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Die müsstest du dann gegebenenfalls meiden!
und das geht immer?
Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Die müsstest du dann gegebenenfalls meiden!
Verträge die sittenwidriges Verhalten enthalten, haben juristisch sowieso kein Bestand.
Ich hab gehört, auf manchen amerikanischen Colleges wird das neuerdings verlangt.Nun ist aber zum Geschlechtsverkehr keine Einwilligung notwendig
Solo nach Hause gehen, zum Beispiel?wie genau stellst du dir das vor?
Das ist richtig, aber insofern doch wieder falsch als das selbst ein Vertrag über Geschlechtsverkehr (Prostitution) schon seit geraumer Zeit eben nicht mehr sittenwidrig ist, das hätte man vielleicht im Zuge einer der unzähligen Prostitutionsdebatten der letzten Jahre mitbekommen können.
Ich hab gehört, auf manchen amerikanischen Colleges wird das neuerdings verlangt.
Eine Einwilligung zum Sex ist auch unterschrieben in dem Moment hinfällig, in dem sie nicht mehr will.
Irgendwie verstehst du das falsch. Natürlich sind Vergewaltigungen oder entsprechende Anschuldigungen nicht normal. Aber offenbar ist es ja die Regel, bzw. 'normal', im Sinne der 30-60%, das eine vermeintliche Vergewaltigung gar nicht stattgefunden hat.Ich geb dir recht, sowas kann natürlich auch passieren.
Aber normal ist das nicht.
Wieso spielt das Geschlecht des Experten für dich eine Rolle? Wieder so ein Sexismus, wenn es um echte Frauenthemen gehe, da kann ein Mann ja gar nicht richtig mitreden und überhaupt was du so mitkriegst und im Internet liest.. das ist ja alles ganz anders in Wahrheit.Und deine Schätz-Zahlen von
männlichen Experten sind völlig überzogen und decken sich
nicht mit dem, was ich hier mitkriege und im Netz lese.
Hervorherbung durch mich. Denn offenbar gibt es einen extremen Missstand, wenn 30% oder mehr der Männer, die angeklagt werden, medizinisch nachweislich unschuldig sind, aber nur 3% freigesprochen werden? Wo ist der Aufschrei? Aber sind ja nur Männer, stimmt ja auch alles gar nicht und im Zweifel seien sie ja selber schuld, sehen wir hier ja gut am Beispiel Mandy.Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt.
Geh erstmal zu Wikipedia, bevor du scheiße Laberst.
Das ist eine Expertenschätzung, die ist im WissenschaftsbetriebIrgendwie verstehst du das falsch. Natürlich sind Vergewaltigungen oder entsprechende Anschuldigungen nicht normal. Aber offenbar ist es ja die Regel, bzw. 'normal', im Sinne der 30-60%, das eine vermeintliche Vergewaltigung gar nicht stattgefunden hat.
Es bleibt das Geschmäckle der Befangenheit. Aber ich will dir konzedieren, dassWieso spielt das Geschlecht des Experten für dich eine Rolle? Wieder so ein Sexismus, wenn es um echte Frauenthemen gehe, da kann ein Mann ja gar nicht richtig mitreden und überhaupt was du so mitkriegst und im Internet liest.. das ist ja alles ganz anders in Wahrheit.
Das ist schwierig. Da würde ich gern richtige, meinetwegen epidemiologische, Studien sehn.Halten wir nochmal was dagegen, um die Dramatik ganz deutlich zu machen:
Hervorherbung durch mich. Denn offenbar gibt es einen extremen Missstand, wenn 30% oder mehr der Männer, die angeklagt werden, medizinisch nachweislich unschuldig sind, aber nur 3% freigesprochen werden? Wo ist der Aufschrei?
Bist du verrückt? Ich wöllte ohne Männer nicht lebenAber sind ja nur Männer, stimmt ja auch alles gar nicht und im Zweifel seien sie ja selber schuld, sehen wir hier ja gut am Beispiel Mandy.
Nein, kein bisschen, nur innerhalb sexistischer Denkmuster, nach denen Männer nicht objektiv sein können, einfach weil sie Männer sind.Es bleibt das Geschmäckle der Befangenheit.
Ich schrieb 'medizinisch nachweislich unschuldig'. Das dir nicht klar ist, was ich meine kann ich mir nur damit erklären, dass du weder meine Beiträge, noch die Links richtig gelesen hast.Was heißt "medizinisch unschuldig"? Sowas gibts gar nicht!
Ja und Nein. Der Vertrag kommt vielmehr erst nach Erfüllung der sexuellen Dienstleistung zustande.Ein Vertrag über Prostitution ist für die Nutte keinesfalls bindend und sie ist nicht zur Erfüllung verpflichtet.
Keine Ahnung was du meinst, Zuhälterei ist in Deutschland verboten, du redest wohl von bspw. Mietverträge über die Zimmer in einem Bordell usw. Sexuelle Dienstleistungen sind in jedem Fall nicht Bestandteil dieser Verträge.Ebenso sind Verträge zwischen Nutte und Zuhälter nur über Ort und Dauer des Dienstes bindend, nicht aber auf die Erfüllung der orgasmischen Tätigkeit.
Dort gibt es ebenfalls "nur" Geld zurück (geht Richtung Investitionsschutz des betreibers).
Gleiches gilt für den Informed Consent (bevor wir uns an der Juristerei verstrickt haben) wollte ich darauf hinaus.
Eine Einwilligung zum Sex ist auch unterschrieben in dem Moment hinfällig, in dem sie nicht mehr will.
Sexuelle Nötigung ist afaik allerdings kein Delikt das eine rechtfertigende Einwilligung kennt, hier sollte durch die Einverständnis schon der Tatbestand ausgeschlossen werden.
Keine Ahnung was du meinst, Zuhälterei ist in Deutschland verboten, du redest wohl von bspw. Mietverträge über die Zimmer in einem Bordell usw. Sexuelle Dienstleistungen sind in jedem Fall nicht Bestandteil dieser Verträge.
DDas Dauerschuldverhältnis zwischen Bordellbetreiber und Prostituierten ist ein gemäß § 1 Satz 2 ProstG wirksamer Arbeits- bzw. Dienstvertrag. Vertragsgegenstand ist das Sichbereithalten der Prostituierten für die Erbringungen sexueller Handlungen. Auch dieser Vertrag ist, so die herrschende Meinung, nur einseitig verpflichtend. Möglichkeiten zur Einrede gegen die Entgeltforderung bestehen gemäß § 2 Satz 2 ProstG nur dann, wenn sich die Prostituierte nicht für die vereinbarte Zeitdauer bereitgehalten hat. Keine Einrede ist dagegen möglich, wenn es die Prostituierte abgelehnt hat, einem Kunden sexuelle Handlungen zu erbringen. Bei der Auswahl der Kunden und dem Angebot der Sexualpraktiken hat der Bordellbetreiber kein Weisungsrecht. Dagegen steht ihm ein Weisungsrecht in Bezug auf Ort und Zeitraum des Sichbereithaltens zu.
Schon, ich will aber unrichtige Sachen nicht einfach so stehen lassen. Trotz deines arroganten Gehabes gebe ich die Hoffnung nicht auf dass auch du am Ende dieses Exkurses zu einer Erkenntnis gelangt bist.Lass uns das wirklich lassen - Es ist nun wirklich für die Sache unwichtig. Bei dem wichtigen Dingen, sind wir uns ja einig.
Hier tritt genau das Phänomen auf was ich auch bei Reichsbürgern immer beobachte: Man googelt ein bisschen, liest zwei, drei Sätze eines Wikipedia-Artikels und schon ist man ein gestandener Jurist. Hättest du den Artikel aus dem du selber zitiert hast gelesen, und nicht nur den ersten Absatz zitiert wäre dir dieser Fehler möglicherweise nicht unterlaufen. "Willenserklärung" ist zunächst mal ein juristischer Fachbegriff. In (deiner) Laienssphäre mag es nahe liegen letztlich alles was auf einen Willensentschluss zurückzuführen ist unter diesen Begriff zu subsumieren, das ist aber grob falsch. Schon der erste Satz des Artikels hätte dich zum Nachdenken bringen müssen, heißt es doch:Ich wollte das Vertrag/Willenserklärung ding eigentlich lassen, aber klar geht von dem Mann eine Willenserklärung aus. schließlich will er ja mit ihr schlafen.
Die reine Vorlage stellt die Willenserklärung da.
Welchen Rechtserfolg beabsichtigt aber nun der Mann? Richtig, keinen. Genauso wenig wie die Frau. Es kommt ja auch kein Vertrag zustande wenn wir beide uns zum Bier trinken verabreden, obwohl wir beide das aus freiem Willen heraus tun.Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lateinisch declaratio voluntatis) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die Kundgabe (Erklärung) des Willens einer Person, die einen Rechtserfolg beabsichtigt.
Deine ganze Argumentation basiert auf der falschen Annahme, bei der Zustimmung - in dem Fall der Frau - zum GV handele es sich um eine Willenserklärung, dem ist nicht so.Das sagte ich, darauf basiert ja meine ganze Argumentation, dass diese Willenserklärung juristisch nichtig ist, wenn sie plötzlich nicht mehr will