Fälligkeit ab Erhalt - Frage

TheOnly1

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Moin,
aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage zu folgendem Szenario:
Zwei Personen kaufen gemeinschaftlich ein Haus. Der Notar schickt wie vereinbart zwei Schreiben raus, dass der Kaufpreis nun binnen X Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu zahlen ist.
Person A bekommt das Schreiben zB am 10.01., Person B aber erst am 14.01. (warum auch immer).
Auf welches Datum bezieht sich dann die Fälligkeit?
Nach meinem Verständnis auf den 14., weil mMn alle Vertragspartner vollumfänglich informiert zu sein haben.

Aber ist das wirklich so? Hat da jemand her Ahnung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir wurde damals ein festes Datum genannt und nicht nach Tag XY mit dem Eintreffen des Briefes.
Meist ist es ja auch so, dass die Finanzielle Geschichte mit der Bank (was ja parallel dazu läuft) deutlich länger dauert, als die besagten 10 Tage.
 
Bin kein Jurist, arbeite aber eng mit einem Notar zusammen. Leider ist er noch bis Ende Januar im Urlaub.
Kenne wie Sibi ebenfalls nur feste Zahlungsziele. Da der spätere Eingang beweisbar ist und nicht nur behauptet wird, kann nach meiner Logik die Frist erst ab diesem Datum starten.

Würde einfach beim Notar nachfragen.
 
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  • #6
Danke schon mal für eurer Einschätzungen.
Das Problem IST der Notar...das komplette Ding zu erklären würde jetzt den Rahmen sprengen, aber weil der Notar eine Sache vermasselt hat, die die auszahlende Bank zum Auszahlen benötigt und das jetzt erst noch beschafft werden muss, könnte es sein, dass wir die Fälligkeit reißen, WENN vom ersten Datum ausgegangen wird. Beim zweiten würde es wohl noch passen.
 
Dann sollte Person A das Schreiben tief in eine Schublade legen und Person B Brief und Beleg wie eine Monstranz vor sich hertragen. ;)
Die X-Tage-Frist erscheint mir unprofessionell, da am WE nichts verbucht wird.
 
(Ab-)gebucht wird schon, es kommt halt noch nicht an.

Dürfte aber egal sein, weil bei Fristen sich der letzte Tag verschiebt, wenn dieser kein Werktag (im Sinne Mo-Fr) ist.
Im Übrigen teile ich die Ansicht, daß nur der vollständige Erhalt gemeint sein kann, also wenn Alle das Schreiben erhalten haben.
 
Ich kann mir gut vorstellen, dass die erste Frist gilt.
Z.B. weil davon auszugehen ist, dass die beiden Käufer auch Kontakt miteinander haben. Oder weil sowieso jeder einzeln vollständig drin hängt und nicht jeweils einer zu 50%.
 
Ist ja alles sehr spekulativ.
Aber ausgehend davon, dass die Frist läuft, sobald die andere Partei in Kenntniss gesetzt wurde kann ich mir durchaus vorstellen, dass eben nicht jeder Vertreter der Partei einzeln in Kenntniss gesetzt werden muss.
 
@BurnerR: Logik ist nicht wirklich Dein Ding, gelle? Sonst würdest Du Dir nicht selbst widersprechen. Rechtlich betrachtet müssen A und B sich nicht kennen. Es legt sich auch niemand in die Bettritze.
 
Sachlicher Umgangston ist nicht dein Stärke oder? Lad deinen privaten Ballast einfach woanders ab.
 
@BurnerR: Das ausgerechnet von Dir und der notorische Rechthaber klatscht dazu. Plappert doch einfach jeden Thread kaputt und die Veranstaltung in die Lächerlichkeit. Ich bin raus.
 
Sei informierter, dann hast Du vielleicht auch irgend wann einmal Recht.
 
Ich kann mir gut vorstellen, dass die erste Frist gilt.
Z.B. weil davon auszugehen ist, dass die beiden Käufer auch Kontakt miteinander haben. Oder weil sowieso jeder einzeln vollständig drin hängt und nicht jeweils einer zu 50%.

In der Juristerei geht es recht selten darum, wovon auszugehen ist, sondern gerade was solche Fristen anbetrifft, nur um Fakten. Habe da auch am eigenen Leib zwei Fälle gehabt, in der ich nur vor Gericht eine Kleinigkeit erwähnen musste, und schon waren beide Fälle erledigt...für mich.

EIn Beispiel nenne ich mal: Ein Anwalt, den ich für eine Vertretung beauftragt habe, schickt mir eine Rechnung zwei Wochen vor der Verhandlung. Ohne mich in Verzug zu setzen, ergo: 1 Monat Zeit zu zahlen bzw 30 Tage. Drei Tage vor der Verhandlung verlangt er auf einmal das Geld, sonst würde er das Mandat niederlegen. Ich habe ihn nicht bezahlt, er legte das Mandat nieder. Ich habe ihn dann gar nicht bezahlt. Vor Gericht habe ich mich dann selber vertreten und dann dennoch "gewonnen" bzw erstritten, was ich erstreiten wollte.

Dann kam eine andere Rechnung mit direkter Androhung von Mahnbescheid und Anzeige wegen Leistungskreditbetrug. Hab ich ihn machen lassen: Mahnbescheid widersprochen, Strafantrag ebenfalls. Vor Gericht habe ich dann auf die Frage, warum ich denn nicht bezahlt hätte, nur erwähnt, dass ich doch gar nicht in Verzug war (hatte ich übrigens im Vorfeld nicht erwähnt, weil ich davon ausgegangen bin, dass dies ohnehin offensichtlich war...war es aber scheinbar nicht). Die Richterin schaute in die Akten, sah, dass das stimme: Fall eingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Boomer: Könnte es mir leicht machen und Dich einfach imitieren.
Vielleicht später, wenn ich in Rente bin und einsam und verlassen hause.
 
Überweise überweist man bei Immobiliengeschäften den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern auf ein Anderkonto des Treuhänders, also hier an den besagten Notar. Er hätte dann auch die A-Karte gezogen und die Verspätung zu verantworten.

@TheOnly1: Deute ich es richtig, dass ihr direkt an den Verkäufer löhnt?
 
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