[Politik und Gesellschaft] BverfG erklärt pauschale Kopftuchverbote für Lehrkräfte für Verfassungswidrig

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In seinem Grundsatzurteil stellt das BVerfG fest, dass pauschale Kopftuchverbote in den Schulgesetzen der Länder verfassungswidrig sind. Diese Regelungen verbieten das tragen von Kopftüchern durch Lehrkräfte quasi präventiv, ohne dass eine konkrete Gefahr für eine Kollision mit dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates vorliegt, oder eine Gefahr für den Schulfrieden droht. Das verstoße nach Ansicht Karlsruhes gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit. Nach wie vor wird das tragen von Kopftüchern für Lehrkräfte allerdings wohl kaum möglich sein, denn im konkreten Fall kann immer noch ein Verstoß gegen das Neutralitätsverbote vorliegen, bzw. durch Beschwerden der Schüler oder ihrer Eltern eine Gefahr für den Schulfrieden angenommen werden.

Weiterhin wurde eine Ausnahme vom Gebot der staatlichen Neutralität gekippt, die das Land NRW in seinem Schulgesetz geschaffen hatte: Nach ihr waren "religiöser Bekundungen für die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vom Gebot der staatlichen Neutralität ausgenommen. Darin erkannten die Richter des 1. Senats eine verfassungswidrige Benachteiligung aus religiösen Gründen.

Die Entscheidung des BVerfG sollte erst am Freitag bekannt gegeben werden, durch einen Computerfehler ist die Pressemitteilung allerdings bereits vorab bekannt geworden.



Es ist wohl zu erwarten, dass diese Meldung durch die üblichen Verdächtigen als neues Signal für "den Untergang/die Islamisierung des Abendlandes" aufgefasst werden wird.

UPDATE: Die Urteilsbegründung findet man
 
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Wieso paranoid? Ich sehe es doch in Berlin, wie sich das entwickelt mit der Parallelgesellschaft und Berlin ist wahrlich nicht die einzige Stadt, in der diese Abschottung passiert. Ist jetzt aber ein anderes Thema.

Katholischen/evangelischen Gläubigen ist es verboten, Ketten mit kleinen Kreuzen in staatlichen Schulen zu tragen - ist ja auch okay, weil Staat und Religion strikt getrennt werden sollte. Nun wurde das ganze ad absurdum geführt durch das Urteil. Ergo: Muslimische Lehrerinnen dürfen Kopftuch tragen.

Daraus ergibt sich die Frage, ob jetzt auch Christen wieder Kreuzketten tragen dürfen in Schulen, während sie Kinder unterrichten - egal welchen Glaubens.

Die Grundgesetz Artikel, die in dem Urteil genannt wurden, sind IMO die falsche Begründung, denn die Muslimischen Lehrerinnen sollen ja nur eine gewisse Kleiderordnung einhalten. Ihren Glauben dürfen sie (privat) weiterhin ausleben. Sie werden auch nicht benachteiligt, weil sie Muslime sind. Es wird lediglich gefordert, dass sie keine Kopftücher tragen.

Ein Glauben, der sich an Klamotten und vor allem Verhüllung festmacht? Really?
 
Nun Lol ist die kommende Amtssprache, wundert mich keineswegs für was du uns hältst, sind Veränderungen und Pöbeleien ja so cool und normal geworden. Nimm dir doch mal die Zeit zum überlegen ob du nicht so als gütlicher Mensch etwas von deinem Wohnraum abgeben möchtest, wird bestimmt als nächstes kommen bei so viel knappen Wohnraum! Weißt du nun was ich mit Amtssprache und Verdächtigungen aussagen möchte? Nö, glaub ich nicht mehr dran. ..
 
Um was geht es jetzt eigentlich in diesem Thread?

Um das Urteil oder um die Grundsatzdiskussion "Kopftuch" bzw. Unterdrückung der Frau im Islam?

Ich glaube für letzteres, ist dies der falsche Ort. Fände es nett, wenn es b2t geht und man wieder über den rechtlichen Zusammenhang redet. Keine Lust, dass ein Thread wieder wegen OT geclosed wird.



Das ist schön für dich, aber was hat das mit dem Thema zu tun. Soll ich mir jetzt dein Mimi durchlesen. Rede doch mit einem Mod, bitte
 
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  • #24
Katholischen/evangelischen Gläubigen ist es verboten, Ketten mit kleinen Kreuzen in staatlichen Schulen zu tragen - ist ja auch okay, weil Staat und Religion strikt getrennt werden sollte. Nun wurde das ganze ad absurdum geführt durch das Urteil. Ergo: Muslimische Lehrerinnen dürfen Kopftuch tragen.
Weil das Kreuztragen nicht zur Ausübung der christlichen Religion gehört, das Kopftuchtragen aber zum Ausüben des Islam gehören kann.

Daraus ergibt sich die Frage, ob jetzt auch Christen wieder Kreuzketten tragen dürfen in Schulen, während sie Kinder unterrichten - egal welchen Glaubens.
s.o.

Die Grundgesetz Artikel, die in dem Urteil genannt wurden, sind IMO die falsche Begründung, denn die Muslimischen Lehrerinnen sollen ja nur eine gewisse Kleiderordnung einhalten. Ihren Glauben dürfen sie (privat) weiterhin ausleben. Sie werden auch nicht benachteiligt, weil sie Muslime sind. Es wird lediglich gefordert, dass sie keine Kopftücher tragen.
s.o.

Ein Glauben, der sich an Klamotten und vor allem Verhüllung festmacht? Really?
Really. Finde ich auch doof, aber jedem das seine.

Nun Lol ist die kommende Amtssprache, wundert mich keineswegs für was du uns hältst, sind Veränderungen und Pöbeleien ja so cool und normal geworden. Nimm dir doch mal die Zeit zum überlegen ob du nicht so als gütlicher Mensch etwas von deinem Wohnraum abgeben möchtest, wird bestimmt als nächstes kommen bei so viel knappen Wohnraum! Weißt du nun was ich mit Amtssprache und Verdächtigungen aussagen möchte? Nö, glaub ich nicht mehr dran. ..
Real Talk: Ich weiß tatsächlich nicht was du mit deinem wirren Gelaber sagen willst.

Fände es nett, wenn es b2t geht und man wieder über den rechtlichen Zusammenhang redet

Hahaha nice, Harley macht auf Mod :P
 
Katholischen/evangelischen Gläubigen ist es verboten, Ketten mit kleinen Kreuzen in staatlichen Schulen zu tragen - ist ja auch okay, weil Staat und Religion strikt getrennt werden sollte.
Hast du eine Quelle? Soweit ich weiß hängen in bayrischen Klassenzimmern sogar immernoch Kreize.


Ich schwanke noch ein wenig.
Einerseits will ich keine Religion an Schulen und es sollte da auch keine sein.
Anderseits ist es ja schon so, dass jeder hier seine Religion ausleben darf. Und wenn eine bestimmte Kleidung essentiell dafür ist sollte das nicht leichtfertig verboten werden in bestimmten Kontexten. Wenn die Sicherheit gefährdet ist ok, aber sonst...?

Ich schwanke noch aber ich tendiere grad eher dazu zu meinen Kopftücher sollten an Schulen erlaubt sein, denn Lehrer sind nunmal keine gesichtslosen Diener des Staates sondern Individuen und solche regulatorischen Dinge haben noch nie besonders gut funktioniert: "Lehrer dürfen dies nicht Lehrer dürfen das nicht"
Dürfen Lehrer auf dem Schulgelände eigentlich rauchen? Drogen, auch wenns 'nur' Tabak ist fände ich schon schlimmer als ein Kopftuch.
 


Wieso sollte das Kreuz tragen keine Ausübung der christlichen Religion sein? Wieso aber das Kopftuch bei muslimischen Frauen?




Nimm Bayern bitte heraus.
 
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  • #27
Das ist so. Darauf nimmt das Gericht in seinem Urteil ja auch Bezug. Lies dir das doch mal durch, sollte viele Unklarheiten ausräumen :T
 
erster Absatz:
... einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.
Soweit das Christentum ähnliche als verpflichtend verstandene Gebote hat sind diese natürlich auch zu berücksichtigen. Das reine Tragen eines religiösen Symbols als Ausdruck der Verbundenheit zu einer Religion gehört da absolut nicht zu.
 
@Seonendseounli:

Wirres Gelaber ist Lol/Cool und mit "meinem wirren Gelaber" wie du es publizierst kannst du wirklich nichts anfangen, gebe ich dir recht.

Ein Kreuz ist sehr wohl in katholischen Schulen Pflicht! Weg mit dem religiösen Dreck. Willst du eine bunte und offene Gesellschaft? Dann rede Tacheles, auch in Bezug auf die Muslimischen Lehrkräfte und druckse nicht so Scheinheilig mit deiner dir angeeigneten "Gewalt durch Sprache" herum, du kannst es nicht glaube mir!

Und wenn, publiziere vernünftig ohne das Ankratzen anderer Meinungen, welches dir nicht zusteht. Wenn schon dann "gleiches Recht für alle" was für mich bedeutet, keine religiösen Merkmale in öffentlichen Bereichen, alles andere oder Ausnahmen ist grotesk und verwerflich!

Und nun leg dich wieder schlafen...
 
Aus der Urteilsbegründung...

Nach Inkrafttreten der in Rede stehenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 57 Abs. 4, § 58 Satz 2 SchulG NW) forderte die Schulbehörde die Beschwerdeführerin auf, das von ihr bislang auch während des Dienstes getragene islamische Kopftuch abzulegen. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin nach, ersetzte aber das Kopftuch durch eine rosafarbene handelsübliche Baskenmütze mit Strickbund, die ihr Haar, den Haaransatz und die Ohren komplett bedeckt. Dies kombinierte sie mit einer Halsbedeckung, etwa einem gleichfarbigen Rollkragenpullover. Im Rahmen eines Personalgesprächs ließ die Beschwerdeführerin die Frage, warum sie diese Kopfbedeckung trage, gegenüber der Schulleiterin unbeantwortet, bestätigte aber, dass sie das Kopftuch in der Vergangenheit aus religiösen Gründen getragen habe.

Die Schulbehörde erteilte der Beschwerdeführerin eine Abmahnung und drohte ihr für den Fall unveränderten Verhaltens die Kündigung des Arbeitsverhältnisses an....

Baskenmütze und Rollkragenpulli sind pööööhse!

Befremdlich, wie die Schuldbehörde hier agierte.


perpetuum.mobile schrieb:
Wenn schon dann "gleiches Recht für alle" was für mich bedeutet, keine religiösen Merkmale in öffentlichen Bereichen, alles andere oder Ausnahmen ist grotesk und verwerflich!
Ein Kreuz, dass von der Schulbehörde angebracht wird ist nicht mit einem Kreuz um den Hals eines Lehrers vergleichbar, da Artikel 2 des GG (Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit) bei einer natürlichen Person zu berücksichtigen ist.
Genau in die Kerbe schlagen auch die Höchstrichter, wenn sie meinen, dass ein Verbot pauschal nicht begründbar ist. Wird der Schuldfrieden durch Tücher, Kreuze etc gestört, so kann natürlich ein Verbot ausgesprochen werden, aber eben erst nach Begutachtung des Einzelfalles.
 
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Wenn schon dann "gleiches Recht für alle" was für mich bedeutet, keine religiösen Merkmale in öffentlichen Bereichen, alles andere oder Ausnahmen ist grotesk und verwerflich!
Sehe ich an sich auch so, aber wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft wo Religionsfreiheit herrscht. Soweit es das einzelne Individuum betrifft darf es seine Religion ausleben und wenn diese eine bestimmte Kleiderordnung vorschreibt dann muss dem religiösen Individuum erlaubt sein dieser nachzukommen.
 
Ja, bemerkenswert das so viele durch ihren Glauben denken sie würden nach dem Sterben ins Paradies geführt, allen Naturgesetzen widersprechend, vor allem dem gesunden Verstand Den wir unser eigen nennen dürfen. Schade das sie nach ihrem Ableben nichts mehr davon verspüren werden! Egal, solang sie es keinem Aufzwingen und es zu Hause oder in ihren Tempeln praktizieren, jedem seinen Traum.
 
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  • #33
@TBow: War doch klar dass die üblichen Verdächtigen das Urteil nicht lesen werden und einfach mal drauf los flamen werden. Habe ich ja im Eröffnungspost schon so vermutet, wieder mal schön zu sehen wie eindimensional und berechenbar diese Leute sind. Liegt wohl an ihrem beschränkten Geist, da gibt es halt nicht viele Handlungsoptionen.
Btw: Art. 2 GG spielt hier afaik keine Rolle, da Art. 4 GG spezieller ist.
 
@TBow: War doch klar dass die üblichen Verdächtigen das Urteil nicht lesen werden und einfach mal drauf los flamen werden. Habe ich ja im Eröffnungspost schon so vermutet, wieder mal schön zu sehen wie eindimensional und berechenbar diese Leute sind. Liegt wohl an ihrem beschränkten Geist, da gibt es halt nicht viele Handlungsoptionen.
Btw: Art. 2 GG spielt hier afaik keine Rolle, da Art. 4 GG spezieller ist.

Beleidigend und??? Wem sollte man dafür danken, dir selber! Anscheinend bist du mit deiner Ansicht psychisch/narzisstisch gefährdet, deswegen deine sozial-konform gefestigte Anschauung. Warst du damit schon in Therapie, ich empfehle dir die Sozio-psychosomatische Klinik Bad Herrenalb. Danach kommst du besser mit deiner Umwelt und deinen Mitmenschen zurecht, glaub es mir.
 


Es ist aber keine bestimmte Kleiderordnung vorgeschrieben, sonst würde jede muslimische Frau Kopftuch tragen. Viele muslimische Frauen lehnen es ab, Kopftuch zu tragen. Trotzdem sind sie gläubig, beten täglich, zelebrieren den Ramadan etc. Für diese modernen Frauen ist das Kopftuch tragen das Symbol der Unterdrückung der Frau, was es ja auch ist.
 
Sagt nicht, dass ich euch nicht vorab ermahnt habe.

/geschlossen

Gruß
Baer
 
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