In seinem Grundsatzurteil stellt das BVerfG fest, dass pauschale Kopftuchverbote in den Schulgesetzen der Länder verfassungswidrig sind. Diese Regelungen verbieten das tragen von Kopftüchern durch Lehrkräfte quasi präventiv, ohne dass eine konkrete Gefahr für eine Kollision mit dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates vorliegt, oder eine Gefahr für den Schulfrieden droht. Das verstoße nach Ansicht Karlsruhes gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit. Nach wie vor wird das tragen von Kopftüchern für Lehrkräfte allerdings wohl kaum möglich sein, denn im konkreten Fall kann immer noch ein Verstoß gegen das Neutralitätsverbote vorliegen, bzw. durch Beschwerden der Schüler oder ihrer Eltern eine Gefahr für den Schulfrieden angenommen werden.
Weiterhin wurde eine Ausnahme vom Gebot der staatlichen Neutralität gekippt, die das Land NRW in seinem Schulgesetz geschaffen hatte: Nach ihr waren "religiöser Bekundungen für die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vom Gebot der staatlichen Neutralität ausgenommen. Darin erkannten die Richter des 1. Senats eine verfassungswidrige Benachteiligung aus religiösen Gründen.
Die Entscheidung des BVerfG sollte erst am Freitag bekannt gegeben werden, durch einen Computerfehler ist die Pressemitteilung allerdings bereits vorab bekannt geworden.
Es ist wohl zu erwarten, dass diese Meldung durch die üblichen Verdächtigen als neues Signal für "den Untergang/die Islamisierung des Abendlandes" aufgefasst werden wird.
UPDATE: Die Urteilsbegründung findet man
Weiterhin wurde eine Ausnahme vom Gebot der staatlichen Neutralität gekippt, die das Land NRW in seinem Schulgesetz geschaffen hatte: Nach ihr waren "religiöser Bekundungen für die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vom Gebot der staatlichen Neutralität ausgenommen. Darin erkannten die Richter des 1. Senats eine verfassungswidrige Benachteiligung aus religiösen Gründen.
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