• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Bundesgerichtshof lässt Intersexualität nicht als drittes Geschlecht zu

[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=mhk3msqr819pwix.png[/img] Intersexualität ist kein drittes Geschlecht. Das hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nun entschieden. Eine 1989 geborene Intersexuelle, die als Mädchen im Geburtenregister eingetragen ist, wollte als Geschlecht "inter" oder "divers" eintragen lassen.

Hierzu hat sie eine Genanalyse vorgelegt, die beweisen sollte, dass sie weder Frau noch Mann ist. Nach Meinung des BGH lässt das Personenstandsgesetz eine solche Eintragung jedoch nicht zu.

Wie die Kampagnengruppe "Dritte Option" mitteilte, soll seitens der Klägerin im kommenden September Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt werden.



Bild: Pixabay
Quelle: t-online.de
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Natürlich ist das kein 3. Geschlecht.

Sie kann die Angabe des Geschlechtes streichen lassen. Sie wird weder gezwungen sich als männlich, noch als weiblich eintragen zu lassen.
 

Seedy

A.C.I.D

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Auch wenn mir dieser trend ein neues Geschlecht für jeden furz auf zu machen zu wieder ist und ich dem jungen Mann absprechen Zeitreise Fähigkeiten zu haben.... Wayne interrisierts? Wenn die millenials ein korrupt haben wollen, sollen sie es bekommen... Hängt doch nix wichtiges dran, außer dem armen Schwein das die Datenbank update n Darf
 

Novgorod

ngb-Nutte

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hihi, genau, gen-analyse - was soll sie zeigen? ein Z-chromosom? :D
 

Seedy

A.C.I.D

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hihi, genau, gen-analyse - was soll sie zeigen? ein Z-chromosom? :D

Sry, aber die Gen Analyse bezieht sich auf des biologische Geschlecht, in dem es sehr wohl zu fehlern kommt.
Die häufigste dürfte wohl eine Trisomie sein: (xxy, bzw xyy). Damit ist man biologisch gesehen weder wirkich Mann noch Frau.

Die Gen-Analyse interessiert sich allerdings auch einen Dreck dafür, ob du dich als Mann oder Frau fühlst.
 

Metal_Warrior

Defender of Freedom
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@Seedy: Auch die Genanalyse definiert dir ein biologisches Geschlecht, nur die Merkmalsausprägung (der Phänotyp) kann geringer ausgeprägt sein (oder, im XYY-Fall) stärker. Eigentlich ziemlich einfach: Ein vorliegendes Y-Chromosom definiert einen Mann. Wie 'männlich' der dann ist, ist ne völlig andere Frage.
 

HanZ

Bekannter NGBler

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Nach Meinung des BGH lässt das Personenstandsgesetz eine solche Eintragung jedoch nicht zu.

Das klingt ja fast wie unsere gute Frau Marlene Mortler

Die Drogenbeauftragte der Großen Koalition, Marlene Mortler (CSU), antwortete dem Youtube-Kanal „Jung und Naiv“ auf die Frage, warum Alkohol erlaubt und Cannabis verboten sei: „Weil Cannabis eine illegale Droge ist. Punkt.“ Verboten, weil verboten also.
 

virtus

Gehasst

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AUF DEM MOND
Wow welch ein Akt. Sorry, aber dieses ganze Trans-, Meta-, Fluid-sexuell/gender .. Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom lässt grüßen.
Dafür, dass man gleich behandelt und respektiert werden möchte, machen diese Personen aber einen ziemlichen Circus um ihre Sexualität/ ihr Geschlecht und schieben sich selbst ins Abseits.


Um der Diskussion dann noch ein Krönchen zu verpassen: Ich geh dann demnächst auch ins Schwimmbad in die Damendusche spannen, natürlich nur, weil ich mich innerlich wie eine Frau fühle und ich mir in der unwohl Männerdusche unwohl ist.
 

Seedy

A.C.I.D

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Ich persönlich bin bei sowas immer Zwiegespalten.
Einerseits ist mir völlig Wumpe ob nun jemand Mann Frau oder Korrupt ist.
Andererseits sind diese Unterscheidungen in manchen Bereichen von elementarer Bedeutung.

Auch hab ich das Gefühl, dass Trans-Lobbyisten häufig die Realität weg ignorieren. :unknown:
 

Steeve

Vereinsheimer
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ach son kack, blöder Thread, 3. Geschlecht?, 3. Dimension oder was? Blödsinn, richtig entschieden
 

dexter

Cloogshicer®
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machen diese Personen aber einen ziemlichen Circus um ihre Sexualität/ ihr Geschlecht und schieben sich selbst ins Abseits.
Bullshit. Wenn Du einen unübersehbaren Vollbart hast (kann ich schlecht einschätzen, aber mal so als Zaunspfahl...) und alle reden Dich mit "Frau Virtus" an und in Deinem Pass steht auch "weiblich", das fändest Du sicher voll ok, oder?
 

Dorfdisko

Tanz mit mir!

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Dafür, dass man gleich behandelt und respektiert werden möchte, machen diese Personen aber einen ziemlichen Circus um ihre Sexualität/ ihr Geschlecht und schieben sich selbst ins Abseits.
Kotz.

Mir ist der aktuelle Fall eigentlich Scheiß egal, was aber eigentlich nur daran liegt, dass ich von der Thematik nicht betroffen bin.

Aber gerade wir, die hier wegen jeden Scheiß unsere Kommentare bei jedem noch so nichtigen Thema absondern und damit so ein Forum am Leben erhalten, darüber zu meckern, dass Menschen, die offenbar ein existenzielles Problem mit ihrer Persönlichkeit haben, weil sie sich in unserer natürlich sexuell geprägten Gesellschaft nicht richtig einordnen können, das erzeugt beinahe ein echtes Kotzgefühl.

Aber gerade wir, die hier durch unsere Beiträge zeigen, dass wir ein viel zu großes Geltungsbewusstsein haben, sollten solche Dinge mindestens tolerieren, wenn sie eben nicht nur theoretisch von Vordenkern kommen, sondern von Betroffenen selbst.

Ich kann nur sagen, juristisch kann ich das Urteil nachvollziehen, ansonsten finde ich es nicht richtig, weil es niemanden stören würde, wenn da im Pass "Inter" oder "Divers" stehen würde, aber den Betroffenen vielleicht auf deren Weg zur Selbstfindung helfen würde.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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selbstfindung ist zwar immer schön, aber sie sollte - wie religion und kulinarische vorlieben - privatsache sein.. "gefühltes geschlecht" hat keine juristische bedeutung, wie denn auch? mir ist es auch eigentlich egal, ob überhaupt das biologische geschlecht im pass auftauchen sollte, aber das ist nunmal der konsens bei der biometrischen kategorisierung von "bürgern" (welt) bzw. "personal" (deutschland), so wie augenfarbe, körpergröße usw.. würde es kleinwüchsigen bei der selbstfindung helfen, wenn die körpergröße nicht mehr im pass/ausweis steht? ;)

was spielt es für den betroffenen überhaupt für eine rolle, welches juristische (d.h. i.d.r. biologische) geschlecht er hat? es gibt juristisch keine geschlechtsbezogenen vor- oder nachteile (wehrpflicht wurde abgeschafft, gleichgeschlechtliche "ehe" erlaubt) und wo jemand aufs klo geht, entscheidet letztlich das hausrecht und nicht der staat :unknown:...
 

bevoller

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Bullshit. Wenn Du einen unübersehbaren Vollbart hast (kann ich schlecht einschätzen, aber mal so als Zaunspfahl...) und alle reden Dich mit "Frau Virtus" an und in Deinem Pass steht auch "weiblich", das fändest Du sicher voll ok, oder?

Klar, warum auch nicht. http://www.weekend.at/lifestyle/thema/britin-mit-bart-macht-frauen-mut/15.006.399 (Inhalt aus dem Google-Cache, da weekend.at gerade Zicken macht.)

Generell sollte jeder die Möglichkeit haben, zu seinem Aussehen und zu seiner Sexualität zu stehen, ohne dass er blöd angemacht, angegafft wird. Wobei Letzteres vielleicht nicht überbewertet werden sollte. Ungewöhnliches erweckt nunmal mehr Aufmerksamkeit.
Juristisch gesehen ist die Entscheidung korrekt, menschlich gesehen hätte man der Klage durchaus stattgeben können. Wobei sich natürlich dann nicht gleich alle Schwierigkeiten in Luft auflösen. Um beim Beispiel der Sanitäreinrichtungen zu bleiben, wäre dann immer noch die Frage, wo er/sie/es aufs stille Örtchen gehen soll. Als offensichtlicher Mann auf die Damentoilette (was einen #Aufstand hervorrufen würde) oder aber als offensichtliche Frau auf die Herrentoilette, bei der sich natürlich auch genau so gut Männer irritiert fühlen dürften, selbst wenn es ohne großes Geschrei abgeht.

was spielt es für den betroffenen überhaupt für eine rolle, welches juristische (d.h. i.d.r. biologische) geschlecht er hat? es gibt juristisch keine geschlechtsbezogenen vor- oder nachteile (wehrpflicht wurde abgeschafft, gleichgeschlechtliche "ehe" erlaubt) und wo jemand aufs klo geht, entscheidet letztlich das hausrecht und nicht der staat :unknown:...
Doch, gibt es durchaus. Siehe den Gender-Ideologie-Thread. Insofern hat virtus übrigens mit seiner Krönung Recht. Frauen werden in der Regel nicht als Täterin wahrgenommen, dürfen also durchaus gerne mal versehentlich in die Herren-Dusche, während Männern (vielleicht nicht immer zu Unrecht) ganz schnell mal Spannerei vorgeworfen wird.
Im Übrigen wurde die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Für eine Abschaffung müsste das Grundgesetz geändert werden, das jahrzehntelang Männer benachteiligt hat und es weiter tut. Die Hürden sind dafür allerdings deutlich höher. Google hilft dir bei der Unterscheidung zwischen der einfachen und der qualifizierten Mehrheit.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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schön wärs - wo bleibt dann mein dicker scheck?! [den knorkigen spruch hab ich glaub ich von volker pispers aufgeschnappt, er ist sicher chefredakteur dort ;)]

Doch, gibt es durchaus. Siehe den Gender-Ideologie-Thread. Insofern hat virtus übrigens mit seiner Krönung Recht. Frauen werden in der Regel nicht als Täterin wahrgenommen, dürfen also durchaus gerne mal versehentlich in die Herren-Dusche, während Männern (vielleicht nicht immer zu Unrecht) ganz schnell mal Spannerei vorgeworfen wird.

gesellschaftliche traditionen und juristische nachteile sind verschiedene dinge und sollten (zurecht) nicht vermischt werden..
 

Seedy

A.C.I.D

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gesellschaftliche traditionen und juristische nachteile sind verschiedene dinge und sollten (zurecht) nicht vermischt werden..

Nur, wenn sie sich nicht gegenseitig beeinflussen.
Die juristische Tradition in der Frauen häufig mildere Strafen bekommen, ist ein juristischer Vorteil, resultierend aus einer gesellschaftlichen Tradition.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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das ist immernoch kein juristischer vorteil oder nachteil, weil diese art von diskriminierung juristisch garnicht existieren darf ;) - wenn es dennoch passiert, ist der mangel nicht beim gesetz, sondern beim gesetzesausleger zu suchen.. eine ungleichbehandlung trotz gesetzlicher gleichstellung (ganz egal aus welchem grund) ist rechtswidrig - genau dagegen muss man vorgehen, d.h. sicherstellen, dass geltenden gesetze auch korrekt angewendet werden, anstatt durch weitere gesetze, die tatsächliche juristische vorteile (oder nachteile) mit sich bringen, vermeintlich die rechtswidrige "tradition" irgendwie ausgleichen zu wollen..
 
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