CDU ist gegen kinderfreie Hotels.

Du argumenstierst mit Extremen.

Nein. Ich argumentiere nicht einmal, ich stelle momentan nur Fragen und habe noch keine Meinung ausgebildet.

1. Ist das Ausgrenzen einer Personengruppe, in diesem Fall Kinder bzw. Familien mit Kindern, etwas andere als Diskriminierung?
2. Falls nicht, warum sollte sie erlaubt sein, aber andere nicht?
 
Discos = Jugendschutzgesetz, sonst würde man da gerne Kinder reinlassen wenn man mit denen Geld verdienen kann.
Hotels = Hausrecht und Zielgruppe.
Ist die Zielgruppe Familien mit Kindern, oder halt Leute ohne Kinder. Mit Lärm oder ähnlichem hat das vielleicht gar nichts zu tun.
Ich wollte als Familie mit kleinen Kindern auch nicht Urlaub in einem Ballermann-Hotel machen wo bis spät in die Nacht laut gefeiert wird und an jeder Ecke Alkoholeichen liegen.
Also eher eine Frage wie und in welcher Gesellschaft man seine Ferien verbringen will.
Da bringen staatliche Einmischungen nix.

@seedy
Danke für die Erklärung, ich verstehe deine pauschale Aussage zu Eltern trotzdem nicht. Oder besser gesagt, ich finde sie so pauschalisieren daneben.
 
@KaPiTN:

1. Ist das Ausgrenzen einer Personengruppe, in diesem Fall Kinder bzw. Familien mit Kindern, etwas andere als Diskriminierung?

Jein. Ich will nicht in Wortklauberei und Wortdefinitionen von Diskriminierung abdriften,
daher halte ich das mal etwas allgemeiner:

Das Ausgrenzen bestimmter Personen und Gruppen kann unter bestimmten Umständen nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar notwendig sein.
Ob nun begründete bzw. berechtigte, oder sinnvolle Ausgrenzung auch der Wortdefinition von Diskriminierung entpsricht, ist da komplett nebensächlich.

Die eigentliche Frage, die wir uns stellen müssen ist:
Welche Ausgrenzung ist angebracht und welche Ausgrenzung ist nicht angebracht und das ist, wie ich schon sagte, nicht einfach und läuft idr. auf Einzelfallentscheidungen hinaus.

Die im Grundgesetz definierten geschützten Eigenschaften sind da zumindest eine Richtschnur, an der man etwas orientierung hat, was gerechtfertig ist und was nicht.

2. Falls nicht, warum sollte sie erlaubt sein, aber andere nicht?
Weil beide Extreme nicht gehen, also muss die grenze irgendwo zwischen ihnen gezogen werden.

--- [2020-08-23 17:27 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Danke für die Erklärung, ich verstehe deine pauschale Aussage zu Eltern trotzdem nicht. Oder besser gesagt, ich finde sie so pauschalisieren daneben.
Ich werde deine Meinung zu meinem Humor irgendwo auf einem Zettel im Papiermüll notieren.
 
Welche Ausgrenzung ist angebracht und welche Ausgrenzung ist nicht angebracht und das ist, wie ich schon sagte, nicht einfach und läuft idr. auf Einzelfallentscheidungen hinaus.

Nun, hier haben wir dann doch den Einzelfall: Kinder und Hotel.
(Es wird ja jetzt nicht jede Familie in jedem Hotel der Einzelfall sein).

Also möchte ich erklärt bekommen, warum das eine gerechtfertigte und angebrachte Ausgrenzung sein soll und wie sie sich von anderen unterscheidet.
 
Das ganze lässt sich auch wunderbar umgehen indem bereits in Werbematerialien auf strengsten Lärmschutz hingewiesen wird.
Familien die dennoch als solche dort aufkreuzen werden dann beim ersten rumbrüllen ohne Vorwarnung mit Hausverbot belegt.
 
So machst Du Dir aber langfristig schon etwas die Kundschaft kaputt, wenn Du da mal ein paar freundliche Familien entfernen musstest.

Aber wenn man in der Beschreibung des Hotels bereits darauf hinweist, dass sich eher an kinderfreie Urlauber richtet und dann so essentielle Dinge wie z. B. Kinderbecken, Rutsche, Spielplatz, etc. weglässt, dann sollten vermutlich viele Familien mit Kleinkindern das Hotel eher meiden.
 
Porno am Empfang laufen lassen. Zutritt ab 18. :D

Das könnte nach kurzer Überlegung sogar funktionieren.
 
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