Das LG Tübingen bezweifelt dass die seit 2013 in der BRD geltende geräteunabhängige Rundfunkgebühr mit EU-Recht vereinbar ist.
Aus diesem Grund hat es mehrere Vollstreckungsverfahren im Auftrag des SWR ausgesetzt und beim EUGH ein Rechtsgutachten angefordert.
Allerdings dauert ein solches durchschnittlich 15 Monate
Aus diesem Grund hat es mehrere Vollstreckungsverfahren im Auftrag des SWR ausgesetzt und beim EUGH ein Rechtsgutachten angefordert.
Allerdings dauert ein solches durchschnittlich 15 Monate
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