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Intersexualität ist kein drittes Geschlecht. Das hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nun entschieden. Eine 1989 geborene Intersexuelle, die als Mädchen im Geburtenregister eingetragen ist, wollte als Geschlecht "inter" oder "divers" eintragen lassen.Hierzu hat sie eine Genanalyse vorgelegt, die beweisen sollte, dass sie weder Frau noch Mann ist. Nach Meinung des BGH lässt das Personenstandsgesetz eine solche Eintragung jedoch nicht zu.
Wie die Kampagnengruppe "Dritte Option" mitteilte, soll seitens der Klägerin im kommenden September Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt werden.
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- vor allem bei einer heutzutage unbedeutenden verwaltungssache, die das personal im land nach seinem physischen (und nicht gefühlten) geschlecht klassifiziert.. es gibt verwaltungstechnisch keine notwendigkeit dazu, da irgendwelche ausnahmen zu erteilen, ebenso wie es für die bürokratie unerheblich ist, ob man sich eher als eichhörnchen denn als mensch fühlt..

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