier liegen, aber ich würde ihn nicht abgeben, wenn dem Beklagten dadurch zusätzliche Kosten enstehen würden.
Immerhin war ich notwendig um einen Vorwurf der geschädigten Behörde gegenüber dem Beklagten zu entkräften, was auch gelang. Moralisch hätte ich mir auch anderweitig nichts vorzuwerfen. Vor Gericht habe ich ausnahmsweise mal alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, aber ich weiß sicher, das die Firma, welche den angeblichen Schaden beseitigt haben will, mal so richtig gute Kontakte in eben die klagende Behörde hat, welche sie unter anderem jährlich in der Sägesaison nutzen womit sie auch mir schaden.
Wenn also die Möglichkeit besteht, das eventuelle Auslagen vom Kläger zu zahlen sind, würde ich das auch gern in Anspruch nehmen.
Vielleicht kennt sich da ja einer aus.
Edit//
Den Antrag auf Zeugengeld bekam ich direkt vom Richter, allerdings war die Dame aus der Kasse zu Tisch und ne halbe Stunde warten kam nicht in Frage.
LG