• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

ebay Kleinanzeigen rechtliche Frage Privatverkauf

Mattes0303

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Hallo zusammen,

keine Ahnung ob das hier die richtige Adresse ist, aber vielleicht kann hier der ein oder andere nochmal seinen Senf dazu geben. Habe zu dem Thema auch schon einen Thread in einem Forum für rechtliche Fragen erstellt, ich hoffe das ist in Ordnung. Die komplette Kommunikation erfolgte schriftlich per Mail.

Ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Tastatur für 60€ inklusive versichertem DHL Paket Versand von Privat verkauft und nach erhalt des Geldes per Überweisung verschickt. Eine persönliche Übergabe, welche ich bevorzugte, wurde vom Käufer abgelehnt. Jetzt reklamiert der Verkäufer einen Defekt, wer ist dann im Recht? Das Gerät wurde als versichertes Paket (persönliche Übergabe abgelehnt) per DHL Versand, Fotos vom einpacken/Seriennummer/gut verpacktem Gerät sind vorhanden und der Käufer hat das Paket 100%ig erhalten. Eine Beschädigung der Verpackung wurde vom Käufer verneint. Jetzt wird ein angeblicher Defekt reklamiert, kann man dann mit einem Verstoß gegen die Handelsregeln unter § 123 BGB drohen? Ich habe Zeugen, dass die Tastatur vor dem einpacken noch voll funktionsfähig war, so wie es auch in der Beschreibung versprochen wurde. Eigentlich sollte ich mir ja keine Sorgen machen. Es war ein privater Verkauf, ich kann sogar belegen das der Käufer eine persönliche Übergabe abgelehnt hat und das Gerät hat den neuen Besitzer auf versichertem Transportweg erreicht.

Jemand eine Idee? Hab mir schon § 123 BGB rausgesucht, konnte dazu leider nichts brauchbares finden. :dozey:

Die letzte beiden wichtigen Meldungen vom Käufer:
...Ich muss Ihnen leider mitteilen das die Tatstatur defekt ist.
Nach regem kontakt mit dem Service von Logitech, und einigen versuchen die Tastatur in gang zu bekommen habe ich leider keinen erfolg erzielt.
Ich möchte Sie daher darum bitten den von mir überwiesenen Betrag zu erstatten.
Die Tastatur schicke ich zu meiner Entlastung zurück...



...Die von Ihnen als intakt beschriebene Tastatur funktioniert nicht ordnungsgemäß. Technisch kann ich alle Fehlerquellen in der Handhabung, wie Treiberinstallation etc., ausschließen. Ferner lag auch kein Transportschaden vor, auf den der Defekt zurückzuführen wäre. Demnach liegt ihrerseits ein Verstoß gegen die Handelsregeln vor.

Sollten Sie mir die Funktionsfähigkeit nicht beweisen können, fechte ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an.

Ich erbitte Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Andernfalls behalte ich mir vor, die Angelegenheit meinem Juristen zur übergeben...

Das ich kein Paket von dem annehmen werde ist klar, aber was muss ich z.B. machen wenn mein Nachbar dies für mich tut, weil ich nicht da war? Hand aufs Herz, das Ding funktionierte 1A als ich es eingepackt hab. Der war mir eh schon von Anfang an komisch, wollte nur mit PayPal bezahlen was ich verneinte. Dachte ich bin gegen Betrug sicher, da ich an Geld vor Ware, versicherter Versand & Fotos+Zeugen gedacht habe.

Grüße
Mattes
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Mhm. Schwieriger Fall. Wärst du ein Laden, würde ich die Schuld ganz klar bei dir sehen. Und selbst, wenn die Schuld nicht unbedingt ganz sicher beim Verkäufer zu finden wäre, könnte man dort immer noch auf Kulanz hoffen.
Bei Privatverkäufen ist das aber ein wenig anders würde ich meinen. Ich würde jetzt von meinem Bauchgefühl her sagen, dass du mit deinen Zeugen für die Funktionsfähigkeit (falls diese glaubhaft sind) und dem versicherten Versand alles dir als Privatperson zumutbare unternommen hast, um das Gerät sicher beim Käufer ankommen zu lassen.

Allerdings ist das wie gesagt nur ein Gefühl. Dass du die Frage noch in einem Jura-Forum gepostet hast, halte ich für sehr vernünftig. Hast du dort schon antwort? Halte uns hier mal darüber auf dem Laufenden.
Auf mich wirkt der Käufer - aus den beiden Schnipseln, die du gepostet hast - sehr aggressiv. Das bin ich zwar auch, wenn mir jemand was kaputtes verkauft. Aber genau so gut kann einen das auch stutzig machen, was seine Absichten angeht. Insofern wäre ich auch erstmal skeptisch.

Fühl ihm doch mal auf den Zahn, welcher Art der Defekt genau ist. Ansonsten würde ich erstmal versuchen ihn zu beruhigen und Zeit zu schinden, bis du Antwort im anderen Forum hast. Auch dafür kann die Frage nach der Art des Defekts interessant sein. Dann hast du dich ja innerhalb von 3 Tagen gemeldet und trotzdem nix konkretes gesagt.

Ich denke, wenn es hart auf hart kommt und deine Zeugen wie gesagt glaubhaft (und ehrlich) versichern können, dass das Gerät vor Versand einwandfrei funktioniert hat, hättest du im Ernstfall nicht die schlechtesten Chancen. Aber auch das ist nur eine laienhafte Einschätzung.

[EDIT:]
Auch dass er direkt mit nem Paragrafen ankommt, wirkt auf mich erstmal komisch. Zumal er dir gleichzeitig auch schon unterstellt, dass du ihn eben arglistig getäuscht hast. Und arglistige Täuschung ist schon ne Hausnummer. Wenn du in Unwissenheit ein defektes Gerät verschickst, reicht das lange nicht für ne arglistige Täuschung.
Auch hier blitzt wieder eine gewisse Aggressivität durch, die mir zu denken geben würde.
 

drfuture

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in der Zukunft
Er liegt so viel ich weiß in der Beweispflicht das das Gerät schon beim Versand defekt war. Davon abgesehen wer gleich mit Paragraphen usw. droht wäre mir auch Suspekt. Mich würde auch erst einmal interessieren was denn überhaupt der Defekt sein soll und wie er sich auswirkt?
Einfach schreiben es ist kaputt und man kann es nicht reparieren kann jeder... klar dann noch ein wenig Dampf machen und der andere überweist gleich das Geld?
Er kann ja auch beim Auspacken gleich mal das Ding unter Wasser gesetzt haben....
Ich würde rein aus Neugierde noch weiter fragen was eben kaputt ist - aber aus rein rechtlicher Sicht musst du dir meines Erachtens überhaupt keine Gedanken machen - und den Herren einfach ignorieren.
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Er liegt so viel ich weiß in der Beweispflicht das das Gerät schon beim Versand defekt war
Tja, und das wäre eben der entscheidende Punkt. Wenn man das sicher wüsste, dann wäre ja alles gar kein Problem. Aber so :unknown:

[EDIT:]
Ach, und ganz wichtig: Du Überweist das Geld natürlich wenn überhaupt erst dann zurück, wenn das Gerät wieder bei dir angekommen ist! Wenn das wirklich ein Versuch von Betrug sein soll, dann hat der Käufer ja nur dann etwas davon, wenn er das Gerät behält und du ihm das Geld trotzdem zurücküberweist.
Eine andere Variante wäre jetzt, dass ihm das Gerät einfach nicht gefällt. Dann hat er natürlich bei nem Privatkauf kein Recht, es zurückzugeben, weshalb er versucht, sich über einen Defekt rauszureden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mattes0303

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Danke für eure Einschätzung!

Es gibt leider noch keine Rückmeldung aus dem Jura Forum, allerdings konnte ich da nicht so sehr ins Detail gehen. Es sollen Threads als fiktive Fälle erstellt werden. Jemand vom Fach aus meinem Bekanntenkreis hat sich den Schriftverkehr schicken lassen und will da am Wochenende mal drüber sehen. Er meinte sofort, allerdings ohne etwas gelesen zu haben, eine "3 Tage Frist sei so zugestellt, unter den Umständen, unzulässig".

Es handelt sich um eine Logitech G19. Der Käufer schreibt: "...die Tastatur ist heute angekommen leider funktionieren die Tasten für das Navigieren des Bildschirmes nicht..." Habe erstmal genauer nachgehört ob aktuelle/richtige Treiber (64bit?!) installiert wurden und die erforderliche Logitech Gaming Software. Die Antwort war
...Das Paket war unbeschädigt.
Treiber sind soweit installiert, der Bildschirm ist an Farben lassen sich einstellen Makros zuweisen etc.
bedauerlicherweise funktionieren die Navigationstasten für das Display nicht...
kurz ja. Zeugin wäre jetzt meine Freundin, keine Ahnung ob das reicht oder ob man da angreifen kann. Ich werde wenn sich nichts mehr ergibt nichts überweisen und auch kein Paket selber annehmen. Denke mir vor Fristende eine gute Antwort aus und wir werden sehen was er dann macht. Der Paragraph scheint mir auch aus der Luft gegriffen.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
 

drfuture

Zeitreisender
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in der Zukunft
Ich meine du kannst natürlich auch die Rücknahme anbieten... bzw. die Überprüfung deinerseits - Ich gehe normal nicht auf Konfrontation sondern lasse mir das halt zurück schicken und wenn ich keine Veränderung dran feststelle also das der Käufer das ding runter geworfen hat oder ähnliches - dann gibts auch das Geld zurück. Kannst du unter Garantie sagen das genau die Taste fehlerfrei ging?
Ab und an benutzt man ja einfach ein Gerät anders als der Käufer. Wenn das Gerät Ok ist kann man sich noch immer überlegen ob man es einfach noch mal neu verkauft oder dem Käufer dann zurück schickt. - im letztern Fall natürlich auf seine Kosten.
 

DerMitleser

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So würde ich es auch machen, damit nimmst Du ihm den Wind aus den Segeln und bist trotzdem noch auf der sicheren Seite.
Evtl. sind sie ja wirklich kaputt und du hast es nur nicht gemerkt. Da du die Seriennummer und Photos hast kannst du dich auch gut vor Verarsche schützen.

Ich würde ihm dann aber bei Unterbreitung des Angebots klar sagen, dass du das gerne Prüfst, aber wenn die Tasten doch OK sind, er für den Rückversand aufkommt.

Gruß DM
 

fkr

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Nicht, dass er dir seine defekte schickt und deine behält. Alles schon vorgekommen. Aber Seriennummer hast du zum Glück fotografiert.

Edit: DM war schneller. Hatte noch nicht aktualisiert.
 

Lokbob

NGBler

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Das der Käufer direkt Paragraphen zur Hand hat ist wirklich suspekt.
Wenn du ordentlich verpackt hast und dir sicher bist das sie vor dem Versand einwandfrei lief, hast du dir nichts vorzuwerfen. Der Käufer ist in der Beweispflicht, was jetzt sehr schwierig wird. In der Zwischenzeit könnte er alles mögliche mit der Tastatur angestellt haben.

Ich würde nicht weiter darauf eingehen.
 

Mattes0303

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Ich !glaube! darüber die Makros/Layouts auf dem internen Speicher der Tastatur gelöscht zu haben bzw. habe ich die Reihenfolge der Apps gelöscht. Da will ich mich jetzt nach reiflicher Überlegung nicht drauf festnageln. Ich habe auf jeden Fall das äquivalent zu "Enter" und "nach unten" kurz vorher (~2Tage vor Versand) genutzt. Seitdem lag die Tastatur verpackt im Paket auf meinem Schreibtisch. Wenn jetzt eine der höheren Makrotasten oder F11 nicht funktioniert hätten okay, aber ich habe diese Tasten schon ab&zu genutzt um durch die Apps zu navigieren.
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Also bist du dir jetzt sicher, dass die vom Käufer genannten Tasten bei Versand funktioniert haben, oder nicht? Das ist ja hier nicht grade eine Nebensächlichkeit für die weitere Diskussion.
 

Vaux

Forenmodeberator

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Bei Kleinanzeigen steht doch immer extra dass man diese Plattform nicht als Gratisebay sehen soll. Kleinanzeigen dient zum Tausch/Verkauf/Kauf von Privat zu Privat. Selbst schuld. Auch wenn es dir nicht gefällt.
 

DerMitleser

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Naja, selbst schuld trifft eher den Käufer, da er es nicht abgeholt und vorher getestet hat.
Der TS ist auf der sicheren Seite, alles was er macht ist reine Kulanz von ihm.

Gruß DM
 

accC

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keine Ahnung ob das hier die richtige Adresse ist, aber vielleicht kann hier der ein oder andere nochmal seinen Senf dazu geben.
Du kannst hier mit Meinungen und Vermutungen sowie dem Vorgehen Dritter rechnen. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann und darf dir keiner einfach so geben. Da ist der Weg zum Anwalt die einzige Lösung.

Ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Tastatur für 60€ inklusive versichertem DHL Paket Versand von Privat verkauft und nach erhalt des Geldes per Überweisung verschickt.
Du meinst per Paket? Überweist hat der Käufer wohl das Geld, oder?

Jetzt reklamiert der Verkäufer einen Defekt, wer ist dann im Recht?
Wenn das Gerät tatsächlich defekt ist, dann hat der Käufer wohl Recht damit, dass er ein defektes Gerät erhalten hat.
Es bliebe dann zu klären, wann der Defekt am Gerät eingetreten ist.
Wie bereits gesagt wurde muss der Käufer beweisen, dass der Defekt schon beim Versand bzw. davor existiert hat. Das ist nahezu unmöglich.

Jetzt wird ein angeblicher Defekt reklamiert, kann man dann mit einem Verstoß gegen die Handelsregeln unter § 123 BGB drohen?
Der Käufer kann dir mit nahezu allem drogen, inklusive damit, dass er in einer dunklen Nacht zu dir nach Hause kommt, unter deine Bettdecke schlüpft und unanständige sexuelle Handlungen mit deinem Hintern praktiziert. ;) Die Frage, die du dir stellen solltest, ist, ob der Käufer mit seiner Drohung nun auch rechtlich gesehen Erfolg haben könnte.

Das Gerät wurde als versichertes Paket (persönliche Übergabe abgelehnt) per DHL Versand, Fotos vom einpacken/Seriennummer/gut verpacktem Gerät sind vorhanden und der Käufer hat das Paket 100%ig erhalten. Eine Beschädigung der Verpackung wurde vom Käufer verneint.
Unter der Voraussetzung, dass dies alles stimmt, gibt es nun 2 Möglichkeiten:
1. Du hast ein defektes Gerät versendet.
2. Der Käufer hat das Gerät beschädigt.

Es war ein privater Verkauf, ich kann sogar belegen das der Käufer eine persönliche Übergabe abgelehnt hat und das Gerät hat den neuen Besitzer auf versichertem Transportweg erreicht.
Ich kenne mich mit Fernabsatz, Privatverkauf etc zu wenig aus, um dir sagen zu können, dass die Ablehnung von Abholung irgendeine Relevanz hat.

Ich habe Zeugen, dass die Tastatur vor dem einpacken noch voll funktionsfähig war, so wie es auch in der Beschreibung versprochen wurde. Eigentlich sollte ich mir ja keine Sorgen machen.
Den Zeugen brauchst du erst viel viel später.

Ich weiß gerade nicht, wie es bei Privatverkäufen aussieht, aber Garantie / Gewährleistung musst du da afaik nicht leisten.

Meine Vorgehensweise wäre nun dem Kunden eine Mail zu schreiben, in der ich ihm Unterstützung bei der Inbetriebnahme gebe. Häufig sitzt der Fehler vor dem Computer oder ist eng damit verbunden, etwa weil nicht auf Systemvoraussetzungen geachtet wurde. Etwa ist ein Windows 7 64bit Treiber nicht zwangsweise mit einem Windows 8 64bit System kompatibel, auch wenn der Treiber zunächst mal geschluckt wird. Gleichzeitig würde ich darauf hinweisen, dass das Gerät vorm Versandt auf Funktionstüchtigkeit getestet wurde und unabhängige Zeugen dies bestätigen können. Natürlich solltest du erwähnen, dass du an einer Klärung der Probleme interessiert bist und einen Rechtsstreit außen vor lassen möchtest. Eine Rücknahme des Gerätes kommt nicht in Frage, weil du a. im Recht bist und b. {persönliche Begründung, warum keine Rücknahme gewünscht hier einfügen}.

Ein zurück gesendetes Päckchen nimmst du nicht an und ich würde auch meinen Nachbarn sagen, dass sie keine Pakete von xy für dich annehmen sollen, sofern der Bote versucht es dort abzugeben. Mit Verweis auf "Zurück an Absender".


Der genannte § ist für deinen Fall, soweit ich ihn verstehe, irrelevant. Sollte es jedoch zu rechtlichen Schritten seitens des Käufers kommen, bleibt dir der Gang zu deinem Anwalt so oder anders nicht erspart und der weiß dann auch schon, was zu tun ist.
Wie gesagt, das Paket solltest du auf keinen Fall annehmen, deinen Nachbarn kannst du auch bescheid sagen, die können dem Paketboten dann auch sagen, dass das Paket zurück zum Absender soll. (Eventuell würde ich sogar noch einen Zettel unter den Briefkasten/die Klingel kleben, bzw falls du die Lieferboten, die bei dir im Gebiet im Einsatz sind kennst, kannst du denen auch direkt Bescheid geben, dass die nicht auf die Idee kommen das Paket einem Nachbarn aufzudrücken.) Sollte einer deiner Nachbarn das Paket annehmen, so solltest du auch von diesem das Paket nicht annehmen und einen Anwalt zu Rate ziehen.

Unterschreibe auf keinen Fall etwas und schreibe auch nichts, dass der Fehler eventuell bei dir liegen könnte weil bla blup - ein böser Anwalt verdreht die Sachen später so, dass du der Gearschte bist und daraus noch mal raus zu kommen ist nicht so einfach. Daher würde ich dir in dem Fall immer zum Fachanwalt raten.

Wie gesagt, das ist eine persönliche Meinung, spiegelt meinen Wissens und Erfahrungsschatz mit diesen Angelegenheiten wieder und ist auf keinen Fall rechtsverbindlich.
 
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engel_gabriel

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Ich würde es so machen: Zurück schicken lassen, prüfen, ob die selbe Tastatur ankommt, die ich verkauft habe, dann prüfen ob beschriebener Fehler wirklich vorliegt.

Ergeben beide Prüfungen ein "Ja", erstatte ich dem Käufer den Kaufpreis samt aller angefallenen Versandkosten zurück.
Ergibt die erste Prüfung ein "Ja", die zweite Prüfung ein "Nein", bitte ich den Käufer, die Tastatur auf seine Kosten abzuholen oder abholen zu lassen. Wenn ich nett bin, biete ich ihm an, das Produkt auf seine Kosten zur Post zu bringen.
Ergibt die erste Prüfung ein "Nein" gibt es eine Anzeige wegen Betrug und ich fordere alle meine Aufwendungen vom Käufer ein.

Das ganze würde ich erst recht machen, wenn ich mir nicht hundertprozentig sicher bin, dass ich die Gewährleistung wasserdicht ausgeschlossen habe.
 

Cybercat

Board Kater

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Leider steht die Seriennummer nur auf dem Gehäuse nicht auf dem Innenleben....
Wäre nicht das erste mal das ein "Betrüger" innere Komponenten austauscht und dann einen Defekt reklamiert um ohne Kosten zu einem funktionierenden Gerät zu kommen.
Als Verkäufer macht man sich schließlich nicht die Arbeit alles im inneren zu markieren.
 

accC

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Das ganze würde ich erst recht machen, wenn ich mir nicht hundertprozentig sicher bin, dass ich die Gewährleistung wasserdicht ausgeschlossen habe.
Ich bin mir nicht sicher, ob man das bei Privatverkauf überhaupt muss. Ist da Gewährleistung nicht prinzipiell ausgeschlossen?

Wäre nicht das erste mal das ein "Betrüger" innere Komponenten austauscht und dann einen Defekt reklamiert um ohne Kosten zu einem funktionierenden Gerät zu kommen.
Als Verkäufer macht man sich schließlich nicht die Arbeit alles im inneren zu markieren.
Das ist aber auch gar nicht nötig:
1. Der Käufer muss darlegen können, dass der Defekt schon vorher vorgelegen hat und nicht erst durch sein Zutun entstanden ist.
2. Die aller meisten Produkte sind so konstruiert, dass beim Öffnen/Manipulieren bestimmte Siegel durchbrochen werden, so dass direkt ersichtlich ist, dass das Gerät manipuliert wurde. Den Aufwand diese Siegel zu manipulieren/ersetzen macht sich idR keiner, zumal es den meisten Leuten auch gar nicht bewusst ist, welche Hinweise beim Manipulieren an Hardware entstehen können.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

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Ich bin mir nicht sicher, ob man das bei Privatverkauf überhaupt muss. Ist da Gewährleistung nicht prinzipiell ausgeschlossen?

Wenn nichts anderes wirksam vereinbart wurde, gilt § 437 BGB. Egal, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf oder nicht handelt. Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, gibt es zwar in den ersten sechs Monaten keine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers. Aber ein Verbrauchsgüterkauf ist sehr schnell konstruiert.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Hallo zusammen,

keine Ahnung ob das hier die richtige Adresse ist, aber vielleicht kann hier der ein oder andere nochmal seinen Senf dazu geben. Habe zu dem Thema auch schon einen Thread in einem Forum für rechtliche Fragen erstellt, ich hoffe das ist in Ordnung. Die komplette Kommunikation erfolgte schriftlich per Mail.

Ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Tastatur für 60€ inklusive versichertem DHL Paket Versand von Privat verkauft und nach erhalt des Geldes per Überweisung verschickt. Eine persönliche Übergabe, welche ich bevorzugte, wurde vom Käufer abgelehnt. Jetzt reklamiert der Verkäufer einen Defekt, wer ist dann im Recht? Das Gerät wurde als versichertes Paket (persönliche Übergabe abgelehnt) per DHL Versand, Fotos vom einpacken/Seriennummer/gut verpacktem Gerät sind vorhanden und der Käufer hat das Paket 100%ig erhalten. Eine Beschädigung der Verpackung wurde vom Käufer verneint. Jetzt wird ein angeblicher Defekt reklamiert, kann man dann mit einem Verstoß gegen die Handelsregeln unter § 123 BGB drohen? Ich habe Zeugen, dass die Tastatur vor dem einpacken noch voll funktionsfähig war, so wie es auch in der Beschreibung versprochen wurde. Eigentlich sollte ich mir ja keine Sorgen machen. Es war ein privater Verkauf, ich kann sogar belegen das der Käufer eine persönliche Übergabe abgelehnt hat und das Gerät hat den neuen Besitzer auf versichertem Transportweg erreicht.

Jemand eine Idee? Hab mir schon § 123 BGB rausgesucht, konnte dazu leider nichts brauchbares finden. :dozey:

Die letzte beiden wichtigen Meldungen vom Käufer:
...Ich muss Ihnen leider mitteilen das die Tatstatur defekt ist.
Nach regem kontakt mit dem Service von Logitech, und einigen versuchen die Tastatur in gang zu bekommen habe ich leider keinen erfolg erzielt.
Ich möchte Sie daher darum bitten den von mir überwiesenen Betrag zu erstatten.
Die Tastatur schicke ich zu meiner Entlastung zurück...



...Die von Ihnen als intakt beschriebene Tastatur funktioniert nicht ordnungsgemäß. Technisch kann ich alle Fehlerquellen in der Handhabung, wie Treiberinstallation etc., ausschließen. Ferner lag auch kein Transportschaden vor, auf den der Defekt zurückzuführen wäre. Demnach liegt ihrerseits ein Verstoß gegen die Handelsregeln vor.

Sollten Sie mir die Funktionsfähigkeit nicht beweisen können, fechte ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an.

Ich erbitte Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Andernfalls behalte ich mir vor, die Angelegenheit meinem Juristen zur übergeben...

Das ich kein Paket von dem annehmen werde ist klar, aber was muss ich z.B. machen wenn mein Nachbar dies für mich tut, weil ich nicht da war? Hand aufs Herz, das Ding funktionierte 1A als ich es eingepackt hab. Der war mir eh schon von Anfang an komisch, wollte nur mit PayPal bezahlen was ich verneinte. Dachte ich bin gegen Betrug sicher, da ich an Geld vor Ware, versicherter Versand & Fotos+Zeugen gedacht habe.

Grüße
Mattes

§123 ist nicht einschlägig. Bei Sachmängeln greift das Kaufrecht.

Des weiteren gilt, derjenige muss vor Gericht das beweisen, was für ihn vorteilhaft ist. Eine Beweislastumkehr greift hier nicht, und ein Verbrauchsgüterkauf lässt sich nicht konstruieren, da du kein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB bist.

Das er es seinem "Juristen" übergeben will, deutet mMn darauf hin das er keine Ahnung hat. Hätte er diese, würde er von seinem Anwalt sprechen, aber das tut nichts zur Sache.

Wenn du Zeugen für die funktionsfähigkeit hast wird es schwer für ihn gegenteiliges zu beweisen.
 
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