Mattes0303
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Hallo zusammen,
keine Ahnung ob das hier die richtige Adresse ist, aber vielleicht kann hier der ein oder andere nochmal seinen Senf dazu geben. Habe zu dem Thema auch schon einen Thread in einem Forum für rechtliche Fragen erstellt, ich hoffe das ist in Ordnung. Die komplette Kommunikation erfolgte schriftlich per Mail.
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Tastatur für 60€ inklusive versichertem DHL Paket Versand von Privat verkauft und nach erhalt des Geldes per Überweisung verschickt. Eine persönliche Übergabe, welche ich bevorzugte, wurde vom Käufer abgelehnt. Jetzt reklamiert der Verkäufer einen Defekt, wer ist dann im Recht? Das Gerät wurde als versichertes Paket (persönliche Übergabe abgelehnt) per DHL Versand, Fotos vom einpacken/Seriennummer/gut verpacktem Gerät sind vorhanden und der Käufer hat das Paket 100%ig erhalten. Eine Beschädigung der Verpackung wurde vom Käufer verneint. Jetzt wird ein angeblicher Defekt reklamiert, kann man dann mit einem Verstoß gegen die Handelsregeln unter § 123 BGB drohen? Ich habe Zeugen, dass die Tastatur vor dem einpacken noch voll funktionsfähig war, so wie es auch in der Beschreibung versprochen wurde. Eigentlich sollte ich mir ja keine Sorgen machen. Es war ein privater Verkauf, ich kann sogar belegen das der Käufer eine persönliche Übergabe abgelehnt hat und das Gerät hat den neuen Besitzer auf versichertem Transportweg erreicht.
Jemand eine Idee? Hab mir schon § 123 BGB rausgesucht, konnte dazu leider nichts brauchbares finden.
Die letzte beiden wichtigen Meldungen vom Käufer:
Das ich kein Paket von dem annehmen werde ist klar, aber was muss ich z.B. machen wenn mein Nachbar dies für mich tut, weil ich nicht da war? Hand aufs Herz, das Ding funktionierte 1A als ich es eingepackt hab. Der war mir eh schon von Anfang an komisch, wollte nur mit PayPal bezahlen was ich verneinte. Dachte ich bin gegen Betrug sicher, da ich an Geld vor Ware, versicherter Versand & Fotos+Zeugen gedacht habe.
Grüße
Mattes
keine Ahnung ob das hier die richtige Adresse ist, aber vielleicht kann hier der ein oder andere nochmal seinen Senf dazu geben. Habe zu dem Thema auch schon einen Thread in einem Forum für rechtliche Fragen erstellt, ich hoffe das ist in Ordnung. Die komplette Kommunikation erfolgte schriftlich per Mail.
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Tastatur für 60€ inklusive versichertem DHL Paket Versand von Privat verkauft und nach erhalt des Geldes per Überweisung verschickt. Eine persönliche Übergabe, welche ich bevorzugte, wurde vom Käufer abgelehnt. Jetzt reklamiert der Verkäufer einen Defekt, wer ist dann im Recht? Das Gerät wurde als versichertes Paket (persönliche Übergabe abgelehnt) per DHL Versand, Fotos vom einpacken/Seriennummer/gut verpacktem Gerät sind vorhanden und der Käufer hat das Paket 100%ig erhalten. Eine Beschädigung der Verpackung wurde vom Käufer verneint. Jetzt wird ein angeblicher Defekt reklamiert, kann man dann mit einem Verstoß gegen die Handelsregeln unter § 123 BGB drohen? Ich habe Zeugen, dass die Tastatur vor dem einpacken noch voll funktionsfähig war, so wie es auch in der Beschreibung versprochen wurde. Eigentlich sollte ich mir ja keine Sorgen machen. Es war ein privater Verkauf, ich kann sogar belegen das der Käufer eine persönliche Übergabe abgelehnt hat und das Gerät hat den neuen Besitzer auf versichertem Transportweg erreicht.
Jemand eine Idee? Hab mir schon § 123 BGB rausgesucht, konnte dazu leider nichts brauchbares finden.
Die letzte beiden wichtigen Meldungen vom Käufer:
...Ich muss Ihnen leider mitteilen das die Tatstatur defekt ist.
Nach regem kontakt mit dem Service von Logitech, und einigen versuchen die Tastatur in gang zu bekommen habe ich leider keinen erfolg erzielt.
Ich möchte Sie daher darum bitten den von mir überwiesenen Betrag zu erstatten.
Die Tastatur schicke ich zu meiner Entlastung zurück...
...Die von Ihnen als intakt beschriebene Tastatur funktioniert nicht ordnungsgemäß. Technisch kann ich alle Fehlerquellen in der Handhabung, wie Treiberinstallation etc., ausschließen. Ferner lag auch kein Transportschaden vor, auf den der Defekt zurückzuführen wäre. Demnach liegt ihrerseits ein Verstoß gegen die Handelsregeln vor.
Sollten Sie mir die Funktionsfähigkeit nicht beweisen können, fechte ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an.
Ich erbitte Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Andernfalls behalte ich mir vor, die Angelegenheit meinem Juristen zur übergeben...
Nach regem kontakt mit dem Service von Logitech, und einigen versuchen die Tastatur in gang zu bekommen habe ich leider keinen erfolg erzielt.
Ich möchte Sie daher darum bitten den von mir überwiesenen Betrag zu erstatten.
Die Tastatur schicke ich zu meiner Entlastung zurück...
...Die von Ihnen als intakt beschriebene Tastatur funktioniert nicht ordnungsgemäß. Technisch kann ich alle Fehlerquellen in der Handhabung, wie Treiberinstallation etc., ausschließen. Ferner lag auch kein Transportschaden vor, auf den der Defekt zurückzuführen wäre. Demnach liegt ihrerseits ein Verstoß gegen die Handelsregeln vor.
Sollten Sie mir die Funktionsfähigkeit nicht beweisen können, fechte ich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an.
Ich erbitte Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Andernfalls behalte ich mir vor, die Angelegenheit meinem Juristen zur übergeben...
Das ich kein Paket von dem annehmen werde ist klar, aber was muss ich z.B. machen wenn mein Nachbar dies für mich tut, weil ich nicht da war? Hand aufs Herz, das Ding funktionierte 1A als ich es eingepackt hab. Der war mir eh schon von Anfang an komisch, wollte nur mit PayPal bezahlen was ich verneinte. Dachte ich bin gegen Betrug sicher, da ich an Geld vor Ware, versicherter Versand & Fotos+Zeugen gedacht habe.
Grüße
Mattes