ebay Kleinanzeigen rechtliche Frage Privatverkauf

...aber natürlich nur, wenn auch wirklich alle Tasten auf Funktionalität geprüft wurden vor dem Versand. Wenn sich der TS jetzt nicht mehr sicher ist, ob nicht vielleicht doch einzelne Tasten nicht mehr ausprobiert wurden, dann bricht das ganze Kartenhaus in sich zusammen :unknown:
 
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  • #22
Hallo zusammen,

danke für die vielen Zuschriften. Ich habe jetzt auch endlich eine Antwort aus dem Juraforum die sich mit euren Aussagen & Tipps deckt.
"Der Käufer muss beweisen, dass die Abgabe der Willenserklärung durch arglistige Täuschung erfolgt ist. D.h. der Käufer muss beweisen, dass die Tastatur bereits bei Übergabe an den Spediteur defekt war, der Verkäufer dies wusste und dann wissentlich den Käufer darüber getäuscht hat, damit der die Tastatur kauft.

Also eher ein schwieriges Unterfangen..."

Ich hab mir, wenn ich ehrlich bin, Vorwürfe gemacht und den Fehler erstmal bei mir gesucht, allerdings meint meine Freundin ich hätte diese Tasten benutzt. Dann kommt noch hinzu das dieser Typ hier schon 2xmal angerufen hat und meinen Eltern gedroht hat. Ich werde den Verkauf jetzt nicht mehr aus Kulanz rückgängig machen. Hilfe bei der Installation habe ich Ihm bereits angeboten und habe ich in meiner letzten Antwort jetzt nochmal. Ich hoffe einfach das er sich jetzt ebenfalls informiert und sich dann erst wieder meldet.

Nochmal danke für alle Beiträge! An so Sachen wie er repariert mit meiner Tastatur seine eigene G19 und will dann meine Zurückgeben hab ich gar nicht gedacht...
 
Schreib ihm einfach das da nichts zu machen ist, und das er dich nicht weiter belästgen soll.
 
aber nicht in sonem ranzigen ton :D
nachher unterstellt der dir noch was.
einfach nett drauf hinweisen das alles noch funktionstüchtig war, als du es der post übergeben hast und ab da keinerlei einfluss mehr auf die funktonstüchtigkeit der tastatur hattest.
irgendwie formulieren das es sich nicht so anhört als würdest du ihm unterstellen, das er die tastatur kaputt gemacht hat.
 
Warum zieht ihr euch so an dem Begriff Jurist hoch? Ist doch eine korrekte Bezeichnung einer Gruppe, der auch Rechtsanwälte angehören.
 
Na wenn er schon angerufen und gedroht hat...da sehe ich keine Notwendigkeit noch irgendeine Freundlichkeit aufrecht zu erhalten. Man muss nicht beleidigend werden, aber Höflichkeit ist jetzt auch nicht mehr wichtig. Und für Unhöflichkeit ist meines Wissens noch niemand verknackt worden.
 
"Sehr geehrter Herr ...

Ihre Anfrage, die von Ihnen gekaufte Tastatur zurückzunehmen und Ihnen den Kaufpreis zu erstatten, muss ich leider ablehnen, da ich ausschließen kann das der Defekt bereits bei mir bestanden hat.

Weitere Anfragen Ihrerseits diesbezüglich werden zu keiner anderen Antwort meinerseits führen.

Eine Anfechtung wegen Täuschung ist nicht statthaft, da Sie mir schon keine Arglist bezüglich Angaben über den Kaufgegenstand nachweisen können.

Sollten Sie weiter darauf bestehen vermeintliche Gewährleistungsrechte geltend zu machen bleibt Ihnen wohl nur der gerichtliche Gang. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen das Sie in der Bringschuld stehen, zu beweisen das der Mangel bereits vorher bestand, und ich Zeugen habe die eben dieses ausschließen können.

Mit freundlichen Grüßen,

---"

So, oder so ähnlich.
 
ja, wenn es denn so ist.
Die Kernfrage ist doch, wurde vor dem Versenden GENAU die Funktion ausprobiert die jetzt defekt sein soll.
Ich würde mir auch die Tastatur einfach mal schicken lassen und ansehen.
Wenn defekt, dann wäre ich so kulant und würde das Geld zurück erstatten.

Übrigens, wenn es sich um eine Microsoft Tastatur handelt kann sogar noch nach mehreren Jahren für kostenlosen Ersatz gesorgt werden auch ohne Kaufbeleg.
Einfach mal bei MS auf der Homepage ein Ticket eröffnen.
Die sind mehr als kulant.

Durfte mir ne neue Tastatur bei denen im shop raussuchen für 70€, weil meine Sidewinder X4 nicht mehr gebaut wird und bei ein paar Tasten die Beschichtung abging.
Sie wollten NUR die Seriennummer des Gerätes.
Top Service, sollte erwähnt werden auch wenn es etwas OT ist.
 
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