[Politik und Gesellschaft] EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Am heutigen Vormittag wird über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Geklärt werden soll die Rechtmäßigkeit und ob Provider mindestens ein halbes Jahr lang speichern müssen, wer mit wem wann von wo aus kommuniziert hat. Entsprechend muss auch die Bundesregierung reagieren.

Quelle:
 
Kein neues Gesetz in dieser Legislaturperiode. Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst in Deutschland vom Tisch.

Der Name ist vom Tisch, die Sache nicht unbedingt.

Vorsicht, nicht übermütig werden!!!!!!!!!

Wir hatten das doch schon mal, dass Vorratsdatenspeicherung verboten war.

Aber zu Abrechnungszwecken durften die Provider Verbindungsdaten speichern, und wenn die Daten beim Provider gespeichert sind, muss der Provider sie auf Gerichtsbeschluss auch herausrücken.

Je nach Provider waren die Zeiträume damals verschieden, manche speicherten ein halbes Jahr.

Ein Bekannter von mit ist deshalb auf die Nase gefallen.
 
Richtig.

Im Internet gibt es keinen absolut zuverlässigen Schutz vor Entdeckung.

Man sollte sich stets so verhalten, dass das Risiko überschaubar bleibt, falls man erwischt wird.
 


Gibt es dort so viele Pädophile?

Who knows? Aber wenn nach gewissen Politikern/Polizeisprechern geht muss am besten alles überwacht werden (außer natürlich sie selbst, wo kämen wir da hin wenn wir Staat und Ordnungsmacht nicht mehr trauen könnten)für optimale Verbrechensbekämpfung.
Interessantes Detail am Rande: wenn ich mich richtig erinnere haben Journalisten da mal Drogenabstriche auf den Toiletten gemacht und Konzentrationen in 10 oder 100facher Höhe verglichen mit Bahnhofstoiletten gefunden. Nach dem Bericht wurde natürlich hart durchgegriffen - und den Journalisten dauerhaftes Hausverbot erteilt.

MfG
Mr. J
 
Gue Nachricht aus dem Lande der Ösis.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun mit sofortiger Wirkung die Vorratsdatenspeicherung in Österreich für rechtswidrig erklärt. Bemerkenswert, die Verfassungsrichter haben der Regierung keine Übergangsfrist gewährt!
Das bedeutet im Klartext, sofort nach Veröffentlichung des Urteils ist die Vorratsdatenspeicherung einzustellen.

Gericht in Wien kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Verfassungsgericht hält die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig. Österreich setzt damit – klarer als Deutschland – ein Zeichen für Datenschutz.

Die Gesetze widersprächen sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz als auch dem Recht auf Privat- und Familienleben, sagte Gerhart Holzinger, Präsident der Österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft bei der Verkündung der Entscheidung in Wien. Sämtliche Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz seien sofort außer Kraft zu setzen.

 
Na, da schau her, die Komission ist noch nicht mal im Amt und schon kommen sie wieder mit der VDS angekrochen!

Designierter EU-Innenkommissar plant neue Regeln zur Vorratsdatenspeicherung

Dimitris Avramopoulos, der in der neuen EU-Kommission für Migration und Innenpolitik zuständig sein soll, hat das EuGH-Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung als Zäsur bezeichnet – und will einen neuen Anlauf wagen.

In seiner schriftlichen Antwort auf Fragen der Abgeordneten hatte Avramopoulos vorab bereits ausgeführt, dass "die Verfügbarkeit elektronischer Kommunikationsdaten ein entscheidendes Werkzeug für die Strafverfolgung" darstelle. Die europäische Gesetzgebung müsse der Polizei im digitalen Zeitalter die notwendigen Werkzeuge in die Hand geben, um Terrorismus und schwere Verbrechen einschließlich Cybercrime unter voller Beachtung des Rechts auf Privatsphäre bekämpfen zu können.

 
Habe da was noch nicht ganz verstanden, wenn Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU gekippt wurden, wieso kam 2013 die Bestandsdatenauskunft? Ich habe mal nachgeschaut, die Bestandsdaten erfassen auch die Speicherung der IP Nummer im Internet und können angeblich in einer Dateiabfrage von Behörden abgefragt werden und führen so zu der Person die diese IP Nummer verwendet haben soll?

Wenn dem so ist, wäre die Vorratsdatenspeicherung doch umsonst gestoppt worden. Wie lange Bestandsdaten abgefragt werden können konnte ich nirgendwo erlesen? Wenn es in der Regel wie bei der VDS 7 Tage wären, was ist aber dann mit Providern die angeblich keine Daten auf Vorrat speichern wie Arcor/Vodafone?

Kann mir jemand erklären was bei der Bestandsdatenauskunft in Bezug auf IP Nummer anders ist als bei der VDS?
 
Ich habe mal nachgeschaut, die Bestandsdaten erfassen auch die Speicherung der IP Nummer im Internet und können angeblich in einer Dateiabfrage von Behörden abgefragt werden und führen so zu der Person die diese IP Nummer verwendet haben soll?
Bie der VDS wurden die Provider verpflichtet die IP Daten über mehrere Monate zu speichern, was nun nicht mehr der Fall ist.
Hat jemand eine dynamische IP Adresse, so wird ihm diese nach ca 7 Tagen nicht mehr zuordenbar sein.
 
Mal Frage am Rande, am Beispiel Kabel Deutschland. Dort hat man ja in der Regel die gleiche IP für eine sehr lange Zeit.
Wird da trotzdem nach 7 Tagen die Zuordnung gelöscht? Sprich, sollten Behörden dort fragen, wer diese IP vor kA 8 Tagen hatte, können sie nicht sagen, dass es meine war, obwohl ich sie quasi noch immer habe? (Sie können dann nur vermuten, dass ich sie damals eben auch hatte, aber nicht mehr faktisch, weil das im System gelöscht ist?)

Oder ist man diesbez. als Kabelkunde gearscht?
 
Das ist so bei der VDS. Wie aber ist es bei der Bestandsdatenauskunft?
Nein, bei der VDS wären die Provider verpflichtet gewesen die IP Zuordnungen über mehrere Monate zu speichern, was nun nicht mehr der Fall ist.
Die Betreiber sind dazu nicht mehr verpflichtet!

Anarchox schrieb:
Mal Frage am Rande, am Beispiel Kabel Deutschland. Dort hat man ja in der Regel die gleiche IP für eine sehr lange Zeit.
Wird da trotzdem nach 7 Tagen die Zuordnung gelöscht?
Gute Frage. Wers weiß, nur raus damit.
 
Wie aber ist es bei der Bestandsdatenauskunft?
Schwierig... :D

§ 14 TMG
Bestandsdaten


(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).
Demnach gehören IP-Adressen gar nicht zu den Bestandsdaten, sondern zu den Verkehrsdaten. Und deren Speicherung ist nur für betriebsinterne Zwecke zulässig und sollte im Sinne des Fernmeldegeheimnisses möglichst kurz ausfallen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des BVerfG im Jahr 2006, damals noch mit Papier und betrifft die Verkehrsdaten bei Handynutzung ( ), sollte aber, wenn es um Verkehrsdaten geht, prinzipiell auch auf IP-Adressen anwendbar sein.

Mittlerweile scheinen die meisten Anbieter die IP-Adressen nur 7 Tage zu speichern (gibts eigentlich aktuelle, belastbare Listen?). Was nicht da ist, kann natürlich nicht mehr abgefragt werden.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass Provider nur max. 7 Tage speichern dürfen. Im konkreten Fall geht es um ein des Landgerichts Darmstadt, die Berufung vorm OLG FFM und abschließend dem BGH, der nicht über die vom LG Darmstadt festgelegte Zeit von 7 Tagen zu entscheiden hatte, sondern nur darüber, ob diese Entscheidung rechtskonform ist.

Bleibt festzuhalten, dass das Urteil des LG Darmstadt rechtlich in Ordnung ist und das LG Darmstadt einen Zeitraum von 7 Tagen gesetzt hat, innerhalb dessen ein ISP Störungen und ggf. Missbrauch des Dienstes überprüfen und beseitigen soll.
Das ist zwar ein Richtwert, weshalb die meisten Dienstanbieter jetzt auch nur noch max. 7 Tage lang die IP speichern. Ein Grundsatzurteil ist dies aber nicht und eine gesetzliche Regelung erst recht nicht. Denn der gerne angeführte § 100 Abs.1 TKG sieht gar keinen bestimmten Zeitraum vor, sondern spricht nur von der Erforderlichkeit.
 
Schwierig... :D


Demnach gehören IP-Adressen gar nicht zu den Bestandsdaten, sondern zu den Verkehrsdaten. Und deren Speicherung ist nur für betriebsinterne Zwecke zulässig und sollte im Sinne des Fernmeldegeheimnisses möglichst kurz ausfallen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des BVerfG im Jahr 2006, damals noch mit Papier und betrifft die Verkehrsdaten bei Handynutzung ( ), sollte aber, wenn es um Verkehrsdaten geht, prinzipiell auch auf IP-Adressen anwendbar sein.

Mittlerweile scheinen die meisten Anbieter die IP-Adressen nur 7 Tage zu speichern (gibts eigentlich aktuelle, belastbare Listen?). Was nicht da ist, kann natürlich nicht mehr abgefragt werden.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass Provider nur max. 7 Tage speichern dürfen. Im konkreten Fall geht es um ein des Landgerichts Darmstadt, die Berufung vorm OLG FFM und abschließend dem BGH, der nicht über die vom LG Darmstadt festgelegte Zeit von 7 Tagen zu entscheiden hatte, sondern nur darüber, ob diese Entscheidung rechtskonform ist.

Bleibt festzuhalten, dass das Urteil des LG Darmstadt rechtlich in Ordnung ist und das LG Darmstadt einen Zeitraum von 7 Tagen gesetzt hat, innerhalb dessen ein ISP Störungen und ggf. Missbrauch des Dienstes überprüfen und beseitigen soll.
Das ist zwar ein Richtwert, weshalb die meisten Dienstanbieter jetzt auch nur noch max. 7 Tage lang die IP speichern. Ein Grundsatzurteil ist dies aber nicht und eine gesetzliche Regelung erst recht nicht. Denn der gerne angeführte § 100 Abs.1 TKG sieht gar keinen bestimmten Zeitraum vor, sondern spricht nur von der Erforderlichkeit.

Danke sehr. Ich habe noch bei "bestandsdatenauskunft.de" erlesen.:
Zitat.

1.) Jeder Internetnutzer, jeder Besucher einer Website, jeder Mail-Absender kann jederzeit namentlich identifiziert werden. Über die in diesem Gesetz vorgesehene Schnittstelle könnte für jede IP-Adresse jederzeit die Identität der Person abgefragt werden kann.

2.) Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann für jede IP-Adresse die Identität der Person abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Damit können z.B. Besucher einer Behördenwebsite dank Bestandsdatenabfragen ohne Richtererlaubnis direkt identifiziert werden. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

Leider nirgendwo wie lange dies für eine IP Adresse möglich wäre...
 
Update:
Kein neues Gesetz in dieser Legislaturperiode. Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst in Deutschland vom Tisch.

Glaub ich nicht.

Na, da schau her, die Komission ist noch nicht mal im Amt und schon kommen sie wieder mit der VDS angekrochen!

2010 hat das BVerfG entschieden

2014 hat das EuGH entschieden

Als wenn das unsere Politiker interessieren würde.
 
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