Fällt sowas unter Garantie ?

Smuji

Neu angemeldet
Registriert
18 Juli 2013
Beiträge
31
Hallo,

ich habe mir vor nem Jahr einen Dremel geholt. Einen wie diesen hier

nun ist bei dieser teleskopverlängerung innen drinnen die welle gebrochen. warum auch immer...durch normale benutzung.


kann man in diesem fall von der garantie gebrauch machen ?


grüße smuji
 
ähm. erstmal sollte man hier zwischen garantie und gewährleistung unterscheiden. der link verweist auf einen artikel, der als gebraucht und von privat verkauft wird.

wenn es "Einen wie diesen hier" war und man sich "vor nem Jahr einen Dremel geholt" hat, dann kann man sowohl garantie als auch gewährleistung vergessen.
 
wenn Dremel Garantie gibt und das Teil nicht davon ausgeschlossen ist und man nen Kaufbelege hat, dann vielleicht schon.
Ich würde sowas aber erstmal mit dem Laden besprechen in dem ich das Teil gekauft habe, dann falls über die nichts geht, direkt mit Dremel, dann wenn die Probleme machen kann man sich in nem Forum ausheulen.
 
Wenn du keine Ahnung hast, halte dich bitte raus. Danke!
Ehm ja..du mich auch, nimm ein Tampon. Wenn du es besser wüsstest dann würdest du die absolut unanstrebbare Antwort geben. Du scheinst es aber nicht zu wissen, also mach dich nicht zur Witzfigur.

..aber das schaffst du auch drüben, KatzeSuessSauer.



Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken. Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Händlers oder Herstellers, die über den Kaufvertrag hinaus geht. Es gibt dabei die unterschiedlichsten Formen von Garantien:
.....)

Quelle:
 
Wenn die Garantie beim Kauf ausdrücklich nicht verkürzt oder ausgeschlossen wurde, dann gilt die übliche Garantiefrist.

Es gibt keine "übliche Garantiefrist", man muss als Händler und Hersteller auch nichts ausschließen. Garantie ist absolut freiwillig und muss deshalb nicht ausgeschlossen werden, wenn sie nicht gelten soll. :m
Und falls du die Gewährleistung meintest, ist das ebenso schwachsinnig. Beim Verbrauchsgüterkauf kann selbige weder durch AGB noch durch Individualabrede verkürzt, ausgeschlossen o.ä. werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei privaten Ebayverkäufen kann eine Gewährleistung sehr wohl ausgeschlossen werden.
 
Hat der TS den Artikel über EBay gekauft?

Einen Dremel wie diesen hier könnte nur zur Veranschaulichung dienen...
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #12
hey danke erstmal.

ja habe den artikel NEU aus einem ebayshop gekauft. kann aber auch ein anderer internetshop sein. muss am we mal die rechnung raussuchen.


der link ist nicht mein dremel, sondern nur ein bild um zu zeigen was gemeint ist.
 
Es wäre schon entscheidend zu wissen, ob du den Artikel von einem Privatanbieter (Ebay) oder einem Unternehmer (Online-Shop) gekauft hast.
 
Naja die Beweislastumkehr ist leider schon verjährt, d.h. der TS muss "beweisen" das der Schaden nicht durch unsachgemäße Bedienung usw. zustande gekommen ist, dann kann er auch Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag, in dieser Reihenfolge) geltend machen. Prinzipiell aber einfach mal dem Shopbetreiber schreiben und reklamieren.
 
1. Eine Beweislastumkehr "verjährt" nicht in diesem Sinne, sondern gilt einfach nur für einen Zeitraum von 6 Monaten.
2. "Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag, in dieser Reihenfolge" -> falsch.
3. Der Threadersteller fragte eindeutig nach der Garantie, nicht nach der Gewährleistung. ist somit ohnehin irrelevant!
 
Eieiei... Kindergarten hier... :rolleyes:

Die Garantiebedingungen sind hier nachzulesen:
Auf Basis der hier genannten Infos wird dir aber niemand beantworten können, ob dein konkreter Fall tatsächlich unter die Dremel Garantie fällt oder nicht. Da du eine Fehlbedienung ausschließt und du noch innerhalb des 24-monatigen Zeitraums liegst, würde ich prinzipiell "müsste eigentlich klappen" sagen. Aber ich bin kein Hellseher, genauso gut könnte es "gebrauchsbedingter oder natürlicher Verschleiß" sein...

PS: Thread bitte umbenennen in "Deathmath: Halbwissen vs. Korinthenkacker" :coffee:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben