FCK Hier Buchstaben einsetzen - Rechtlich unbedenklich?

Bevor jetzt hier immer von Gerichten geschrieben wird: Beleidigungen benötigen in erster Linie den Vorsatz. Der wäre nur dann gegeben, wenn TE gegenüber der dann vielleicht gerufenen Polizei angibt, den Aufkleber zum Zwecke der Beleidigung der Nachbarn angeklebt zu haben, und dass er sich weigert, den Aufkleber wieder abzumachen.

ich habe eigentlich nichts von polizei gesagt :confused:.. ein beleidigungsdelikt kann durch das stellen eines strafantrags durch den beleidigten (privatklage) direkt beim gericht landen - was hat die polizei damit zu tun? beweise sichern kann der betroffene selbst und ein paar fotos und zeugenaussagen zum gericht schicken.. und das gericht wird sich den fall auch überhaupt nur dann ansehen, wenn es hinweise auf die täterschaft des beschuldigten gibt, z.b. wenn der aufkleber an seinem eigentum angebracht ist oder wenn der beschuldigte beim anbringen beobachtet oder gefilmt wurde.. falls es dann wirklich zur anklage kommt, kann der beschuldigte die täterschaft leugnen (wenn er nicht beobachtet wurde), dann wird die klage abgewiesen wenn es keine weiteren beweise gibt und fertig.. ggf. wird er aufgefordert, die beleidigung zu beseitigen, wenn sie an seinem eigentum klebt, und bei einer weigerung greift dann wahrscheinlich sowas wie eine störerhaftung.. (NB: muss eigentlich ein hausbesitzer, dessen hauswand von unbekannten mit hakenkreuzen beschmiert wurde, diese ab kenntnisnahme beseitigen? ich meine ja..)

der beleidigte kann natürlich aber auch erst bei der polizei anzeige erstatten; dieser wird dann nachgegangen oder nicht, je nachdem, ob es hinweise auf die täterschaft des beschuldigten gibt.. ob die polizei den beschuldigten bittet, den aufkleber abzumachen, ist irrelevant für ein mögliches strafverfahren, weil die tat ja bereits begangen wurde.. und dass die polizei wahrscheinlich besseres zu tun hat und deshalb "mangels anfangsverdacht" garnicht erst ermitteln wird, wurde bereits gesagt.. unabhängig davon kann der beleidigte trotzdem selbst einen strafantrag stellen, den das gericht zumidnest bearbeiten muss..
 
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Ok!
Ist ja eine richtige Diskussion hier geworden.

Ich habe mal den Freund meiner Cousine gefragt, der ist Anwalt und seine Antwort war:
Ne das darfst du rechtlich nicht. Die könnten dich anzeigen, weil es keine Kollektiv-Beleidigung ist, sondern eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung. In jedem Fall ein Werturteil!
 
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