@KaPiTN:
1. Ist das Ausgrenzen einer Personengruppe, in diesem Fall Kinder bzw. Familien mit Kindern, etwas andere als Diskriminierung?
Jein. Ich will nicht in Wortklauberei und Wortdefinitionen von Diskriminierung abdriften,
daher halte ich das mal etwas allgemeiner:
Das Ausgrenzen bestimmter Personen und Gruppen kann unter bestimmten Umständen nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar notwendig sein.
Ob nun begründete bzw. berechtigte, oder sinnvolle Ausgrenzung auch der Wortdefinition von Diskriminierung entpsricht, ist da komplett nebensächlich.
Die eigentliche Frage, die wir uns stellen müssen ist:
Welche Ausgrenzung ist angebracht und welche Ausgrenzung ist nicht angebracht und das ist, wie ich schon sagte, nicht einfach und läuft idr. auf Einzelfallentscheidungen hinaus.
Die im Grundgesetz definierten geschützten Eigenschaften sind da zumindest eine Richtschnur, an der man etwas orientierung hat, was gerechtfertig ist und was nicht.
2. Falls nicht, warum sollte sie erlaubt sein, aber andere nicht?
Weil beide Extreme nicht gehen, also muss die grenze irgendwo zwischen ihnen gezogen werden.
--- [2020-08-23 17:27 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
Danke für die Erklärung, ich verstehe deine pauschale Aussage zu Eltern trotzdem nicht. Oder besser gesagt, ich finde sie so pauschalisieren daneben.
Ich werde deine Meinung zu meinem Humor irgendwo auf einem Zettel im Papiermüll notieren.