• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Netzwelt] Durchsuchungsbefehle gegen spiegelbest.me & ebooksspender.me

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Wie heute bekannt wurde, sind sind Durchsuchungsbefehle gegen Betreiber, Moderatoren und Nutzer von spiegelbest.me und ebooksspender.me erlassen worden.
Für 5€ pro Monat erhalten die Nutzer auf diesen Portalen Zugriff auf über 50.000 urheberrechtlich geschützte E-Books, bei denen ein etwaiger Kopierschutz zudem entfernt wurde.

Die jüngst erlassenen Durchsuchungsbefehle richteten sich neben den Admins auch gegen 30 Mods und 15 User, die sich nach Meinung der Staatsanwaltschaft durch auffällig viele E-Book-Spenden ebenfalls am Aufbau der Seite beteiligt haben und somit auch an der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke aktiv mitgewirkt haben.
Des Weiteren wird der Verwurf der Steuerhinterziehung erhoben, da die Erlöse, die durch die Plattform erzielt wurden, natürlich nicht deklariert wurden.
Nach Ansicht von wbs-law.de ist ein solches Vorgehen gegen die User bisher einmalig, da bislang eigentlich ausschließlich die Betreiber solcher Plattformen belangt wurden.
Im Durchsuchungsbefehl wird nun allerdings explizit erwähnt, dass auch die betroffenen Nutzer hier im Verdacht stehen selbst aktiv die Werke öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Erste betroffene Nutzer haben gegenüber wbs-law.de jedoch angegeben, dass sie sich die E-Books ausschließlich heruntergeladen hätten, was es schwierig machen dürfte, sie rechtlich zu belangen, da der private Download von nicht offensichtlich rechtswidrigen Seiten erlaubt ist.
Besonders in Zeiten von legalen Diensten wie zB Spotify, kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot handelt, wenn eine monatliche Gebühr erhoben wird.
Selbst ebookspender.me hat völlig legal angefangen, als Plattform von Hausfrauen, die Geld gesammelt hatten, um sich hinterher im privaten Kreis die E-Books zu teilen.

Unklar ist indes, wie die User ermittelt wurden.
Im Durchsuchungsbeschluss wird angegeben, dass die Nutzer über ihre IP-Adressen ausfindig gemacht wurden. Wie genau die Behörden allerdings an die IP-Adressen gelangen konnten, ist im Moment jedoch völlig unklar. Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Seiten bereits seit längerem überwacht wurden.

Quelle: wbs-law.de
Bild: Wikipedia unter CC BY 3.0
 
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Tourgott

für immer™

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Warum sollte da jemand (ausser dir) einen Unterschied machen? Filme, Bücher, Musik - ist doch für den einfachne User alles das gleiche.

Nein, ist es nicht. Die Buchpreisbindung gibt es in Deutschland seit mehr als 100 Jahren. Man darf annehmen, dass diese sich inzwischen herumgesprochen haben dürfte. Wenn nicht, ist es traurig, denn das ist ganz einfach Allgemeinwissen.
 

Oburi

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Interessant zu sehen wo beim Staat das Augenmerk liegt...
Hogesa und Pegida stehen kurz vor den nächsten rechtsradikalen Fackelzügen und der Staat kümmert sich lieber um solch Seiten. Bei Ebookspender kann ich es iwo verstehen weil es Raubkopien auf nächster Ebene gegen "Flatrate" sind, bei aktuellen Busts wie BBZ war das ganze ja noch "kostenfrei".
Aber die Diskussion was mit den Usern geschieht ist sicher interessant und ich bin auf die Ergebnisse gespannt. Ich muss zudem zugeben: Ich kenne die entsprechenden Seiten gar nicht, bzw höre das erste mal von ihnen. (Ich kauf meine Bücher halt doch lieber noch als gebundene Version im Laden statt dem Ebook Mist mit zu machen).
Wichtig finde ich allerdings den Hinweis das die betreffenden User im Verdacht stehen selber Ebooks veröffentlicht zu haben. Und ich glaube dort liegt der Hauptgrund bei den HAs bei den entsprechenden Usern.
 

accC

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Naja, wenn es rein formal-rechtlich aber nun mal so ist? :unknown:

Dann muss die Anklage den Nachweis bringen, dass man nicht so dämlich sein kann.
Realwert 50.000 eBooks vs 5Euro Monatspauschale + "Verstand eines durchschnittlichen Menschen" - ich als Richter würde das jedenfalls als hinreichende Argumentation akzeptieren. Oder um es gewählter auszudrücken: So wie ein normaler Mensch stutzig wird, wenn ein Nissan Skyline als Neuwagen für 5 Euro zum Verkauf angeboten wird, sollte man auch bei einem 5E für 50.000 eBooks-Angebot stutzig werden. (formaler) Es ist jedem volljährigen voll geschäftsfähigen Menschen zuzutrauen, dass er diese Diskrepanz zwischen Realwert und Angebot erkennt.
Dann wiederum müsste der Angeklagte darlegen, dass er (individuell) nicht dazu in der Lage war, eventuell indem er sich Dummheit bescheinigen lässt.

Ach und ja, es gibt tatsächlich eine Störung, bei der man den Wert von Gegenständen nicht einschätzen kann. Patienten, die daran leiden, können beispielsweise nicht erkennen, dass ein Päckchen Taschentücher für 100 Euro viel zu teuer und ein Neuwagen für 100 Euro viel zu günstig ist. Das gibt es tatsächlich und ist auch wissenschaftlich fundiert nachgewiesen. Allerdings sind solche Leute in der Regel als nicht/ nur bedingt geschäftsfähig einzustufen. Können also u.U. überhaupt keine Willenserklärungen, die zu einem gültigen Kaufvertrag führen, abgeben.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Amazon Kindle Unlimited, ach nein, sind ja über 700.000 Bücher für 9,99€...
Na, da hat sich endlich mal einer die Mühe gemacht und gesucht.
Oder bist dort selbst Kunde?

Amazon ist dafür ein gutes Bispiel. Die haben ja schon angekündigt " dass sie als Löwen die Gazellen erlegen werden", um ein Monopol zu errichten.
 
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KaPiTN

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Im Übrigen darf die in Deutschland geltende Buchpreisbindung zum allgemeinen Wissen gezählt werden.

Klar, wenn man den IQ von Brot hat, dann ist ein Angebot von 50.000 Werken für 5€/Monat nicht offensichtlich illegal.
Mal sehen, wer sich als Brot outen wird. ;)

Die "betroffenen User "mein i.ü. Uploader, bei denen die Art des Angebots eh nicht relevant ist.
 

Ruby

Just add Sun

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Wenn 50.000 Werke á 5 Euro monatlich per se als illegal anzusehen ist, dann doch auch 700.000 Werke für 9,99 Euro monatlich? Also müsste das Amazon Kindle Unlimited Angebot illegal sein, weil ja viel zu billig wegen Buchpreisbindung.
 

KaPiTN

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Da bist Du aber nicht Herr der Daten, wie bei einem Download. Da wurden doch remote Dateien gelöscht, oder?

Oder bei Google. Da habe ich zum Teil auch 'kostenlos' für Android Bücher 'runterladen' dürfen, aber lesen darf ich sie nur, wenn eine Onlineverbindung besteht.
Das ist ein anders Thema, aber auf jeden Falls etwas anderes als ein Download.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Wenn 50.000 Werke á 5 Euro monatlich per se als illegal anzusehen ist, dann doch auch 700.000 Werke für 9,99 Euro monatlich? Also müsste das Amazon Kindle Unlimited Angebot illegal sein, weil ja viel zu billig wegen Buchpreisbindung.
Nein, natürlich nicht, da es auch auf die Seriosität der Webfirma ankommt. Das Preisargument ist nur ein Teil der Problematik der offensichtlich rechtswidrigen Quelle.
Die weltbekannte Firma Amazon, die schon längere Zeit Buchhandel betreibt und rechtlich jederzeit greifbar ist ist nicht mit einer Seite vergleichbar, die kein impressum hat und auch sonst nicht greifbar ist.

Wenn es dir um den Aspekt des Verkaufes unter Buckpreisbindung geht, dann greift der hier nicht, da es sich um eine "Leihbibliothek handelt". Man erwirbt nur Nutzungsrechte.


KaPiTN schrieb:
Da bist Du aber nicht Herr der Daten, wie bei einem Download. Da wurden doch remote Dateien gelöscht, oder?
Yep, Mitgliedschaft ade und du hast keinerlei Zugriff auf die Titel. Auch die momentan ausgeliehenen Titel sind dann natürlich futsch.
 
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SilentBackup

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Nein natürlich nicht, da es auch auf die Seriosität der Webfirma ankommt.
Die weltbekannte Firma Amazon, die schon längere Zeit Buchhandel betreibt und rechtlich jederzeit greifbar ist ist nicht mit einer eite vergleichbar, die kein impressum hat und auch sonst nicht greifbar ist.

Und genau dazu gibt es nunmal die Rechtsauffassung, dass ein Kunde das nicht überprüfen muss (wie sollte er auch). Darum heisst es ja auch "nicht offensichtlich rechtswidrig". Dabei geht es ja gar nicht darum ob das Angebot illegal ist oder nicht, sondern nur um die (in diesem Fall u.U. nicht vorliegende) Strafbarkeit des Users.
 

TBow

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Und genau dazu gibt es nunmal die Rechtsauffassung, dass ein Kunde das nicht überprüfen muss (wie sollte er auch). Darum heisst es ja auch "nicht offensichtlich rechtswidrig".
Quelle bitte.
Da die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen abgeblich auch bei zahlenden Downloadern gemacht hat, müsste ihnen dieser Umstand dann natürlich auch unbekannt gewesen sein, es sei denn man unterstellt ihnen Rechtsbeugung.

In Sachen, wie sollte er das überprüfen, reicht eine 2 minütige Websuche sicherlich aus, um hier auf der rechtlich legalen Seite zu sein.
"Oh, da gibts ein Impressum. Sieht alles Ok aus und im Netz findet sich auch nichts gegenteiliges". Schon hat man vor Gericht gute Karten.
 

SilentBackup

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Quelle bitte.
Da die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen abgeblich auch bei zahlenden Downloadern gemacht hat, müsste ihnen dieser Umstand dann natürlich auch unbekannt gewesen sein, es sei denn man unterstellt ihnen Rechtsbeugung.

Äh - steht so in dem ersten Beitrag hier und findet sich so auch im UrhG.

Darüber hinaus wird nicht nur bei Beschuldigten durchsucht, sondern gerne auch mal bei "Zeugen" um auf weiteres sachdienliche Material zu stoßen. Nötig ist dazu nur, dass der Staatsanwalt glaubhaft macht, bei der Durchsuchung etwas zu finden, dass auf den letzlich Beschuldigten schließen lässt (so ja auch bei BBZ).

Hier wurde den Downloadern darüber hinaus allerdings auch unterstellt, die Seite durch ihre überproportionalen Spendem explizit gefördert zu haben, auch wenn kein eigener Upload stattfand, was nochmals ein unterschied macht.
 

TBow

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Äh - steht so in dem ersten Beitrag hier und findet sich so auch im UrhG.
Es geht um deine Aussage, dass der Kunde keinerlei Verpflichtung hat, ein Angebot auf seine Legalität hin zu überprüfen.
Da du von einer Rechtsauffassung sprachst, wird es dazu auch Belege geben. Darum auch die Frage nach der Quelle.

Wäre dem in der Tat so, dann hätte ich ein ganz spezielles Businessmodell. ;)

Darüber hinaus wird nicht nur bei Beschuldigten durchsucht, sondern gerne auch mal bei "Zeugen" um auf weiteres sachdienliche Material zu stoßen.
War in diesem Fall nach Anwalt Solmecke nicht so.
 
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SilentBackup

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Es geht um deine Aussage, dass der Kunde keinerlei Verpflichtung hat, ein Angebot auf seine Legalität hin zu überprüfen.
Da du von einer Rechtsauffassung sprachst, wird es dazu auch Belege geben. Darum auch die Frage nach der Quelle.

Das ist die logische Konsequenz aus dem im Gesetz gewählten Begriff "offensichtlich" . Es bedarf schlicht keinerlei Prüfung, solange einem die Illegalität nicht quasi mit dem Arsch ins Gesicht springt. Wo es 700.000 Bücher für 9,99 gibt kann es schließlich auch einen Anbieter geben, der 50.000 für 5 Euro im Programm hat. Was juckt mich als Kunde da ein Impressum, was verlier ich denn schlimmstenfalls? 5 Euro...

Wer besorgt sich schon für jeder Firma, bei der er was im Internet bestellt einen Handeslregisterauszug? (Was ja zum Glück auch niemand fordert.)
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das ist die logische Konsequenz aus dem im Gesetz gewählten Begriff "offensichtlich" .
Das ist keine logische konsequenz. Wenn es in der Tat eine logische Konsequenz ist, dann gibt es dazu natürlich dutzende Urteile. Genau danach fragte ich ja und tue es hiermit erneut.

Wer besorgt sich schon für jeder Firma, bei der er was im Internet bestellt einen Handeslregisterauszug? (Was ja zum Glück auch niemand fordert.)
Wie gesagt. Impressum und 2 min Internesuche. Fertig. Dann ist man auch auf der sicheren Seite, selbst wenn das Angebot unglaublich günstig ist.
 

SilentBackup

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Das ist keine logische konsequenz. Wenn es in der Tat eine logische Konsequenz ist, dann gibt es dazu natürlich dutzende Urteile. Genau danach fragte ich ja und tue es hiermit erneut.
Mir genügt erst einmal der Gesetzestext. Wobei mir einfällt, ich glaube im RedTube Fall wurden die Videos ebenfalls als nicht offensichtlioch rechtswidrig bewertet, obwoh natürlich nicht auszuschließen ist, dass auch dort Filmchen zu finden sind, die irgend ein Urheberrecht verletzen könnten, aber davon muss der User nicht ausgehen und er muss es auch nicht überprüfen.

"Außerdem sei das Streaming von Videos im Internet grundsätzlich legal – zumindest so lange die angebotenen Videos nicht offensichtlich rechtswidrig eingestellt wurden. Redtube sei aber keine offensichtlich rechtswidrige Plattform, urteilten das Landgericht. Auch den Hinweis auf ein fehlendes Impressum ließen die Richter nicht gelten."

Neues Redtube-Urteil stärkt die Rechte von Streaming-Nutzern | WAZ.de -
http://www.derwesten.de/wirtschaft/digital/neues-redtube-urteil-staerkt-die-rechte-von-streaming-nutzern-id9431982.html#plx1610633842"

Das Landgericht Hannover stört sich also auch nicht an einem fehlenden Impressum.

Auf http://www.zm-kanzlei.de/schallende-ohrfeige-fuer-urmann-in-sachen-redtube-abmahnungen/ findet man:

"Der durchschnittliche Internetnutzer kann davon ausgehen, dass die Betreiber eines Streaming-Portals die erforderlichen Rechte an den Filmen erworben haben."

Das dürfte dann wohl auch für ein ebook-Portal gelten, insbesondere wenn man dafür zahlt.

Wie gesagt. Impressum und 2 min Internesuche. Fertig. Dann ist man auch auf der sicheren Seite, selbst wenn das Angebot unglaublich günstig ist.

Kann man, muss man aber nicht - und damit eine gute Nacht.
 

Ruby

Just add Sun

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Wie gesagt. Impressum und 2 min Internesuche. Fertig. Dann ist man auch auf der sicheren Seite, selbst wenn das Angebot unglaublich günstig ist.

Aber selbst mit Impressum kannst nicht sicher sein, ob die Firma legal ist und überhaupt existiert.

Wir hatten den Fall vor ein paar Monaten. Firma hatte Impressum mit Adresse, HR Nummer etc. Da die Firma neu war, gab es keine weiteren Einträge darüber über Google.

Adresse existierte mit der angegebenen PLZ. Dass die Firma eine Schwindelfirma war, kam nur heraus, weil sich jemand die Mühe gemacht hat und beim HR angefragt hat wegen der Nummer und herauskam, dass die Nummer einer völlig anderen Firma zugeordnet war.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Mir genügt erst einmal der Gesetzestext. Wobei mir einfällt, ich glaube im RedTube Fall wurden die Videos ebenfalls als nicht offensichtlioch rechtswidrig bewertet,...
Hab auch etwas Recherche betrieben. Fazit: Zb Kino.to war laut (einigen) Anwälten offensichtlich illegal.
Fragt sich nur, wie man das erkennen konnte, wenn man zu absolut keiner Recherche verpflichtet ist?


"Der durchschnittliche Internetnutzer kann davon ausgehen, dass die Betreiber eines Streaming-Portals die erforderlichen Rechte an den Filmen erworben haben."
Das gilt dann natürlich auch für Kino.to. Stimmts?
Ich hab Quellen, die das Gegenteil behaupten.
http://www.neubauerlaw.de/tag/offensichtlich-rechtswidrige-quelle/

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
Für den Nutzer von YouTube ist jedoch kaum zu ermitteln, ob eine Videodatei z.B. eines bekannten Musikers offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde oder nicht. Daher wird man, von offensichtlichen Ausnahmen abgesehen, als Nutzer nicht damit rechnen müssen, bei einem Download solcher Dateien auf den eigenen Rechner urheberrechtlich belangt zu werden. Bei anderen Anbietern hingegen muss der Nutzer abwägen und unter Umständen Nachforschungen anstellen.

Genau das ist das Problem. Wenn es eindeutig wäre, dann gäbe es dazu Urteile. Die hast du aber nicht vorgebracht.


Das dürfte dann wohl auch für ein ebook-Portal gelten, insbesondere wenn man dafür zahlt.
Mit der Argumentation kann man demnach die Filme aus dem Usenet ziehen, weil man dafür ja löhnt. Da man keinerlei Recherche betreiben muss, darf man Annehmen, dass die dortigen Quellen nicht offensichtlich illegal sind. Jetzt könntest du anmerken, dass man für den zugang zahlt und nicht für den content, aber das kann man ohne Recherche nicht wissen.


Destiny666 schrieb:
Aber selbst mit Impressum kannst nicht sicher sein, ob die Firma legal ist und überhaupt existiert.
Korrekt, jedoch geht es hier um die offesichtliche Rechtswidrigkeit. Wenn eine Seite seriös aussieht und die Preise nicht aus dem Rahmen fallen, dann kann man als Nutzer argumentieren, das war nicht offensichtlich illegal.
SilentBackup ist aber der Meinung, dass man nicht mal das machen muss. Seiner Einschätzung nach, wären zB die gebusteteten Streamingdienste a la kino.to, kinox.to als nicht offensichtlich rechtswidig zu erkennen.
 
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Ruby

Just add Sun

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Gallifrey
Preis ist nicht aus dem Rahmen gefallen, woher sollen also die Nutzer wissen, dass die Seite illegal ist? Ob es ein Impressum gab, weiß ich allerdings nicht.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Für Hörbücher gibt es keine Buchpreisbindung und ob es die für eBooks gibt, wurde gerichtlich bisher nicht geklärt. Ausserdem gilt für Bücher ein MwSt-Satz von 7%, für eBooks 19%. Mit dem Buch erwirbst du ein Besitzrecht, mit dem eBook ein Nutzungsrecht. Ein weiteres Problem ist das verlagslose Selfpublishing. Das Angebot von Amazon scheint mir durchaus interessanter als das von spiegelbest. Ausserdem werden bei Amazon, iTunes & Co. dauernd eBooks verschenkt und viele gekaufte eBooks haben kein DRM mehr.
 
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