sia
gesperrt
Na ja, gut dass man vor Gericht lügen kann wie gedruckt 

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Bevor jetzt hier immer von Gerichten geschrieben wird: Beleidigungen benötigen in erster Linie den Vorsatz. Der wäre nur dann gegeben, wenn TE gegenüber der dann vielleicht gerufenen Polizei angibt, den Aufkleber zum Zwecke der Beleidigung der Nachbarn angeklebt zu haben, und dass er sich weigert, den Aufkleber wieder abzumachen.
.. ein beleidigungsdelikt kann durch das stellen eines strafantrags durch den beleidigten (privatklage) direkt beim gericht landen - was hat die polizei damit zu tun? beweise sichern kann der betroffene selbst und ein paar fotos und zeugenaussagen zum gericht schicken.. und das gericht wird sich den fall auch überhaupt nur dann ansehen, wenn es hinweise auf die täterschaft des beschuldigten gibt, z.b. wenn der aufkleber an seinem eigentum angebracht ist oder wenn der beschuldigte beim anbringen beobachtet oder gefilmt wurde.. falls es dann wirklich zur anklage kommt, kann der beschuldigte die täterschaft leugnen (wenn er nicht beobachtet wurde), dann wird die klage abgewiesen wenn es keine weiteren beweise gibt und fertig.. ggf. wird er aufgefordert, die beleidigung zu beseitigen, wenn sie an seinem eigentum klebt, und bei einer weigerung greift dann wahrscheinlich sowas wie eine störerhaftung.. (NB: muss eigentlich ein hausbesitzer, dessen hauswand von unbekannten mit hakenkreuzen beschmiert wurde, diese ab kenntnisnahme beseitigen? ich meine ja..)Ne das darfst du rechtlich nicht. Die könnten dich anzeigen, weil es keine Kollektiv-Beleidigung ist, sondern eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung. In jedem Fall ein Werturteil!