Fälligkeit ab Erhalt - Frage

  • Thread Starter Thread Starter
  • #21
Wir fahren gleich zum Verkäufer und reden mit dem. Der macht -an sich- einen relativ entspannten Eindruck.
Theoretisch wären (laut Vertrag) tägliche Strafzinsen fällig, die wir dem Verkäufer zahlen müssten und letztlich könnte er sogar die Zwangsvollstreckung beantragen. DAS macht mMn aber KEINEN Sinn für ihn, sowas dauert ja ewig und er braucht das Geld wiederum für seinen Neubau. Von daher mache ich mir DIESBEZÜGLICH erstmal keine größeren Sorgen, die Strafzinsen könnte er aber natürlich einfordern. Aber mal schaun, was der gleich sagt.

Das Geld geht laut Aufforderung auf drei verschiedene Konten. Warum weiß ich gar nicht genau.
 
@TheOnly1: Der Verkäufer will verkaufen, also vergesst die Vollstreckung.
Hätte dennoch den Notar konsultiert. Auch wenn bzw. gerade weil er ein Teil des Problems ist, kann er euch klar sagen, welcher der Termine gilt.
Drücke euch die Daumen, dass alles ohne Probleme über die Bühne geht.
 


Afaik braucht der keine Zwangsvollstreckung (vor Gericht) zu beantragen sondern bei einer Notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfungsklausel im Vertrag hat er bereits einen vollstreckbaren Titel. Also könnte er direkt mit einem Gerichtsvollzieher anrücken.
Da ihr ja aber nicht zahlungsunwillig seid, ist das tatsächlich nicht sinnvoll.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #24
Hätte dennoch den Notar konsultiert. Auch wenn bzw. gerade weil er ein Teil des Problems ist, kann er euch klar sagen, welcher der Termine gilt.
Oh wir haben den Notar kontaktiert, wir haben ihn sehr nachdrücklich kontaktiert...sogar persönlich. :D
Funfact: Er wollte sich dazu welches Datum nun gilt nicht konkret äußern. :unknown:

Naja...ist auch egal, denn:
Wir haben uns ja gestern mit dem Verkäufer getroffen und alles geklärt. Der will keinen Ärger machen. Dafür haben wir ihm zugestanden, dass der nen Monat länger zum Ausziehen kriegt.

Eines ist aber auch klar:
Uns sind durch den ganzen Quatsch sicherlich bereits vierstellige Kosten entstanden. Ich werde das auf jeden Fall mal nem Anwalt zur Einschätzung vorlegen und mal gucken was der dazu sagt.
 
Zurück
Oben