[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=n9mbfry96cj9l7u.jpg[/img]Der Bundesrat beschloss eine Gesetzesinitiative, wonach diejenigen, die die Arbeit von Rettungskräften behindern, künftig mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden können.
Da Bild- und Videoaufnahmen von Schaulustigen häufig über soziale Netzwerke geteilt oder auch an die Presse verkauft werden, sollen auch hier die Gesetze verschärft werden. Bislang sind nur lebende Personen strafrechtlich geschützt, künftig sollen auch Bilder Verstorbener geschützt sein. Vergehen könnten dann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Bild: Schaulustige beobachten das Niederbrennen der alten Raiffeisen-Halle an der Bahnstrecke Mainz–Ludwigshafen in Osthofen, via Wikipedia
Quelle: tagesschau.de
Da Bild- und Videoaufnahmen von Schaulustigen häufig über soziale Netzwerke geteilt oder auch an die Presse verkauft werden, sollen auch hier die Gesetze verschärft werden. Bislang sind nur lebende Personen strafrechtlich geschützt, künftig sollen auch Bilder Verstorbener geschützt sein. Vergehen könnten dann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Bild: Schaulustige beobachten das Niederbrennen der alten Raiffeisen-Halle an der Bahnstrecke Mainz–Ludwigshafen in Osthofen, via Wikipedia
Quelle: tagesschau.de