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Intersexualität ist kein drittes Geschlecht. Das hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nun entschieden. Eine 1989 geborene Intersexuelle, die als Mädchen im Geburtenregister eingetragen ist, wollte als Geschlecht "inter" oder "divers" eintragen lassen.Hierzu hat sie eine Genanalyse vorgelegt, die beweisen sollte, dass sie weder Frau noch Mann ist. Nach Meinung des BGH lässt das Personenstandsgesetz eine solche Eintragung jedoch nicht zu.
Wie die Kampagnengruppe "Dritte Option" mitteilte, soll seitens der Klägerin im kommenden September Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt werden.
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.. für alles gibt es irgendwo eine minderheit, die es problematisch findet, und ich sehe nicht, auf welcher grundlage irgendeine dieser gruppen bevorzugt behandelt werden sollte - genau dafür gibt es einen kompromiss in form von grenzen und gesetzen, darüber müssen wir doch nicht ernsthaft diskutieren!? diskutieren kann man, wo genau diese grenze sein sollte (N.B.: mit argumenten), und mir fällt kein vernünftiger grund ein, warum die angabe des geschlechts für ein verwaltungsdokument problematischer sein sollte als die angabe der größe
.. entweder ist beides problematisch und sollte abgeschafft werden (s.o.), oder eben nicht - aber das eine gegen das andere aufzuwiegen weil eine gruppe vielleicht etwas lauter schreit, ist einfach quatsch..