[Netzwelt] Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnlobby

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Vorgeschichte:
Am 08.09. hat das EuGH entschieden (Az. C-160/15 – GS Media), dass, falls beim Setzen eines Links eine Gewinnerziehlungs-Absicht dahinter steckt und nicht geprüft wurde, ob auf der Zielseite eine Urheberrechtsverletzung stattfindet, auch das Setzen des Links eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Was das EuGH leider nicht beschrieben hat ist, wann ein Link der Gewinnerziehlung dient. Sprich ein Affiliate-Link? Eine Webseite mit Werbebanner? Ein Blogger, der über seinen Beruf bloggt und in diesem Sinne z.B. auf den Blog eines anderen Photographen verlinkt, auf dessen Seite leider ein Bild geklaut ist?

Aktueller Fall:
Ein deutscher Fotograf hat auf einer Webseite einen Artikel gefunden, der mit einem Foto von ihm geschmückt war - wofür der Author jedoch keine Lizenz erfragt, geschweige denn erhalten hatte. Soweit so klar - eine klassische Urheberrechtsverletzung.
Nun ist dem Fotograf aber aufgefallen, dass eine andere Webseite auf genau jenen Artikel einen Link gesetzt hat ... und da kommt das EuGH und jetzt neu das Landgericht Hamburg ins Spiel.

Das LG Hamburg mit der ersten Auslegung des EuGH Urteils in Deutschland:
Mit Aktenzeichen Az.: 310 0 402/16 vom 18.11.2016 hat das LG Hamburg nun zum obig umrissenen Fall entschieden.
Das LG ist der Meinung, dass das EuGH die Angabe Link mit Gewinnerzielungs-Absicht nicht darauf bezieht, dass der Link selbst Gewinn erzielt, sondern dass die Seite allgemein einen Mehrwert für deren Inhaber bedeutet.
So muss nach Auffassung des LG jeder Seitenbetreiber, der eine Seite betreibt, die der Gewinnerzielung dient (und nicht nur die Seite selber Gewinne erzielt), selbst prüfen und untersuchen, ob eine Seite, auf die verlinkt wird, eine Urheberrechtsverletzung begeht.
Quelle:
 
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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als handlanger der Abmahnl

Tjo was soll ich sagen - irgendwie mal wieder sehr realitätsfern :(
Das heißt nun eben für fast 'jeden' Seitenbetreiber der nicht explizit privat ist - auf jeder Seite in regelmäßigen?? (Der zyklus und was passiert wenn sich die Seite auf die man verlinkt ändert wurde mit keinem Wort behandelt) genau prüfen (Wie auch immer? Jedes Bild durch die Google-Bildersuche jagen?) Ob der Seitenbetreiber der Zielseite eine rechtmäßige Lizenz für all seine Bilder hat.
Ob dann ein extra Anschreiben und die Aussage des Zielbetreibers das er die Bilder nutzen darf reicht ist ebenso unklar.

Somit .... entweder verlinkt kein deutscher Seitenbetreiber mehr auf eine andere Webseite - was dem Tot des Internets wie wir es kennen recht nahe kommen dürfte und / oder wir können uns auf eine neue Abmahn welle gefasst machen die alle Einbußen durch neue Gesetze für W-Lan Betreiber wieder wett macht.
 
Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Zu dem Thema kam grad nen cooler Vorschlag über Fefe rein:

Mal sehen, wann die Geschäftsstelle den Richter fragt, ob er mithelfen möchte...
 
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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

jep coole Idee :D
 
Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Heise hat da eine großartige Troll-Aktion hingelegt und genau das getan:

 
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Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

nunja .. Troll nicht - die handeln nur wie angewiesen professionell ....
 
Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Bei Heise und Fefe gehts auch grad rund, da werden grad Geschäftsmodelle mittels Abmahnung entwickelt - und das LG Hamburg selbst zerlegt. Website verwendet offenbar Cookies, obwohl das in der Datenschutzerklärung ausgeschlossen wurde... Herrlich, wenn das Internet mal auf ganz praktische Weise zeigt, dass anscheinend jeder Depp Richter werden kann.
 
Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Naja, ist halt so wie auch der Streisand-Effekt. Das Internet hat seine eigenen Gesetze, die man besser kennen sollte, bevor man was Dummes macht. :)
 
Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Bei Heise und Fefe gehts auch grad rund, da werden grad Geschäftsmodelle mittels Abmahnung entwickelt - und das LG Hamburg selbst zerlegt. Website verwendet offenbar Cookies, obwohl das in der Datenschutzerklärung ausgeschlossen wurde... Herrlich, wenn das Internet mal auf ganz praktische Weise zeigt, dass anscheinend jeder Depp Richter werden kann.

ich denke allerdings nicht, das die ihre Website von Richtern betreuen lassen oder ein Richter auch nur im Entferntesten mit der Website irgendwas zu tun hat.
;)
 
Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Naja, das LG Hamburg ist ja nun für seine "Kompetenz" im IT Recht bekannt und dafür das dessen Urteile recht oft vom OLG kassiert werden, böse Zungen behaupten dass das LG Hamburg quasi das 4chan der Justiz ist.
 
Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Das Internet ist wie ein Gefängnis. Es hat seine eigenen Regeln und wer die nicht kennt, verliert.
Von daher kann man nur hoffen, dass man das LG Hamburg mit seinen eigenen Waffen schlägt. Bis dahin schlage ich vor, dass erstmal keine Links gesetzt werden, sondern Rechts.
 
Re: Das (EU)-Internet soll sterben .. oder Das Landgericht als Handlanger der Abmahnl

Das Landgericht Hamburg hat nun eine Antwort auf die Anfrage von Heise geliefert. Es geht davon aus, dass auf Ihrem Internetauftritt die Zugänglichkeit aller Inhalte rechtmäßig erfolgt. Eine rechtsverbindliche Zusicherung ist aber nicht erfolgt.

 
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