Es geht um das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Kinder auch dann den Pflegeheimunterhalt ihrer Eltern zahlen müssen, wenn KOntaktabbruch herrschte - im Falle des Klägers über 40 Jahre lang.
Natürlich sollte man auch als Kind für seine Eltern sorgen und z.B. die Kosten eines Pflegeheims nicht dem Steuerzahler aufbürden. Aber nach diesem Urteil gibt es keine Differenzierungen mehr nach dem Grund des Kontaktabbruchs.
Im konkreten Fall hat sich der Vater des Mannes vor 40 Jahren aus dem Staub gemacht und sich nie wieder um seinen SOhn gekümmert. Nach über 40 Jahren durfe dieser dann fast 10.000 EUR Heimkosten übernehmen.
Dank Hinweis von War-10-ck scheint es so zu sein, dass Eltern den Unterhaltsanspruch bei "grober Unbilligkeit" verwirken können (s. z.B. hier)
Allerdings steht in dem Text der Anwälte auch, dass der "Verlust jeglicher Beziehung" ein Grund für die Verwirkung sei - anscheinend reichen 40 Jahre Verlust aber nach BGH nicht aus.
Dennoch gibt es wohl keine Diskussionsgrundlage mehr; bitte löschen.
Aber was ist mit Fällen schwerwiegenden Missbrauchs? Stellen wir uns doch mal vor, ein Eltern missbraucht die Kinder aufs Schwerste. Diese retten sich irgendwie in ein einigermaßen stabiles Leben und vermeiden den Kontakt zu ihrem Peiniger/ihren Peinigern.
Und dann nach 30, 40 Jahren darf man dann auch noch die Pflegeheimkosten für jemanden übernehmen, der einem das eigenen Leben zur Hölle gemacht hat?!
Es kann doch nicht sein, dass das einzige Mittel daraus die Vernichtung der eigenen (finanziellen) Existenz ist, von Retraumatisierung mal ganz abgesehen! Ein Einspruch gegen das Urteil ist nicht mehr möglich, d.h. es bleibt nur noch der EuGH, um dagegen vorzugehen. Ein langer Atem, den nur die wenigsten haben dürfen.
Ich persönlich finde das Urteil skandalös: Ohne zu differenzieren werden Opfer schwerster Gewalt erneut dafür bestraft, zum Opfer geworden zu sein.
(Hier in Deutschland müsste die Tochter Fritzls ihrem "Vater" auch noch das Pflegeheim bezahlen, wenn er jemals pflegebedürftig aus dem Knast kommt!)
Wurde hier also ein Urteil nach Kassenlage gefällt oder sehe ich irgendwelche moralischen Dinge nicht?
Natürlich sollte man auch als Kind für seine Eltern sorgen und z.B. die Kosten eines Pflegeheims nicht dem Steuerzahler aufbürden. Aber nach diesem Urteil gibt es keine Differenzierungen mehr nach dem Grund des Kontaktabbruchs.
Im konkreten Fall hat sich der Vater des Mannes vor 40 Jahren aus dem Staub gemacht und sich nie wieder um seinen SOhn gekümmert. Nach über 40 Jahren durfe dieser dann fast 10.000 EUR Heimkosten übernehmen.
Dank Hinweis von War-10-ck scheint es so zu sein, dass Eltern den Unterhaltsanspruch bei "grober Unbilligkeit" verwirken können (s. z.B. hier)
Allerdings steht in dem Text der Anwälte auch, dass der "Verlust jeglicher Beziehung" ein Grund für die Verwirkung sei - anscheinend reichen 40 Jahre Verlust aber nach BGH nicht aus.
Dennoch gibt es wohl keine Diskussionsgrundlage mehr; bitte löschen.
Aber was ist mit Fällen schwerwiegenden Missbrauchs? Stellen wir uns doch mal vor, ein Eltern missbraucht die Kinder aufs Schwerste. Diese retten sich irgendwie in ein einigermaßen stabiles Leben und vermeiden den Kontakt zu ihrem Peiniger/ihren Peinigern.
Und dann nach 30, 40 Jahren darf man dann auch noch die Pflegeheimkosten für jemanden übernehmen, der einem das eigenen Leben zur Hölle gemacht hat?!
Es kann doch nicht sein, dass das einzige Mittel daraus die Vernichtung der eigenen (finanziellen) Existenz ist, von Retraumatisierung mal ganz abgesehen! Ein Einspruch gegen das Urteil ist nicht mehr möglich, d.h. es bleibt nur noch der EuGH, um dagegen vorzugehen. Ein langer Atem, den nur die wenigsten haben dürfen.
Ich persönlich finde das Urteil skandalös: Ohne zu differenzieren werden Opfer schwerster Gewalt erneut dafür bestraft, zum Opfer geworden zu sein.
(Hier in Deutschland müsste die Tochter Fritzls ihrem "Vater" auch noch das Pflegeheim bezahlen, wenn er jemals pflegebedürftig aus dem Knast kommt!)
Wurde hier also ein Urteil nach Kassenlage gefällt oder sehe ich irgendwelche moralischen Dinge nicht?
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