Frage zu Gerichtskosten/Zeugengeld

Erbsensuppe

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17 Juli 2013
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Moin, ich hab da mal ein Anliegen.
Und zwar musste ich heute als Zeuge für einen befreundeten Unternehmer aussagen. Es ging um eine Ordnungswidrigkeit. Die Tat wurde bereits im Vorfeld zugegeben. Ein verhängtes Bussgeld sollte im Vorfeld anstandslos bezahlt werden, doch wurden damit auch zusätzliche Kosten für die Behebung der Ordnungswidrigkeit verlangt.
Diese Kosten waren ungerechtfertigt, ich war selber daran beteiligt den Schaden am Tag danach restlos zu beseitigen.
Eine Behörde wollte sich nun die Beseitigung selber andichten und hat die Rechnung eines Unternehmens in Rechnung gestellt, welches die Ordnungswidrigkeit angeblich beseitigt haben will.
Das Gericht hat festgestellt das der Beklagte die OWi zwar begangen hat, auf Grund der freiwilligen Einlassungen im Vorfeld wurde das von der Behörde verhängte Bußgeld vom Gericht halbiert. Die Rechnung des Unternehmens, welche den Schaden beseitigt haben will, wurde der Behörde auferlegt, da der Beklagte glaubhaft nachweisen konnte, den Schaden unverzüglich selber beseitigt zu haben.

Nun zu meinem Anliegen, weiß jemand wer das Zeugengeld zahlt, oder in wie fern dies in die Gerichtskosten einfließt? Mir ist derzeit nicht bekannt, in wie fern die Kostennote aufgeteilt wurde, das erfahre ich frühestens morgen Abend. Ich habe den Zeugengeldantrag hier liegen, aber ich würde ihn nicht abgeben, wenn dem Beklagten dadurch zusätzliche Kosten enstehen würden.
Immerhin war ich notwendig um einen Vorwurf der geschädigten Behörde gegenüber dem Beklagten zu entkräften, was auch gelang. Moralisch hätte ich mir auch anderweitig nichts vorzuwerfen. Vor Gericht habe ich ausnahmsweise mal alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, aber ich weiß sicher, das die Firma, welche den angeblichen Schaden beseitigt haben will, mal so richtig gute Kontakte in eben die klagende Behörde hat, welche sie unter anderem jährlich in der Sägesaison nutzen womit sie auch mir schaden.
Wenn also die Möglichkeit besteht, das eventuelle Auslagen vom Kläger zu zahlen sind, würde ich das auch gern in Anspruch nehmen.

Vielleicht kennt sich da ja einer aus.

Edit//
Den Antrag auf Zeugengeld bekam ich direkt vom Richter, allerdings war die Dame aus der Kasse zu Tisch und ne halbe Stunde warten kam nicht in Frage.


LG
 
Ich kenne das nur, daß der Richter einen fragt, ob man Auslagen hatte. Das bejaht man und bekommt dann ein Papier. Mit dem geht man zur Gerichtskasse und wird da nah der Adresse gefragt, damit die die Kilometer für das Fahrgeld ausrechnen können.
Für Verdienstausfall braucht man Unterlagen vom AG.

Die Kosten trägt der Staat.
 
Das was der Mann da über mir sagt.
Also Du gibst entweder die Auto- bzw. Fahrradkilometer an oder legst die Tickets des ÖPNV, SPNV oder der DB bei.

Hast Du Verdienstausfall gehabt, wovon ich ausgehe, dann gibt es einerseits ein Formular vom Gericht, oder Dein Arbeitgeber
schreibt auf, welchen Stundenlohn und welche Lohnnebenkosten (Sozialabgaben, etc) anfallen für xy Stunden oder Tage.
Lässt sich nicht verlinken, aber geh mal auf Justiz-online -> Zeugenentschädigung.

Zeugengeld bekommst Du auch wenn Du keine Aussage machen musstest. Du warst ja da.
 
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Ich kenne das nur, daß der Richter einen fragt, ob man Auslagen hatte. Das bejaht man und bekommt dann ein Papier. Mit dem geht man zur Gerichtskasse und wird da nah der Adresse gefragt, damit die die Kilometer für das Fahrgeld ausrechnen können.
Für Verdienstausfall braucht man Unterlagen vom AG.

Die Kosten trägt der Staat.
So in etwa lief das ab, nur das die Dame in der Kasse nicht anwesend war und die auch nichts ausrechnen. Kilometer, Verdienstausfall usw muss man selber ausfüllen. Man hat ihmo eine Frist von 3 Monaten den Antrag zu stellen. Ich habe das schon öfter durch, nur wurde gab es bisher keinen Fall wo ich mir darüber Geadanken machen musste, wer die Zeche nun zu zahlen hat. In diesem Fall überwiegen zum einen die Vorteile den Beklagten gut zu kennen, die Höchstgrenze des Zeugengeldes als auch der Verdienstausfall, aber zum anderen haben die Gegner veruscht ihn schön offensichtich abzuziehen, von daher würde ich schon gern die Hand heben, denn ohne das rumgeeiere der Behörde wäre die Verhandlung gar nicht notwenig gewesen.

Zum Verdienstausfall, der wäre in der Tatsache vorhanden. Ich bin selbstständig und muss da nichts ausfüllen lassen. Eigene Angaben sind mit glaubhafter Begründung ausreichend und wurden in der Vergangenheit problemlos überwiesen. Zu Deiner Aussage, "Das übernimmt der Staat" kannst Du das belegen? Ich hatte die vage Vermutung, das die Auslagen für Zeugen sich später in den aufgeteilten Gerichtskosten wiederfinden.
 
(Zitat)
Das Zeugengeld wird zwar zunächst vom Gericht bezahlt, anschließend aber dem Beklagten oder der klageführenden Partei, je nachdem, aus welchen Gründen das Gericht den Zeugen bestellt, auf die Prozesskosten angerechnet. Bei Prozessen mit vielen Zeugen, kann aus der Summe der Zeugengelder, die jedem einzelnen zustehen, ein beachtlicher Gesamtbetrag entstehen. Zeugen, die verhindern wollen, dass auf eine bestimmte Partei zu hohe Kosten zukommen, haben die Möglichkeit, den Verzicht auf die Zeugenentschädigung zu erklären.
(Zitat Ende)

 
Die Kosten für das Zeugengeld werden als "Auslagen" in die Gerichtskosten eingerechnet. Wenn also der Beklagte anteilig Gerichtskosten tragen muss, wird der Betrag höher ausfallen, wenn du Zeugengeld bekommst.



Tipp: Beantrage trotzdem Zeugengeld und gib die Hälfte dem Beklagten. ;) Oder was er anteilig an Gerichtskosten zu tragen hat.
 
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