Seonendseounli
Dummes Zeug
- Registriert
- 27 Aug. 2013
- Beiträge
- 1.885
1. Eine Beweislastumkehr "verjährt" nicht in diesem Sinne, sondern gilt einfach nur für einen Zeitraum von 6 Monaten.
2. "Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Vertrag, in dieser Reihenfolge" -> falsch.
3. Der Threadersteller fragte eindeutig nach der Garantie, nicht nach der Gewährleistung. ist somit ohnehin irrelevant!
1. Ich denke es ist klar was ich damit zum Ausdruck bringen wollte.
2. Primat der Nacherfüllung, davon schon mal was gehört? Nein, dann bitte Klappe halten.
3. Ich denke doch dem TS kam es darauf an ob er IRGENDWELCHE Rechte geltend machen könnte. Des weiteren wird Garantie und Gewährleistung oft durcheinander gebracht, kam in dem Thread bis jetzt ja auch zum Vorschein.