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Der Bundesrat beschloss eine Gesetzesinitiative, wonach diejenigen, die die Arbeit von Rettungskräften behindern, künftig mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden können.Da Bild- und Videoaufnahmen von Schaulustigen häufig über soziale Netzwerke geteilt oder auch an die Presse verkauft werden, sollen auch hier die Gesetze verschärft werden. Bislang sind nur lebende Personen strafrechtlich geschützt, künftig sollen auch Bilder Verstorbener geschützt sein. Vergehen könnten dann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Bild: Schaulustige beobachten das Niederbrennen der alten Raiffeisen-Halle an der Bahnstrecke Mainz–Ludwigshafen in Osthofen, via
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Quelle:
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Aber auf der anderen, wo es zudem keinen Stau gab. Also ein reiner Gaffer-Stau 
verkehrsbehinderung durch unangemessenes langsamfahren ist bereits verboten, trotzdem gibt es keinen praktischen weg, die verursacher von "staus aus dem nichts" dingfest zu machen - und dabei ist es egal, was der grund fürs trödeln ist.. staus durch pennende autofahrer verursachen genug schaden, damit es einen anreiz gibt, gegen sie vorzugehen, da wird ein explizites "gaffer"-delikt rein garnichts beitragen.. aber versuch mal zu beweisen, dass jemand konkretes der stauverursacher ist und nicht sein vordermann..
.. ich kann mich nicht entsinnen, wann jemals in den medien bilder von leichen ohne unkenntlichmachung veröffentlicht wurden (abgesehen von personen öffentlichen interesses).. privatbesitz betrifft das eh nicht und wer wirklich so sensationsgeil ist, wird es halt anonym auf liveleak posten 