FCK Hier Buchstaben einsetzen - Rechtlich unbedenklich?

Was heißt denn gefühlte Beleidigung?

Beleidigungen sind immer gefühlt. Die Frage ist, ob das für andere nachvollziehbar ist. Und nicht für irgendwelche andere, sondern für die Justiz.

"ACAB" wurde schon als Beleidigung gesehen, dabei hat es für die meisten nicht einmal eine Bedeutung.

Keine Ahnung, was Du immer mit dem öffentlichen Interesse willst.
 
Wir drehen uns im Kreis. Ich bin wie gesagt keine Anwältin, war aber 12 Jahre Rechtsanwaltsfachangestellte. Das was ich geschrieben habe leite ich von dem ab, was ich in den 12 Jahren an ähnlich gearteten Fällen erlebt habe. Kann ja auch komplett falsch sein, glaub ich aber nicht ;)
 
Das hat ja nichts mit Glauben zu tun. Was Antragsdelikte sind, kann man ja nachlesen.
 
Oder einfach mal, was Beleidigungen sind.

Wie gesagt, ich wurde gefragt und ich habe nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet, mehr ist das nicht.
 
Ich weiß. In einer Korrektur liegt ja auch kein Vorwurf.
 
Es gibt bessere und unauffälligere Methoden sich gegen Arsc***** zu wehren als sowas.
 
Ich schätze Dich so ein, daß Du einerseits niemandem verraten würdest, wo Du wohnst, andererseits solche Nachbarn einfach verschwinden lassen würdest.
 
Oder einfach mal, was Beleidigungen sind.

was beleidigungen sind, kann nur ein richter entscheiden, unabhängig von der eigentlichen sachlage oder öffentlichem interesse.. der "beleidigte" muss einen strafantrag stellen und wenn es tatsächlich humbug ist, kann der richter das sofort abschmettern, oder es kommt eben zu verhandlung und der richter kann nach tageslaune entscheiden, ob eine buchstabenkombination eine beleidigung darstellt und wie sehr der bösewicht dafür bestraft werden soll..
 
was beleidigungen sind, kann nur ein richter entscheiden, unabhängig von der eigentlichen sachlage oder öffentlichem interesse.. der "beleidigte" muss einen strafantrag stellen und wenn es tatsächlich humbug ist, kann der richter das sofort abschmettern, oder es kommt eben zu verhandlung und der richter kann nach tageslaune entscheiden, ob eine buchstabenkombination eine beleidigung darstellt und wie sehr der bösewicht dafür bestraft werden soll..

Bevor jetzt hier immer von Gerichten geschrieben wird: Beleidigungen benötigen in erster Linie den Vorsatz. Der wäre nur dann gegeben, wenn TE gegenüber der dann vielleicht gerufenen Polizei angibt, den Aufkleber zum Zwecke der Beleidigung der Nachbarn angeklebt zu haben, und dass er sich weigert, den Aufkleber wieder abzumachen. Das lese ich aus dem Eingangspost aber so nicht raus. Die Polizei wird den TE auffordern den Aufkleber abzumachen und dann sind die weg. Es geht doch jetzt hier nur darum, was passieren wird, wenn man sich so einen Aufkleber an den Briefkasten batscht. Die "Opfer" müssten ja sowieso erstmal nachweisen, dass der TE den Aufkleber selbst rangeklebt hat. Und dann müssten sie noch beweisen, dass der Aufkleber grob vorsätzlich angebracht wurde. Ich weiß nicht wie euer Szenario aussehen soll:

Polizei: Sorgen Sie bitte dafür, dass der Aufkleber unverzüglich entfernt wird.
TE: Ja klar, schon dabei...
Polizei: ABER, Ob Sie es nun waren oder nicht und ob Sie damit nun beleidigen wollen oder nicht, wir müssen natürlich den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, denn der Strafrichter muss jetzt erstmal entscheiden, ob dieser Aufkleber eine grobe Beleidigung darstellt.
TE: Aber ich wusste ja gar nicht, dass er beleidigt, ich fand die Farben so schön. Und sehen Sie, er ist ja auch schon fast ab...
Polizei: Na Herr X, darum gehts ja jetzt nicht. Jeder Anruf bei uns muss natürlich vor Gericht...

Also, ich weiß nicht wo ihr wohnt, aber na gut, ich nehm das jetzt mal so hin ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es bleibt aber unklar, warum die ignorierst, was Kapitän schreibt. Oder wieso sollte die Polizei das an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.. wegen öffentlichem Interesse? :D
Und wer ruft die Polizei wegen einem Aufkleber? :D
 
Deshalb schrieb ich: "... der dann vielleicht gerufenen Polizei..." Wenn sie dann doch erscheinen sollte, wird sie natürlich so eine Äußerung tätigen. Welche sonst? Natürlich immer noch mit eurem Hintergrund, dass der Aufkleber eine strafbare Handlung ist.
 
Die Polizei nimmt bei einer Straftat keine Anzeige auf, sondern weist den mutmaßlichen Täter an, die Spuren/Beweise zu beseitigen.

Stimmt. Das klingt plausibel.
 
Ohjeh.. Was beweist denn bitte der Aufkleber bei dieser "Straftat"? Dass irgend jemand schlau genug war das Papier hinten drauf abzuziehen?

Was möchtest du denn insgesamt eigentlich hier sagen? Ich fass mal zusammen:

Ich: Sowas kommt nicht vor Gericht
Du: wohl
Ich: Es kommt wahrscheinlich nicht mal die Polizei
Du: Es kommt wahrscheinlich nicht mal die Polizei
Ich: Die Beleidigung muss entfernt werden
Du: Die Beleidigung muss füs Gericht bleiben, als Beweis. Macht Sinn, eine Straftat zu belassen. Wenn man bei einem Kaufhaus ein Fenster einschmeisst sollte man es lieber auch bis nach dem Gerichtsverfahren kaputt lassen.

Kann ich nicht nachvollziehen. Wie kommt denn deiner Meinung nach diese Straftat zum Gericht? Wo stellst du denn Anzeigen, wenn nicht bei der Polizei? Fährst du bei jeder Unstimmigkeit selbst zum Gericht? Ich frag nur aus Neugier. Oder just trolling?

--- [2018-04-21 12:40 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Ok noch einen, dann höre ich auch auf, aber du hast mich grad auf ne Klasse Idee gebracht, vielleicht wäre das auch was für den TE.

Ich lass meinen Hund vor die Wohnungstür meiner Nachbarn kacken. Die mag ich nämlich auch nicht. Dann steck ich ein Fähnchen rein, auf dem steht: "So riecht ihr!" Eine Beleidigung.

Ich nehm die Strafe voll gern in Kauf, denn die Nachbarn oder ich dürfen den Haufen ja nicht wegmachen wegen Beweise/Spuren :D
 
Wenn sich jemand dadurch beleidigt fühlt, erstattet er Anzeige bei der Polizei, er tätigt keinen Notruf.
Und ja, Gerichte entscheiden darüber, wie weit hier objektiv eine Beleidigung vorliegt.
Und solange dies nicht geschehen ist, darf der Kleber dran bleiben.

Es gibt i.ü. etwas, was sich Beweissicherung nennt. Der Tatort muß nicht in dem Zustand bleiben.
Spielt aber keine Rolle, weil ja nicht die Polizei entscheidet, ob der Aufkleber eine Straftat darstellt.
 
Entschuldigung, aber das klingt für mich wie selbst ausgedacht. Und du erklärst immer noch nicht, wie eine Anzeige bei Gericht landet, wenn die Polizei gar nicht rauskommt wegen einem Aufkleber. Und was hat das ganze mit dem Notruf zu tun? Ach egal, ich bin hier jetzt wirklich raus.

Lieber TE, falls du das ganze doch durchziehen solltest, lass mich bitte wissen was dir dann passiert ist, würde mich wirklich interessieren ;)
 
Man geht zur Polizei und gibt dort die Anzeige auf. Die machen dafür keine Hausbesuche.
 
Dafür gibt es ja Aussagen bei Polizisten und Gerichten:
"Warum haben Sie den Aufkleber dahin geklebt?"
"Ja weil der Nachbar seinen Hund jeden Tag in meinen Garten kacken lässt."
Peng, Tat zugegeben :D.

Ob ein Richter ohne so eine Selbstbelastung glauben würde, dass das jemand anders war? Keine Ahnung :unknown:
 
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