Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Asylbewerber, die in ihrem Heimatland wegen ihrer Homosexualität verfolgt werden, Fragen zu eben dieser dulden müssen. Dabei ging es konkret um drei Männer, die laut Ansicht der Behörden in den Niederlanden nicht ausreichend belegen konnten, welche sexuelle Ausrichtung sie haben. So zeigte zwar einer der Männer sich beim entsprechenden Geschlechtsakt auf einem Video und ein anderer bot konkrete Beweise an, doch das reichte den Niederländern nicht und die Anträge wurden abgewiesen.
Der EuGH setzte nun fest, dass Befragungen in solchen Fällen rechtens sind, jedoch die Menschenwürde geachtet werden müsse, keinerlei direkte Fragen nach sexuellen Praktiken erlaubt sind und auch keine Beweise direkter Form verlangt werden dürfen, ebensowenig, wie solche Beweise akzeptiert werden müssen. Freiwillige Beweise könnten nach Ansicht des EuGH auch dazu führen, dass solche Belege letztlich verlangt werden. Eine Beweiskraft hätten diese aber sowieso nicht zwangsläufig.
Quelle: "EuGH-Entscheidung: Behörden dürfen Homosexualität von Asylbewerbern überprüfen" - (SPON)
Der EuGH setzte nun fest, dass Befragungen in solchen Fällen rechtens sind, jedoch die Menschenwürde geachtet werden müsse, keinerlei direkte Fragen nach sexuellen Praktiken erlaubt sind und auch keine Beweise direkter Form verlangt werden dürfen, ebensowenig, wie solche Beweise akzeptiert werden müssen. Freiwillige Beweise könnten nach Ansicht des EuGH auch dazu führen, dass solche Belege letztlich verlangt werden. Eine Beweiskraft hätten diese aber sowieso nicht zwangsläufig.
Quelle: "EuGH-Entscheidung: Behörden dürfen Homosexualität von Asylbewerbern überprüfen" - (SPON)
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