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Der Bundesrat beschloss eine Gesetzesinitiative, wonach diejenigen, die die Arbeit von Rettungskräften behindern, künftig mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden können.Da Bild- und Videoaufnahmen von Schaulustigen häufig über soziale Netzwerke geteilt oder auch an die Presse verkauft werden, sollen auch hier die Gesetze verschärft werden. Bislang sind nur lebende Personen strafrechtlich geschützt, künftig sollen auch Bilder Verstorbener geschützt sein. Vergehen könnten dann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Bild: Schaulustige beobachten das Niederbrennen der alten Raiffeisen-Halle an der Bahnstrecke Mainz–Ludwigshafen in Osthofen, via
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Quelle:
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- doppelmoral ist es dann, wenn man so etwas falsch bewertet, obwohl man es eigentlich besser wissen müsste.. es geht nicht um den unterschied zwischen arzt und lustmörder, da hat denke ich niemand probleme mit der richtigen bewertung.. es ist eher damit vergleichbar, wenn jemand munter und regelmäßig discounter-klamotten kauft, aber die fabrikbetreiber in bangladesh mit den ganzen kinderarbeitern für böse unmoralische halunken hält.. der denkfehler, der hier zur falschen bewertung führt, ist, eine als unmoralisch erachtete handlung nicht mehr als solche wahrzunehmen, solange mindestens eine weitere partei dazwischensteht.. selber kinder versklaven ist böse, aber klamotten vom discounter aus denselben fabriken sind legitim; selber gaffen ist böse, aber gaffen durch die medien ist legitim
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