• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

ebay Artikel defekt - Kundenservice

eraser

Stinkstiefel

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Bei meiner Logitech G19, welche ich über ebay gekauft habe, ist das Netzteil defekt. Ich habe es durchgemessen, da kommt nix mehr an. Ein alternatives Netzteil erweckt die Tastatur wieder zum leben.
Ich habe mich beim Verkäufer gemeldet. Dieser möchte die Tastatur nicht kostenfrei wieder instandsetzen. Der Kauf lag etwa einen Monat zurück. Der ebay Kundenservice schreibt mir heute:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank, dass Sie den Fall XXXXXXXX an den eBay-Kundenservice übergeben haben. Sie haben am 23.06.2014 einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, weil die erworbene Tastatur XXXXXXXXXX nicht funktioniert.

Wir bedauern, dass der Verkäufer Ihnen bisher keine für Sie zufriedenstellende Lösung angeboten hat und Sie sich mit Ihrem Handelspartner nicht auf den Rückversand des Artikels einigen konnten.

Sie erwarten vom Verkäufer die Rücknahme des Artikels und eine Rückerstattung des Kaufpreises. Da Sie trotz Ihres Bemühens keine einvernehmliche Einigung mit Ihrem Handelspartner erzielen konnten, übernehme ich die Bearbeitung des Falls für Sie. Dabei bin ich auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Um eine Entscheidung zu Ihren Gunsten treffen zu können, benötigen wir bis zum 25.07.2014 einen schriftlichen Nachweis des Schadens. Dies kann ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen, ein Kostenvoranschlag für die Reparatur oder die Bestätigung eines Fachhändlers sein.

Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument folgende Angaben enthält:

Name, Adresse, Telefonnummer, Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des Ausstellers.

Sie können mir dieses Dokument direkt als Dateianhang in Ihrer Antwort auf meine E-Mail zusenden.

Nach Erhalt des Nachweises überprüfen wir seine Gültigkeit. Gegebenenfalls werden wir Sie dann bitten, den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden und anschließend den Fall zu Ihren Gunsten entscheiden.

Der eBay-Marktplatz bietet Ihnen eine große Auswahl an Angeboten. Ich bin mir sicher, dass Sie einen vergleichbaren, für Sie passenden Artikel bei uns finden.

Beachten Sie bitte, dass Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen werden:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Wenn ich Ihr Anliegen nicht zufriedenstellend klären konnte, nutzen Sie bitte unseren kostenlosen Rückruf-Service. Klicken Sie dafür einfach auf diesen Link und wählen Sie die Option "Wir rufen Sie an":

xxxxxxxxxx

Wir sind täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da.

Vielen Dank, dass sie eBay als Käufer nutzen.

Herr xxxxxxxx, ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag und weiterhin viel Spaß und Erfolg bei eBay.


Mit freundlichen Grüßen

xxxx xxxxxxxxx

eBay-Kundenservice

Mein Problem: Es ist schön, dass ebay sagt sie würden nach der Zusendung des Formulars zu meinen Gunsten entscheiden. Aber woher bekomme ich denn sowas?
Um es kurz zu machen: Ich sehe es nicht ein, auch nur einen Euro zu bezahlen für etwas, welches ich zum vollen Preis bezahlt habe und noch Gewährleistung besteht.

Also woher bekommt man so ein Schreiben?
 

accC

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Die haben doch bereits geschrieben:
Lass dir ein Gutachten anfertigen, eine Kostenvoranschlag für eine Reparatur oder die Bestätigung eines Fachhändlers, dass das Teil defekt ist.
Du könntest dich also an einen Elektronikladen, der Reparaturen durchführt, wenden und dir eine Bestätigung des Defekts anfertigen oder einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen.
Wenn du nicht weißt, wer dafür in Frage kommt, dann kannst du dich auch an Logitech selbst wenden: logitech.com | Support (Email / Telefon)
Erkläre dort einfach ausführlich den Fall:

- Produkt xx.xx.xxxx auf eBay erworben
- Produkt funktioniert nicht, vermuteter Defekt y
- Verkäufer verweigert Reparatur / Rücknahme
- eBay fordert Nachweis des Defekts
- Du brauchst jemanden, der dir einen solchen Nachweis liefern kann.

Dann wird man dir höchst wahrscheinlich einen (gewöhnlich) zertifizierten Laden nennen, an den du das Produkt zur Reparatur schicken kannst.
Von diesem lässt du dir zunächst einen Kostenvoranschlag senden und beschreibst auch dort das Problem wie schon gegenüber Logitech. Bevor die mit der Reparatur anfangen dürfen, muss nämlich zunächst geklärt werden, dass der Verkäufer dir entweder ein Ersatzgerät schickt, den Kaufpreis erstattet oder eben eine Reparatur übernimmt. Zumindest aber, dass er den Schaden übernimmt.

Mit dem Nachweis, denn du von dem Reparaturladen bekommst, wendest du dich an eBay. Die werden sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und den Fall klären. Du wirst dann wohl eine Rückmeldung erhalten, ob du das Teil reparieren lassen kannst (und die Rechnung dann an den Verkäufer geht) oder was eben sonst zu tun ist.
 

eraser

Stinkstiefel

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  • #3
Danke, aber das war mir dann schon auch direkt selbst klar. Ich möchte allerdings wie gesagt nichts dafür ausgeben. Also auch keine 2x8 Euro für ein Paket bezahlen und X Euro für ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag. Das übersteigt alles den Wert des Schadens.

Im Grunde genommen geht's mir hier vor allem um's Prinzip. Ich habe für den Artikel bereits bezahlt und möchte für keine weiteren Kosten aufkommen.

Nachtrag: Ich bin einfach derbe angepisst, dass mir der Verkäufer mein Recht nicht einräumt. Jetzt hab ich 'ne sauteure Tastatur hier, bei der das Netzteil kaputt ist. Schaden zwischen 5-20 Euro, aber wie gesagt weigert sich der Verkäufer den Schaden zu beheben. Das ist der Grund, weshalb ich nix weiter investieren möchte. In diesem Fall würde ich zähneknirschend das Ding auslaufen lassen. Ich kann und möchte allerdings nicht so recht glauben, dass das so einfach gehen kann.
 
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accC

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Kannst du mal einen Link zum Angebot schicken? War das privat oder gewerblich? Wenn du so gar keine Lust hast, dann geh zum Anwalt und lass den ein Schreiben verfassen. Wird entweder vom Rechtsschutz übernommen oder falls du keine finanziellen Mittel hast, kannst du es auch über Beratungshilfe laufen lassen, einen Antrag dafür kannst du auf dem örtlichen Gericht stellen. Das sind 2-3 Seiten, auf denen du Daten zu dir, deinen etwaigen Einkünften, deinem etwaigen Vermögen etc angibst. Normalerweise kannst du das dort abgeben und bekommst dann direkt einen Schein ausgestellt, den du mit zum Anwalt nehmen kannst. Natürlich funktioniert das nur, wenn du wirklich keine Mittel hast. Als Student/ Schüler (18+) sollte das kein Problem sein, solange du nicht gerade geerbt hast.
Allerdings bezweifele ich, dass sich das wirklich lohnt und auch da wirst du wohl kaum 0 auf 0 durch kommen. Überleg dir nur mal, dass du durch die Gegend fahren musst oder zumindest zig Telefonate führst und wie viel Zeit dafür drauf geht. Wenn du das dann auch noch ersetzt haben willst, musst du schon wirklich viel Geduld und Mühe mitbringen. Wenn du aber wirklich langen Atem hast, kannst du natürlich den Anwalt deines Vertrauens damit beauftragen und dir später ggf. die Kosten (Fahrtkosten, Kosten für Gutachten etc) wieder zurück holen, allerdings weiß ich nicht, wie hoch da die Erfolgschance ist.
 

NecroniX

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Geh zum Anwalt, erkläre dem deinen Vorfall und der wird sich dann drum kümmern. Ich vermute sogar, dass der Anwalt eine Möglichkeit findet die entstandenen Kosten, sprich Fahrtkosten und Anwaltskosten, dem Verkäufer in Rechnung zu stellen...
 

eraser

Stinkstiefel

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  • #6
Geldprobleme habe ich Gott sei Dank keine. Allerdings zum einen eine Rechtschutz mit Selbstbeteiligung und zum anderen wäre das, wie du selbst schon bemerkt hast sehr viel Aufwand für einen vergleichsweise sehr geringen Schaden.

Ich gehöre auch nicht wirklich zu der Generation, welche nun wegen jedem Mist direkt zum Anwalt oder sonst wohin rennt. Ich wäre sogar mit 5 Euro zufrieden gewesen als Zeichen des guten Willens. Aber der stellte sich direkt taub/doof.

Ich dachte, evtl. hat jemand eine unkomplizierte schnelle Idee, woher man eine solche Bestätigung bekommen kann für ebay. Damit wäre der (gewerbliche) Verkäufer doppelt in den Arsch gekniffen. Zum einen muss er für den Schaden aufkommen und zum anderen würgt ihm ebay eins rein.

Aber danke für die Antworten.
 

Hector

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Jo Logitech mal fragen.
Alles andere ist nur mit noch mehr Ärger und Kosten verbunden. (Der Grund, wieso ich sowas nie über ebay kaufen würde.....das ist einfach der klassische Fall von: "Mach dir Stress für dein Recht, oder verzichte drauf und packs unter "Dumm gelaufen")...
 

drfuture

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@Anarchox das hat mit eBay nichts zu tun - das war ja ein Gewerblicher Händler... dann darfst du Online gar nicht mehr kaufen.

@TS Wenn der Kauf ein Monat zurück liegt reift ja die Gewährleistung. Einen kurzen Überblick gibt es hier unter Punkt 2. http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Das heißt schreibe der Firma einen E-Mail (Theo. Brief - aber Mail ist halt erst mal kostenfrei, was anderes kannst immer noch machen, ist ja noch genug Zeit) in der du deinen Mangel anzeigst und ihnen die Möglichkeit einer für dich kostenfreien Reparatur (Nacherfüllung) / Ersatzlieferung gibst. Gleich mit Frist von 14 Tagen das sollte gerechtfertigt sein. Insofern er sich nicht meldet bzw. eine Reparatur ausschlägt kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld komplett zurückfordern, zur Not dann mit einem Mahnbescheid.
 

gelöschter Benutzer

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war es denn ein gewerblicher Händler?
Falls ja, aus welchem Grund lehnt er denn die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ab?
 

accC

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Ich dachte, evtl. hat jemand eine unkomplizierte schnelle Idee, woher man eine solche Bestätigung bekommen kann für ebay. Damit wäre der (gewerbliche) Verkäufer doppelt in den Arsch gekniffen. Zum einen muss er für den Schaden aufkommen und zum anderen würgt ihm ebay eins rein.

war es denn ein gewerblicher Händler?

Ich glaube ja. :D


Falls ja, aus welchem Grund lehnt er denn die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung ab?
Das würde mich auch mal interessieren.
 

eraser

Stinkstiefel

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  • #12
Er hat von mir zum einen verlangt ich soll Hin- und Rückporto bezahlen. Ausserdem sagte er, er würde mir etwaige Reparaturkosten im voraus bereits in Rechnung stellen.
 

gelöschter Benutzer

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das geht natürlich gar nicht.
Das kann man nicht auf sich sitzen lassen.
Vielleicht kennt hier ja jemand ne Stelle wo man sich über so nen Typen beschweren kann. Abmahnung? Verbraucherschutz?
Kann ja nicht sein, dass jemand so dermaßen gegen geltendes Recht verstößt und einfach so damit durchkommt.
 

bevoller

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Er hat von mir zum einen verlangt ich soll Hin- und Rückporto bezahlen. Ausserdem sagte er, er würde mir etwaige Reparaturkosten im voraus bereits in Rechnung stellen.
Du wirst nur leider nichts tun können, ohne in Vorleistung zu treten. Frag halt bei einem Händler nach, ob er dir einen kostenlosen Kostenvoranschlag macht, obwohl für ihn dabei nichts herausspringen wird. Alles andere wäre schäbig.
Wenn ja, hast du die nötige Bescheinigung für ebay, falls nichts, hast du Pech gehabt.

Dann bleibt eigentlich nur noch der juristische Weg über den Anwalt. Den würde ich deutlich ankündigen. Reagiert der Typ dann nicht wie gewünscht, geh halt zum Anwalt. Theoretisch entstehen dir keine Kosten, die Rechtslage dürfte hier klar sein.
Der Händler muss Porto und Reparatur/Austausch übernehmen und ist schadensersatzpflichtig, wenn du deine Rechte mittels Anwalt/Gericht durchsetzen musst.
(Die erste briefliche Mahnung ist im Regelfall kostenlos, in der man allerdings auf die Schadensersatzpflicht hinweist. Folgeschreiben dürfen dann in Rechnung gestellt werden. Eigentlich ist schon das erste Schreiben ersatzpflichtig, ist aber so wohl gängige Praxis. Stichwort: Schadensminderungspflicht)

In der Praxis kann es aber natürlich auch gut sein, dass du hinter deinem Geld ewig hinterher rennen darfst. Nur weil der Händler zahlen muss, heißt es ja nicht, dass er das auch tut.
 

accC

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Bei Reparaturen weiß ich nicht, wie es mit den Kosten für die Sendung aussieht. Da bei defekter Ware der Fehler mutmaßlich beim Hersteller/Händler liegt, müsste der (logisch betrachtet!) dafür aufkommen. Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht, allerdings muss ich sagen, dass ich immer solche Rücksendemarken von den Händlern erhalten habe, wenn ich eine defekte Ware zurück schicken musste. Auf it-recht-kanzlei.de wird gesagt, dass dem Verbraucher nicht die Rücksendekosten auferlegt werden können - auch nicht vertraglich, also selbst dann nicht, wenn es in den AGB steht(!), wenn die Ware mangelhaft ist. (Stand 3.4.2013) Es kann allerdings sein, dass sich das mittlerweile geändert hat, immerhin gab es erst kürzlich eine Novelle bezüglich Widerruf, wobei eine berechtigt geforderte Nachbesserung allerdings auch kein Widerruf ist.

bevoller sagt, dass der Verkäufer in diesem Fall die Rücksendekosten zu tragen hat. Da ich nichts anderes finden konnte (it-recht-kanzlei.de sagt das auch), gehe ich davon aus, dass das stimmt.

Dass du die Reparatur bezahlen sollst, wenn auch nur in Vorleistung und später eventuell eine Erstattung erhältst, klingt allerdings alles andere als seriös und ich wüsste nicht, dass das so rechtlich zulässig wäre. Darauf würde ich in keinem Fall eingehen.

An deiner Stelle würde ich das in diesem Fall tatsächlich über einen Anwalt laufen lassen. Dazu musst du nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Egal, ob du nun noch hin und her schreibst und ankündigst einen Anwalt einzuschalten oder ob du direkt zum Anwalt gehst und diesen mit der Sache beauftragst, der Verkäufer wird das schon noch rechtzeitig mitbekommen, spätestens mit dem Schreiben deines Anwalts. Sollten Anwaltskosten für dich entstehen ("Selbstbeteiligung), kann dein Anwalt die bei dieser Konstellation wahrscheinlich vom VK fordern können.

Das ganze hört sich für mich so an:
1. Der VK hat dein defektes Produkt und möchte es trotzdem verkaufen
2. Der VK hofft, dass dir der Defekt nicht/ zu spät auffällt oder du es dabei belässt oder er spekuliert sogar auf (4-7)
3. Du kaufst das Produkt, bezahlst dafür
4. Dir fällt der Defekt auf
5. Du bezahlst die Rücksendung
6. Du bezahlst die Reparatur
7. Der VK behält das Produkt und deine Bezahlung
8. Der "Verkäufer" hat jetzt dein gezahltes Geld (Kaufpreis) und eine kostenlos (auf deine Kosten!) reparierte Ware
 

drfuture

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Die Kosten des Anwalts richten sich eh nach dem Streiwert - und der ist hier nicht sonderlich hoch. Die Selbstbeteiligung wird im übrigen immer in voller höhe fällig - sprich wenn der Anwalt nur 50€ kostet - die Selbstbeteiligung aber 100€ ist, zahlst du 100€ an deine Rechtschutz und die Rechtsschutz zahlt 50€ an den Anwalt...
Daher würde ich mal unverbindlich bei einem Anwalt anfragen was er für so ein schreiben verlangt.
 

eraser

Stinkstiefel

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  • #17
Wie bereits erwähnt, ist es mir zu blöd, wegen 5-20 Euro Schaden zum Anwalt zu rennen. Das ist nicht meine Art. Ich hab da einfach überhaupt keine Lust drauf. Inzwischen habe ich mir - wie ebenfalls bereits erwähnt - ein anderes Netzteil dran geklemmt und so klappt auch wieder alles.
Ein wenig telefoniert habe ich auch wegen einer solchen Bestätigung. Aber das gibt es nicht für lau und schon gleich 3x nicht ohne das Gerät gesehen zu haben, was verständlich ist.
Ich weiss auch, was ich meinem Rechtsschutz bezahlen müsste im Fall des Falles, das war allerdings nicht meine Frage.

Ich habe bereits ebay geantwortet ohne die angeforderte Bestätigung. Inhaltlich habe ich etwas meinem Unmut Luft gemacht und gefragt, weshalb ich in der Bringpflicht während der Gewährleistungszeit bin und nicht der Verkäufer.

Vermutlich wird da nichts rumkommen dabei, aber das fällt wohl dieses mal mangels Engagement unter "dumm gelaufen".

Trotzdem danke für die Antworten.
 

drfuture

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Eraser du könntest dem Verkäufer ja zumindset eine nette E-Mail schicken mit ausschnitten / Verweis auf die passenden Paragraphen im Gesetzestext in denen klar steht das er Gewährleichstungsverpflichtet ist und dem nachzukommen hat - und du dem wenn nötig auch per Gericht nachgehst...

wäre interessant ob er sich dann auch rausredet - oder was ich eher denke versucht sich tot zu stellen ...
 

eraser

Stinkstiefel

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  • #19
Habe ich alles schon direkt zu Anfang. Seine Reaktion darauf war wie ein kaputtes Tonband "Das ist mein Recht".
 

cavin

great old one
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R’lyeh
Letzte Option: die negative Bewertung, zumindest damit drohen. Lässt viele Verkäufer doch noch einlenken...
 
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