[Politik und Gesellschaft] Bundesgerichtshof lässt Intersexualität nicht als drittes Geschlecht zu

Intersexualität ist kein drittes Geschlecht. Das hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nun entschieden. Eine 1989 geborene Intersexuelle, die als Mädchen im Geburtenregister eingetragen ist, wollte als Geschlecht "inter" oder "divers" eintragen lassen.

Hierzu hat sie eine Genanalyse vorgelegt, die beweisen sollte, dass sie weder Frau noch Mann ist. Nach Meinung des BGH lässt das Personenstandsgesetz eine solche Eintragung jedoch nicht zu.

Wie die Kampagnengruppe "Dritte Option" mitteilte, soll seitens der Klägerin im kommenden September Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt werden.



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Für Einträge in Dokumente ist aber m.E. der Phänotyp entscheidend.
Keine Ahnung, mag sein.
Aber genau darum geht es ja.
Und, es spielt eben doch eine Rolle, wenn wir uns an das GG halten.
Zumindest, wenn ich die Problematik richtig in Erinnerung habe.
Wie gesagt, mir ist das Thema eigentlich egal, aber ich meine mich zu erinnern, dass es bei solchen Leuten oft große menschliche Probleme gibt, die eben auch die persönliche Würde betreffen (deshalb der GG Bezug).
Ich meine, mich zu erinnern, dass in solchen Fällen in der Vergangenheit einfach beschlossen wurde, dass das Kind als Junge oder Mädchen eingeordnet wurde, je nach Belieben des Arztes oder der Eltern, das Kind dementsprechend erzogen wurde und es dabei oft zu schweren, psychischen Problemen kam, weil das Kind eben die geschlechterspezifische Erziehung/Einordnung nicht für sich annehmen konnte.

In so fern und falls ich mich da nicht falsch erinnere würde ich schon sehr dafür plädieren, solche Kinder unbestimmt zu lassen und neutral zu erziehen.
Da diese neutrale Bestimmung nichts kostet (einfach ein paar andere Buchstaben im Ausweiß), aber dem betroffenen Menschen in der Entwicklung und Festigung seiner Persönlichkeit viel bringen kann, sehe ich da nichts, was dagegen spricht.
 
Ich persönlich hätte nichts dagegen, "Zwitter", "Chimäre", "XX/XY-Mosaik", "divergent" oder sonst was in Dokumente eintragen lassen, weil diese Leute Recht haben. Aber ob das BVerfG das so sieht, bleibt abzuwarten. Weil der Genotyp denen vielleicht nicht so wichtig ist, wie der Phänotyp.
 
Das ist durch Nichtauswahl heute schon möglich.
 
Ich persönlich hätte nichts dagegen, "Zwitter", "Chimäre", "XX/XY-Mosaik", "divergent" oder sonst was in Dokumente eintragen lassen, weil diese Leute Recht haben. Aber ob das BVerfG das so sieht, bleibt abzuwarten. Weil der Genotyp denen vielleicht nicht so wichtig ist, wie der Phänotyp.

ist halt die Frage ob man einen riesigen Verwaltungsapparat noch weiter aufplustern muss.
Ich bin mir auch fast sicher keiner, inkl. mir, hat den Durchblick was sowas verwaltungstechnisch nach sich führen würde und was dadurch vielleicht noch für andere rechtliche Probleme enstehen.
 
Seh ich auch so. Geschlecht nicht eintragen lassen und ganz und gar frei sein für immer von jeder Kategoriesierung.
 
ich will da auch nicht meine größe und augenfarbe drinstehen haben, und den namen schon garnicht (was geht die das an wie ich heiße!?).. wo ziehst du die grenze für eine zumutbare kategorisierung und warum?
 
Grenze wird beim Geschlecht gezogen, weil dies das ja offenbar das einzige potenziell problematische Merkmal ist.
Ich verstehe nicht ganz, woher der Beitrag kommt, du schreibst soweit ich das im Kopf habe üblicherweise sehr kluge Beiträge. Leider neigen Menschen in Onlineforen bei Diskussionen dazu absichtlich nicht mitzudenken, nur um sich mit dem Gegenargument nicht beschäftigen zu müssen.
 
das kompliment kann ich zurückgeben :rolleyes:.. für alles gibt es irgendwo eine minderheit, die es problematisch findet, und ich sehe nicht, auf welcher grundlage irgendeine dieser gruppen bevorzugt behandelt werden sollte - genau dafür gibt es einen kompromiss in form von grenzen und gesetzen, darüber müssen wir doch nicht ernsthaft diskutieren!? diskutieren kann man, wo genau diese grenze sein sollte (N.B.: mit argumenten), und mir fällt kein vernünftiger grund ein, warum die angabe des geschlechts für ein verwaltungsdokument problematischer sein sollte als die angabe der größe :confused:.. entweder ist beides problematisch und sollte abgeschafft werden (s.o.), oder eben nicht - aber das eine gegen das andere aufzuwiegen weil eine gruppe vielleicht etwas lauter schreit, ist einfach quatsch..
 
Welche Gruppe schreit denn leise wegen der Körpergröße oder Augenfarbe?
Gabs da gar schon Klagen?
Das mit dem Geschlecht kann ja offenbar im Zweifelsfall komplizierter sein, wie wir am Thread sehen das sehe ich null mit den anderen Merkmalen.
 
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