"Sehr geehrter Herr ...
Ihre Anfrage, die von Ihnen gekaufte Tastatur zurückzunehmen und Ihnen den Kaufpreis zu erstatten, muss ich leider ablehnen, da ich ausschließen kann das der Defekt bereits bei mir bestanden hat.
Weitere Anfragen Ihrerseits diesbezüglich werden zu keiner anderen Antwort meinerseits führen.
Eine Anfechtung wegen Täuschung ist nicht statthaft, da Sie mir schon keine Arglist bezüglich Angaben über den Kaufgegenstand nachweisen können.
Sollten Sie weiter darauf bestehen vermeintliche Gewährleistungsrechte geltend zu machen bleibt Ihnen wohl nur der gerichtliche Gang. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen das Sie in der Bringschuld stehen, zu beweisen das der Mangel bereits vorher bestand, und ich Zeugen habe die eben dieses ausschließen können.
Mit freundlichen Grüßen,
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So, oder so ähnlich.