[Politik und Gesellschaft] Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigungen

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Das neueste Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird vermutlich weitreichende Folgen für die europäische Internetnutzung haben. Wird man im Internetforum eines kommerziellen Betreibers beleidigt, so kann man von selbigem Schadensersatz einfordern. Auch dann, wenn die Beiträge auf Wunsch entfernt wurden.

Hintergrund des Urteils war ein Streit zwischen dem estnischen Nachrichtenportal Delfi.ee und dem Betreiber einer estnischen Fährgesellschaft. Selbige änderte im Januar 2006 die Routen zu bestimmten Inseln, wodurch Eis gebrochen wurde, welches eigentlich für Eisstraßen hätte benutzt werden sollen um es Inselbewohnern zu ermöglichen, mit dem eigenen Auto über das Meer zu fahren. In den Kommentaren eines dazu erschienenen Artikel unter Delfi.ee wurden Vertreter der Fährgesellschaft beschimpft und zur Gewalt gegen den Betreiber der Fährgesellschaft aufgerufen. Selbige Kommentare wurden nach einem Hinweis durch Delfi.ee entfernt.

Doch dem Besitzer des Fährunternehmens reichte das nicht. Er klagte vor einem Zivilgericht und ihm wurden 320,- € Schadensersatz zugesprochen. Gegen selbige Entschädigungsforderung ging Delfi.ee vor und unterlag wiederum beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Kommentare nicht schnell genug entfernt wurden und es sich bei Delfi.ee um ein kommerzielles Nachrichtenangebot handle, nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform".


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Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

Bitte um Aufklärung. Überschrift sagt "Forenbetreiber haften" aber text sagt was ganz anderes.
 
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  • #3
Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

Zugegebenermaßen hab ich die Formulierung bei Spiegel etwas übernommen, ohne mir darüber weitere Gedanken darüber zu machen. Im Prinzip handelt es sich um die Kommentarfunktion der Newsseite, welche man imho auch als Internetforum auslegen kann. Im Prinzip passiert dort auch nichts anderes als hier in einem Newsthread.
 
Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Kommentare nicht schnell genug entfernt wurden und es sich bei Delfi.ee um ein kommerzielles Nachrichtenangebot handle, nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform".
Immerhin, das hätte sonst eine ordentliche Abmahnwelle gegeben...
 
Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

Geht wirklich nur um kommerzielle Newsseiten und darum, dass sie beleidigende Inhalte entweder von vornherein unterbinden (Beiträge nach Sichtung freischalten) oder sehr zeitnah löschen.
Hat mit dem normalen Forenbetrieb nichts zu tun.
 
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  • #6
Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

Nunja, die Frage ist immer noch, wie weit man das auslegen kann. Nehmen wir z. B. sowas wie gulli, wo die Kommentarfunktion ein eigenes Forum ist. Auch das ist eine kommerzielle Newsseite. Würde nun sagen, dass die da sehr wohl drunterfallen, im schlechtesten Fall sogar mit dem kompletten Forum. Die Formulierung ist imho sehr schwammig, so dass man alles mögliche da drunterstellen kann.
 
Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

Und bei Play3.
 
Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

dass[..]es sich bei Delfi.ee um ein kommerzielles Nachrichtenangebot handle, nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform".
Kann sich auf den Newsseiten nicht auch jeder ein Benutzerkonto anlegen und drauflos husten? Man sieht das doch auch an den Kommentaren dort teilweise, dass das ein durchwachsenes Publikum ist:D


Und ab wie vielen Seitenbesuchern pro Tag muss man dann wie schnell reagieren? Was ist mit Blogs, wo irgendwelche Freizeit-Reporter berichten? Sind die schon kommerziell, wenn die Werbung schalten?

Irgendwie hat die Internet-Juristerei immer so ne gummiartige Konsistenz
 
Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

schreibt Kupferstecher Solmecke, dass dieses Urteil noch keine unmittelbare Auswirkungen auf deutsche Forenbetreiber hat.

Nach seinen Ausführungen müsste jemand nochmal in ähnlicher Sache bis zum BGH ziehen.

Gruß
Baer
 
Re: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haften bei Beleidigun

Wichtig ist dabei, dass die Entscheidung des EGMR nur für professionelle Nachrichtenportale gilt, die aktiv ihre Leser auffordern die Artikel zu kommentieren.
Aha! Ist so ja auch nicht unsinnvoll. Wenn ich Nachrichtenartikel produziere und den Usern anbiete da was drunter zu schreiben und ich denen sage "sagt was dazu!" muss ich auch nachschauen was da geschrieben wird und das es im (rechtlichen) Rahmen bleibt. Und kann mich in dem Fall nicht auf "wenn sich keiner meldet wird schon alles ok sein" berufen.
Anders bei einem Forum wo in erster Linie die Infrastruktur zum Austausch angeboten wird.
 
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